Antwort der Regierung ausste…
Wie ist die Versorgung mit Behandlungszentren für Behinderte?
Hintergrund
Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) wurden 2015 durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Diese Zentren sollen eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen gewährleisten, die in herkömmlichen Arztpraxen oft nicht angemessen behandelt werden können. Die Vergütung erfolgt durch die Krankenkassen.
Die Linksfraktion im Bundestag stellte am 16. April 2026 eine Kleine Anfrage zur Versorgungslage mit spezialisierten Behandlungszentren für Menschen mit Behinderungen. Im Fokus stehen die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB). Diese sind seit 2015 im Sozialgesetzbuch verankert.
Die 25 Abgeordneten um Ates Gürpinar und Evelyn Schötz fragten die Bundesregierung, wie viele MZEB-Zentren bundesweit eingerichtet worden sind. Wo befinden sich Versorgungslücken? Besonders kritisch bewerteten sie, dass trotz geregelter Finanzierung durch die Krankenkassen kein flächendeckendes Angebot existiert. Dies ist bemerkenswert, da die rechtlichen Grundlagen bereits seit fast einem Jahrzehnt bestehen.
Konkrete Fragen zur Erreichbarkeit
Die Anfrage konzentriert sich auf praktische Aspekte der Versorgung. So fragt die Linke etwa, wo Patientinnen und Patienten nicht innerhalb von 45 Minuten mit dem Auto ein MZEB erreichen können. Als Richtwert nehmen die Fragesteller ein Zentrum pro einer Million Einwohner an.
Die Abgeordneten erkundigten sich nach Hindernissen beim Aufbau neuer Zentren. Außerdem interessierten sie sich für Best-Practice-Beispiele, die durch gute Zusammenarbeit aller Akteure entstehen. Hintergrund ist die oft komplexe Kooperation zwischen Wohlfahrtspflege, ambulantem und stationärem Gesundheitssystem.
MZEB sind spezialisierte Arztpraxen für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, die oft komplexere medizinische Betreuung benötigen als in normalen Praxen möglich ist.
Die Anfrage schließt mit der Frage nach Initiativen der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht dabei im Fokus. Die Drucksache 21/5404 zeigt das anhaltende politische Interesse an einer gleichberechtigten Gesundheitsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen.
Betroffen sind erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie deren Angehörige. Diese Patientengruppe benötigt oft spezialisierte medizinische Betreuung, die besondere Erfahrung im Umgang mit Behinderungen erfordert.
Die Bundesregierung muss die sechs Fragen der Linksfraktion beantworten. Dabei geht es um konkrete Zahlen zu bestehenden MZEB-Zentren, Versorgungslücken und mögliche Hindernisse beim Ausbau. Eine Antwortfrist ist in der Drucksache nicht genannt.
- MZEB
- Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen – spezialisierte Einrichtungen für die medizinische Versorgung dieser Patientengruppe.
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
- Gesetz von 2015, das die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern sollte und dabei auch die rechtliche Grundlage für MZEB schuf.
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordert.























































