- Lohnlücke West-Ost bei Männern 2025: 746 Euro oder 20 Prozent
- 3,35 Mio. Vollzeitbeschäftigte verdienen unter der Niedriglohnschwelle
- Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro, 2027 auf 14,60 Euro
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7757 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Entgeltunterschiede zwischen West- und Ostdeutschland sind seit der Wiedervereinigung 1990 ein dauerhaftes arbeitsmarktpolitisches Thema. Eine Vorgängeranfrage der AfD-Fraktion aus der 20. Wahlperiode (BT-Drs. 20/12571) hatte für 2023 ein ostdeutsches Medianentgelt von 3.329 Euro gegenüber 3.898 Euro im Westen dokumentiert. Die aktuelle Anfrage (BT-Drs. 21/7183) fragt die Fortentwicklung dieser Zahlen für 2024 und 2025 ab. Im politischen Umfeld steht das Bundestariftreuegesetz, das am 1. Mai 2026 in Kraft trat, sowie der Nationale Aktionsplan zur Tarifbindung vom 22. Juli 2026, mit dem die Bundesregierung auf die EU-Mindestlohn-Richtlinie reagiert.
- 746 Euro (20 %) — Medianentgelt-Lücke zwischen vollzeitbeschäftigten Männern West vs. Ost 2025
- 309 Euro (8 %) — Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen bundesweit bei Vollzeit 2025
- 3,35 Mio. (15,5 %) — Vollzeitbeschäftigte unter der Niedriglohnschwelle von 2.811 Euro (2025)
- 39,27 Mio. — Abhängig Beschäftigte insgesamt zum 30. Juni 2025, davon 34,89 Mio. sozialversicherungspflichtig
- 28,19 Euro — Durchschnittlicher Bruttostundenlohn in Deutschland 2025 (2024: 27,28 Euro)
Im Detail
Da Beschäftigte in Ostdeutschland von den Erhöhungen anteilig stärker betroffen sind, leisten diese einen weiteren Betrag zur Verringerung der Entgeltunterschiede.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7757, S. 13
Mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung bleibt die Lohnlücke zwischen West- und Ostdeutschland erheblich. Laut BT-Drs. 21/7757, der Antwort der Bundesregierung vom 28. August 2026, beträgt der Medianentgeltunterschied bei sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Männern zwischen West- und Ostdeutschland 746 Euro oder 20 Prozent. Das ist das Kernergebnis der umfangreichen Statistikantwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7183).
Lohnlücke Ost-West: Aktuelle Zahlen im Überblick
Auf Ebene der Bundesländer reicht die Spanne der Medianentgelte 2025 von 4.768 Euro in Hamburg bis 3.497 Euro in Mecklenburg-Vorpommern — eine Differenz von 1.271 Euro. Noch größer ist der regionale Unterschied auf Kreisebene: In der bayerischen Stadt Erlangen liegt das Medianentgelt bei 6.083 Euro, im thüringischen Saale-Orla-Kreis bei nur 3.113 Euro. Das entspricht einer Lücke von 2.970 Euro oder 49 Prozent. Insgesamt waren am 30. Juni 2025 rund 39,27 Millionen Personen abhängig beschäftigt, davon 34,89 Millionen sozialversicherungspflichtig.
Gender Pay Gap: Besonderheit in Ostdeutschland
Der bundesweite Medianentgeltunterschied zwischen Männern und Frauen bei Vollzeitbeschäftigung beträgt 2025 309 Euro oder 8 Prozent (berechnet auf Frauen). In Westdeutschland liegt er mit 398 Euro (10 Prozent) höher. Bemerkenswert ist die Situation in Ostdeutschland: Dort verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen im Median 144 Euro mehr als Männer (-4 Prozent bezogen auf Frauen). Dies hängt unter anderem mit der Berufs- und Branchenstruktur in der Region zusammen. Den größten kombinierten Nachteil haben ostdeutsche Frauen im Vergleich zu westdeutschen Männern: Die Medianentgelt-Lücke beträgt hier 602 Euro oder 16 Prozent.
Niedriglohn: 3,35 Millionen betroffen
Rund 3,35 Millionen Vollzeitbeschäftigte (15,5 Prozent) erzielten 2025 Entgelte unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 2.811 Euro. Frauen sind mit 20,0 Prozent (1,41 Mio.) deutlich häufiger betroffen als Männer mit 13,3 Prozent (1,95 Mio.). Besonders ausgeprägt ist das Problem bei Helfertätigkeiten: 40,8 Prozent aller Helfer lagen 2025 im unteren Entgeltbereich. Bei Fachkräften waren es noch 16,6 Prozent, bei Spezialisten 5,5 Prozent und bei Experten 2,9 Prozent. Dass in 20 von 79 Wirtschaftsabteilungen ostdeutsche Fachkräfte sogar weniger verdienen als westdeutsche Helfer, unterstreicht die Tiefe des strukturellen Gefälles.
Was gilt aktuell?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 bundesweit 13,90 Euro pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Das Bundestariftreuegesetz ist seit dem 1. Mai 2026 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Bundesaufträge erhalten, zur Einhaltung einschlägiger Tarifverträge. Am 22. Juli 2026 hat die Bundesregierung zudem den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen, der die Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie umsetzt. Da die Tarifbindung in Teilen Ostdeutschlands vergleichsweise niedrig ist, soll dieser Aktionsplan gezielt zur Angleichung der Entgelte beitragen. Zum Thema Minijob-Abschaffung und ihre Folgen für 6,8 Mio. Beschäftigte gibt es weitere parlamentarische Vorgänge.
Lohnlücke Ost-West nach Betriebsgröße und Qualifikation
Die Lohnlücke variiert je nach Betriebsgröße. In Großbetrieben (250 und mehr Beschäftigte) beträgt der West-Ost-Unterschied 2025 noch 669 Euro oder 13 Prozent (Westdeutschland: 5.164 Euro, Ostdeutschland: 4.494 Euro). In Kleinstbetrieben liegen die Medianentgelte für Männer bei 3.323 Euro und für Frauen bei 2.980 Euro — deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn ist 2025 auf 28,19 Euro gestiegen (2024: 27,28 Euro). Die Differenz zwischen dem ostdeutschen Stundenlohn und dem Bundesdurchschnitt hat sich dabei um 0,19 Euro verringert. Einen weiteren Kontext zu staatlichen Ausgaben und Haushaltspolitik bietet der Beitrag zum BZSt-Stellenabbau.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind rund 39,27 Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland, davon 34,89 Millionen sozialversicherungspflichtig. Besonders stark von Entgeltungleichheiten betroffen sind Beschäftigte in den fünf ostdeutschen Flächenländern sowie Frauen, die durch die Kombination aus regionalem und geschlechtsbezogenem Lohngefälle doppelt benachteiligt sein können. Niedriglohnbeschäftigte (3,35 Mio.) und Helfer (40,8 Prozent im unteren Entgeltbereich) sind besonders exponiert.
Die Bundesregierung hat die Fragen weitgehend vollständig beantwortet. Bei der Vermögensungleichheit (Frage 47) verweist sie auf fehlende aktuelle Daten, da Haushaltsbefragungen nur in mehrjährigen Abständen erfolgen — dies ist sachlich begründet, keine Ausweichung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Lohnlücke Ost-West: 569 Euro Medianentgelt-Unterschied bleibt →
- Medianentgelt
- Der Median teilt alle Entgelte einer Gruppe in zwei gleich große Hälften — die Hälfte verdient mehr, die andere Hälfte weniger. Er ist robuster gegen Ausreißer als der Durchschnitt.
- Kerngruppe
- In der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit bezeichnet Kerngruppe die sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, bei denen vollständige Entgeltinformationen vorliegen.
- Bundestariftreuegesetz
- Seit 1. Mai 2026 in Kraft; verpflichtet Auftragnehmer öffentlicher Bundesaufträge zur Einhaltung einschlägiger Tarifverträge und soll Lohnunterbietung bei Vergabeverfahren verhindern.
Wie groß ist die Lohnlücke zwischen Ost und West 2025?
Bei vollzeitbeschäftigten Männern beträgt der Medianentgeltunterschied 746 Euro oder 20 Prozent. Zwischen Hamburg (4.768 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (3.497 Euro) liegt auf Länderebene die größte Spanne.
Wie hoch ist der Gender Pay Gap in Deutschland 2025?
Bei sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen beträgt der Medianentgeltunterschied bundesweit 309 Euro oder 8 Prozent (bezogen auf Frauen). In Ostdeutschland verdienen Frauen im Median sogar 144 Euro mehr als Männer.
Wie viele Menschen beziehen 2025 Niedriglohn?
Rund 3,35 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (15,5 Prozent) lagen 2025 unter der Niedriglohnschwelle von 2.811 Euro. Frauen sind mit 20,0 Prozent deutlich stärker betroffen als Männer mit 13,3 Prozent.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7757 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































