- Abstellbahnhof Untertürkheim soll nur eingleisig statt zweigleisig angebunden werden
- Betriebliche Einschränkungen bei HVZ-Verstärkerleistungen drohen
- Planrechtsverfahren und Machbarkeitsstudie laut früherer Antwort noch nicht abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7468 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 sieht unter anderem einen neuen Abstellbahnhof in Stuttgart-Untertürkheim vor. Dieser soll über den Bahnhof Bad Cannstatt erreichbar sein. Die Stuttgarter Zeitung berichtete am 2. Januar 2025, dass die ursprünglich geplante zweigleisige Anbindung auf eine eingleisige reduziert worden sei. Eine frühere Anfrage der Grünen (BT-Drs. 21/509) habe laut den Fragestellern keine ausreichende Klärung gebracht, sodass nun erneut nachgefragt wird.
Im Detail
Der im Rahmen von Stuttgart 21 geplante Abstellbahnhof Untertürkheim steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7468, eingereicht am 4. August 2026). Der Kern des Problems: Statt der ursprünglich vorgesehenen zweigleisigen Anbindung an den Bahnhof Bad Cannstatt soll die Verbindung offenbar nur eingleisig gebaut werden — mit spürbaren Folgen für den S-Bahn-Betrieb in der Region Stuttgart.
Abstellbahnhof Untertürkheim: Eingleisig statt zweigleisig
Die Stuttgarter Zeitung hatte im Januar 2025 erstmals darüber berichtet, dass die Deutsche Bahn ihre Pläne für die Anbindung des neuen Abstellbahnhofs in Untertürkheim geändert hat. Laut den Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart und Swantje Henrike Michaelsen belegen ihre Informationen, dass dadurch konkrete betriebliche Einschränkungen entstehen: Bestimmte HVZ-Verstärkerleistungen — also Zusatzzüge in der Hauptverkehrszeit — könnten nicht mehr gefahren werden. Zudem entstehe Mehraufwand durch zusätzliche Fahrten zum Wenden von Zügen und zur Fahrzeugbereitstellung.
Diese Einschätzung widerspreche laut den Fragestellern der Darstellung in einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/509). Deshalb legen die Grünen nun mit acht gezielten Fragen nach und fordern Klarheit über den tatsächlichen Planungsstand.
Was gilt aktuell?
Nach aktuellem Stand ist das zur Änderung der Anbindung notwendige Planrechtsverfahren nach Angaben aus der früheren Drucksache 21/509 noch nicht eingeleitet gewesen. Die Grünen fragen nun, ob dies inzwischen geschehen ist. Ebenso ungeklärt ist, ob eine in BT-Drs. 21/509 erwähnte Machbarkeitsstudie für eine Anbindung auf einem weitergehenden Planungshorizont bereits abgeschlossen wurde und welche Ergebnisse sie gegebenenfalls liefert.
Fahrstraßenkonflikte mit der Schusterbahn
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die sogenannte Schusterbahn — eine Strecke in Stuttgart, auf der künftig ein regelmäßiger S-Bahn-Betrieb denkbar ist. Die Abgeordneten fragen, mit welchen Fahrstraßenkonflikten zwischen dieser Strecke und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt zu rechnen ist, falls der S-Bahn-Betrieb auf der Schusterbahn aufgenommen wird. Sie wollen zudem wissen, warum ein sich abzeichnender Engpass in Kauf genommen werde.
Hintergrund ist die Grundfrage, ob die Infrastrukturplanung im Zuge von Stuttgart 21 ausreichend auf künftige Betriebsszenarien ausgelegt ist — oder ob Entscheidungen, die heute getroffen werden, den S-Bahn-Betrieb in Stuttgart auf Jahre hinaus einschränken.
Acht Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage umfasst insgesamt acht Fragen, die sich in drei Schwerpunkte gliedern: Erstens den behaupteten Widerspruch zwischen den Informationen der Fragesteller und der Darstellung in BT-Drs. 21/509 zu betrieblichen Einschränkungen. Zweitens den aktuellen Planungsstand — einschließlich Planrechtsverfahren, Anforderungsdefinition und Machbarkeitsstudie. Drittens die konkrete Bewertung von Fahrstraßenkonflikten mit der Schusterbahn. Die Bundesregierung hat bis zum 25. August 2026 Zeit, schriftlich zu antworten.
Das Thema Bahninfrastruktur und Kapazitätsplanung ist nicht neu im Deutschen Bundestag. Auch bei anderen Infrastrukturprojekten zeigen sich immer wieder Diskrepanzen zwischen ursprünglichen Planungen und späteren Umsetzungen, wie etwa beim Thema Bundeskontrolle bei Infrastrukturplänen sichtbar wird.
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Betroffen sind vor allem Fahrgäste der S-Bahn Stuttgart sowie der Bahnbetrieb in der Stuttgarter Region. Einschränkungen könnten besonders in der Hauptverkehrszeit auftreten, wenn Verstärkerleistungen wegfallen oder Zusatzfahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung nötig werden.
Die Kleine Anfrage wurde am 4. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort, die bis zum 25. August 2026 vorliegen soll. Mit der Antwort ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
- HVZ-Verstärkerleistungen
- Zusätzliche Zugfahrten, die in der Hauptverkehrszeit (HVZ) eingesetzt werden, um die erhöhte Fahrgastnachfrage zu bewältigen.
- Planrechtsverfahren
- Formelles Verfahren zur rechtlichen Genehmigung von Planungsänderungen bei Bahninfrastrukturprojekten, u.a. mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Fahrstraßenkonflikt
- Situation, in der sich zwei Zugfahrten gegenseitig behindern, weil sie dieselbe Gleisinfrastruktur gleichzeitig nutzen müssten.
Was ist der Abstellbahnhof Untertürkheim?
Im Zuge des Bauprojekts Stuttgart 21 ist in Stuttgart-Untertürkheim ein neuer Abstellbahnhof für Züge geplant, der an den Bahnhof Bad Cannstatt angebunden werden soll.
Was ist das Problem mit der Anbindung?
Laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung wird die Anbindung statt zweigleisig nur eingleisig gebaut, was zu betrieblichen Einschränkungen wie fehlenden Verstärkerleistungen in der Hauptverkehrszeit führen kann.
Was ist die Schusterbahn?
Die Schusterbahn ist eine Bahnstrecke in Stuttgart, auf der zukünftig ein regelmäßiger S-Bahn-Betrieb geprüft wird. Sie könnte zu Fahrstraßenkonflikten mit der Anbindung des Abstellbahnhofs führen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7468 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































