- Planrechtsverfahren für Abstellbahnhof Untertürkheim noch nicht gestartet
- Machbarkeitsstudie zur Bahnanbindung weiterhin nicht abgeschlossen
- DB AG nennt keine zeitliche Perspektive für die Fertigstellung der Planung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7755 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Abstellbahnhof Untertürkheim ist ein Infrastrukturelement des milliardenschweren Bahnprojekts Stuttgart 21. Ursprünglich war eine zweigleisige Anbindung an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt geplant. Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 2. Januar 2025 machte darauf aufmerksam, dass stattdessen nur eine eingleisige Lösung realisiert wird, was betriebliche Einschränkungen zur Folge haben kann. Die Grünen-Fraktion hatte bereits in der Drucksache 21/509 entsprechende Fragen gestellt und sah nach der damaligen Antwort weiteren Klärungsbedarf, der zur vorliegenden Nachfrage in Drucksache 21/7468 führte.
Im Detail
Nach Angaben der DB AG sind die Abstimmungen mit dem Land Baden-Württemberg noch nicht abgeschlossen. Eine zeitliche Perspektive kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7755, Frage 4
Der Abstellbahnhof Untertürkheim ist ein zentrales Infrastrukturelement des Projekts Stuttgart 21 — und seine Anbindung an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt bleibt ein ungelöstes Planungsproblem. Auf Basis der Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/7468) hat die Bundesregierung am 27. August 2026 in der Drucksache 21/7755 acht Fragen beantwortet. Das Ergebnis: Das notwendige Planrechtsverfahren ist noch nicht eingeleitet, die Machbarkeitsstudie ist nicht abgeschlossen, und ein Zeitplan existiert nicht.
Abstellbahnhof Untertürkheim: Was gilt aktuell?
Ursprünglich war für den Abstellbahnhof Untertürkheim eine zweigleisige Anbindung an den Bahnhof Bad Cannstatt vorgesehen. Tatsächlich realisiert wird jedoch nur eine eingleisige Verbindung. Die DB AG räumt gegenüber der Bundesregierung ein, dass in Einzelfällen verlängerte Fahrwege und Fahrzeiten zur Abstellung der Fahrzeuge entstehen können. Gleichzeitig erklärt die Bahn, diese hätten keine negative Auswirkung auf das produktive Verkehrsangebot für Fahrgäste. Den von der Grünen-Fraktion aufgezeigten Widerspruch zu früheren Regierungsantworten sieht die Bundesregierung damit als ausgeräumt an.
Planrechtsverfahren und Machbarkeitsstudie stehen aus
Für eine dauerhaft leistungsfähige Anbindung des Abstellbahnhofs wäre ein formelles Planrechtsverfahren erforderlich. Dieses ist laut DB AG noch nicht eingeleitet worden. Als Grund nennt die Bahn, der Fokus habe zuletzt auf dem Gesamtinbetriebnahmeterminplan von Stuttgart 21 mit den Bausteinen 1 und 2 des Digitalen Knotens Stuttgart gelegen — also auf dem künftigen Hauptbahnhof und den neu geordneten Zulaufstrecken. Eine laufende Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Abstellbahnhofs aus Richtung Bad Cannstatt ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Anforderungen für einen weitergehenden Planungshorizont werden laut DB AG derzeit gemeinsam mit Projektpartnern erarbeitet und im Rahmen eben dieser Studie bewertet. Die Abstimmungen mit dem Land Baden-Württemberg als zuständigem Aufgabenträger sind dabei noch nicht abgeschlossen. Eine zeitliche Perspektive, wann konkrete Ergebnisse vorliegen, kann die DB AG nach eigenen Angaben derzeit nicht abschätzen.
Schusterbahn: Kein S-Bahn-Verkehr im Deutschlandtakt
Die Anfrage der Grünen thematisiert auch mögliche Fahrstraßenkonflikte zwischen der sogenannten Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs. Die Schusterbahn ist eine Güterbahnstrecke im Stuttgarter Osten, die gelegentlich für den Nahverkehr diskutiert wird. Die DB AG teilt dazu mit, dass im Deutschlandtakt kein regelmäßiger S-Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn vorgesehen ist. Konkrete Absichten des zuständigen Aufgabenträgers in diese Richtung seien der Bahn nicht bekannt. Eine Bewertung möglicher Fahrstraßenkonflikte liegt daher nicht vor.
Politischer Kontext: Nachfrage nach unbefriedigender Antwort
Die vorliegende Antwort ist bereits die zweite Runde parlamentarischer Nachfragen zu diesem Thema. Die Grünen-Fraktion hatte die ursprüngliche Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/509 als unzureichend bewertet und sah weiteren Klärungsbedarf. Ausgangspunkt war ein Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 2. Januar 2025, der die Planungsänderung hin zur eingleisigen Anbindung öffentlich machte. Die Bundesregierung stützt ihre Antworten in der Drucksache 21/7755 durchgehend auf Angaben der DB AG, ohne eigene Bewertungen hinzuzufügen. Fragen nach konkreten Fristen oder verbindlichen Planungsschritten bleiben damit weitgehend offen. Wie beim DB Navigator zeigt sich auch hier, dass die Deutsche Bahn in laufenden Projekten auf enge parlamentarische Kontrolle stößt.
Grundsätzlich illustriert der Fall die Komplexität großer Infrastrukturprojekte: Selbst wenn Hauptbauwerke wie der neue Stuttgarter Hauptbahnhof planmäßig voranschreiten, können Randelemente wie Abstellanlagen zu eigenständigen Planungsproblemen werden, deren Lösung zeitlich nicht gesichert ist.
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Betroffen sind in erster Linie Fahrgäste des Stuttgarter Nahverkehrs, insbesondere Pendlerinnen und Pendler, die Verbindungen zur Hauptverkehrszeit nutzen. Mittelbar betroffen ist auch das Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger des Nahverkehrs, das an den laufenden Abstimmungen mit der DB AG beteiligt ist.
Die Bundesregierung leitet alle Antworten mit dem Hinweis 'Nach Angaben der DB AG' ein und stützt sich vollständig auf Informationen der Deutschen Bahn. Eigene Bewertungen oder Fristen werden nicht genannt; bei mehreren Fragen wird auf fehlende Abschlüsse und nicht absehbare Zeitperspektiven verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Stuttgart 21: Abstellbahnhof Untertürkheim mit Gleisproblemen →
- HVZ-Verstärkerleistungen
- Zusätzliche Zugfahrten, die speziell zur Hauptverkehrszeit (morgens und abends) eingesetzt werden, um den erhöhten Fahrgastbedarf zu decken.
- Planrechtsverfahren
- Förmliches Genehmigungsverfahren (meist Planfeststellung), das vor dem Bau von Schieneninfrastruktur durchgeführt werden muss und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Abwägung aller Belange umfasst.
- Schusterbahn
- Eine Güterbahnstrecke im Stuttgarter Osten, die gelegentlich auch für Überlegungen zum S-Bahn-Verkehr diskutiert wird.
Warum wurde das Planrechtsverfahren noch nicht eingeleitet?
Laut DB AG lag der Fokus zuletzt auf dem Gesamtinbetriebnahmeterminplan von Stuttgart 21 mit den Bausteinen 1 und 2 des Digitalen Knotens Stuttgart.
Gibt es Einschränkungen für Fahrgäste durch die eingleisige Anbindung?
Nach Angaben der DB AG können verlängerte Fahrwege zur Fahrzeugabstellung entstehen, die jedoch ohne negative Auswirkung auf das produktive Verkehrsangebot für Fahrgäste sein sollen.
Ist S-Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn geplant?
Nein. Im Deutschlandtakt ist laut DB AG kein regelmäßiger S-Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn vorgesehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7755 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































