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Überwachen deutsche Banken Klimarisiken genug? Grüne fragen nach
Hintergrund
Das World Economic Forum stuft extreme Wetterereignisse als Top-Risiko für die Weltwirtschaft ein. Eine Studie des Networks on Greening the Financial System warnt, dass bei Stillstand in der Klimapolitik extreme Klimaereignisse bis 2030 das BIP im Euroraum um bis zu 5 Prozent senken könnten. Zugleich hat eine BaFin-Untersuchung gezeigt, dass nur 10 Prozent der befragten Kreditinstitute physische Klimarisiken als materiell relevant bewerten.
Die Grünen-Fraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage zur Überwachung von Klimarisiken bei deutschen Banken gestellt. 37 Fragen richten sich dabei an die Bundesregierung. Es geht um den Umgang der Finanzaufsicht BaFin mit sogenannten ESG-Risiken in der Bankenbranche.
Alarmierende Studienergebnisse
Auslöser der Anfrage (BT-Drs. 21/5269 vom 13. April 2026) sind Befunde internationaler Studien. Das World Economic Forum stuft extreme Wetterereignisse als eines der beiden Top-Risiken für die Weltwirtschaft ein. Eine aktuelle Studie des Networks on Greening the Financial System prognostiziert, dass bei einem Stillstand in der Klimapolitik extreme Klimaereignisse bis 2030 zu einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum um bis zu 5 Prozent führen könnten.
Besonders kritisch bewerten die Grünen eine BaFin-Untersuchung. Diese zeigt, dass nur 10 Prozent der befragten Kreditinstitute einen materiellen Einfluss physischer Risiken auf ihre wesentlichen Risikoarten sehen. Die Fraktion bezeichnet dies als „offensichtliche Risikounterschätzung“. Dies ist bemerkenswert, da physische Klimarisiken bereits heute messbare Auswirkungen auf Wirtschaftsregionen haben.
Physische Klimarisiken sind direkte Schäden durch Extremwetter wie Überschwemmungen oder Dürren, die Banken über ihre Kreditportfolios treffen können.
Neue gesetzliche Vorgaben
Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) werden erstmals verbindliche Vorgaben für das Management von ESG-Risiken im Kreditwesengesetz verankert. Paragraph 26c KWG-E verpflichtet Finanzinstitute künftig dazu, ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren.
Erweiterte Befugnisse erhält die BaFin. Sie kann Institute anweisen, ihre ESG-Risikosteuerung zu verbessern. Verpflichtende ESG-Stresstests sind ebenfalls möglich. Hintergrund ist, dass der europäische Gesetzgeber hier einheitliche Standards schaffen will. Für kleine und mittlere Banken sind reduzierte Anforderungen vorgesehen – etwa längere Fristen oder qualitative statt quantitative Beschreibungen.
Die Grünen kritisierten diese Erleichterungen und fragten, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass bei kleineren Banken mit regional konzentrierten Portfolios keine „systemischen Blindspots für physische Klimarisiken“ entstehen. Eine vergleichbare Diskussion über Systemrisiken führt die Politik auch in anderen Bereichen.
Betroffen sind alle deutschen Banken und Finanzinstitute, die künftig ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement integrieren müssen. Besonders kleine und mittlere Banken erhalten dabei Erleichterungen bei den Anforderungen.
Die Bundesregierung hat normalerweise vier Wochen Zeit, um die Kleine Anfrage zu beantworten. Die Antwort wird dann als eigene Drucksache veröffentlicht und kann Grundlage für weitere parlamentarische Debatten werden.
- ESG-Risiken
- Risiken aus Umwelt (Environment), Sozialem (Social) und Unternehmensführung (Governance), die Finanzinstitute bedrohen können.
- Physische Klimarisiken
- Direkte Schäden durch Extremwetter wie Überschwemmungen, Dürren oder Stürme.
- BaFin
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die deutsche Finanzaufsichtsbehörde.























































