- Rückbau von Querbauwerken an 10.000 Flusskilometern bis 2050 geplant
- ÖPNV zu Nationalparks und Naturschutzgebieten soll ausgebaut werden
- Bund-Länder-Programm 'Jugend erlebt Natur' soll naturpädagogische Freizeiten fördern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7901 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Deutschlandtourismus verzeichnet laut Antrag wachsende Nachfrage, unter anderem weil Hitzewellen und Extremwetterereignisse klassische Urlaubsdestinationen im Mittelmeerraum weniger attraktiv machen. Gleichzeitig geraten naturnahe Gebiete wie Nationalparks und Biosphärenreservate durch steigenden Besucherdruck unter ökologischen Stress. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet Deutschland zudem zur Verbesserung der ökologischen Gewässerqualität, was Renaturierungsmaßnahmen politisch dringlicher macht.
Im Detail
Eine intakte und gesunde Natur ist hier keine bloße Kulisse für touristische Aktivitäten, sondern deren Grundvoraussetzung.
— Begründung BT-Drs. 21/7901, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Naturerlebnisse in Deutschland liegen im Trend — und belasten zugleich sensible Ökosysteme. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 8. September 2026 mit BT-Drs. 21/7901 einen umfangreichen Antrag zum naturverträglichen Tourismus vorgelegt, der die Bundesregierung zu einem koordinierten Gesamtkonzept verpflichten soll. Der Antrag umfasst mehr als ein Dutzend konkrete Forderungen — von der Förderung naturverträglicher Biwakplätze bis zum Rückbau von Staustufen an 10.000 Flusskilometern bis 2050.
Naturverträglicher Tourismus zwischen Chance und Risiko
Der Antrag stellt fest, dass steigende Temperaturen im Mittelmeerraum den Deutschlandtourismus zusätzlich antreiben. Trends wie „Coolcation“ — Urlaub in kühleren Regionen — oder Aktivurlaub in der Natur verstärken diesen Effekt. Naturparks, Biosphärenreservate und Nationalparks wie der Bayerische Wald oder das Wattenmeer zählen zu den beliebtesten Zielen. Doch mehr Besucher bedeuten auch mehr Flächenverbrauch, höheres Verkehrsaufkommen und steigende Belastung für Tier- und Pflanzenwelt. Die Fraktion sieht darin eine strukturelle Herausforderung, der bisher keine ausreichende politische Strategie gegenübersteht.
Laut Antrag lässt die Bundesregierung die Entwicklungschancen eines naturverträglichen Tourismus bisher vollständig ungenutzt — weder in der Nationalen Tourismusstrategie noch im tatsächlichen Handeln sei das Potenzial erkannt und politisch umgesetzt worden. Diese Einschätzung ist die Position der antragstellenden Fraktion.
Was gilt aktuell?
Deutschland verfügt über eine Nationale Tourismusstrategie sowie bestehende Programme wie das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ zur Gewässerrenaturierung und die ANK-Förderrichtlinie (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz). Eine übergreifende, verbindliche Strategie zur naturverträglichen touristischen Nutzung von Schutzgebieten in Abstimmung mit Ländern und Kommunen fehlt nach Ansicht der Antragsteller jedoch. Viele Flüsse sind durch Wehre, Staustufen und andere Querbauwerke zerschnitten, was sowohl die Ökologie als auch das naturnahe Wasserwandern mit Kanu, Kajak oder Stand-Up-Paddle beeinträchtigt.
Konkrete Forderungen zum naturverträglichen Tourismus
Der Antrag sieht in einem ersten Maßnahmenpaket vor, Biwak- und Trekkingplätze sowie Wasserrastplätze zu fördern, um reguliertes Campen in der Natur zu ermöglichen. Nationalparks und Naturschutzgebiete sollen durch bessere Bus-, Bahn- und Nachtzugverbindungen klimafreundlich erreichbar werden. Integrierte „Rail & Camp“-Angebote — kombinierte Buchungen aus Bahnreise, ÖPNV-Nutzung und Campingplatz — sollen digital unterstützt und finanziell gefördert werden. Für Reisemobile soll die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur an Bundesautobahnen flächenneutral ausgebaut werden, um illegale Entsorgungen zu reduzieren.
Daneben fordert die Fraktion den Ausbau von Radwegenetzen für touristisch relevante Routen, eine institutionelle Förderung der Wanderwegeinfrastruktur sowie ein dauerhaftes Monitoring von Umwelt- und Klimafolgen des Tourismus auf Bundesebene. Die Besucherlenkung durch Rangerinnen und Ranger sowie durch digitale Apps und KI-gestützte Systeme soll finanziell ausgebaut werden.
Gewässerschutz und Förderprogramm „Freifließende Flüsse“
Ein zweites Maßnahmenpaket widmet sich der Gewässerpolitik. Kernstück ist ein geplantes Förderprogramm „Freifließende Flüsse“, das den Rückbau von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen an 10.000 Kilometern nicht schiffbarer Flüsse und Bäche bis spätestens 2050 ermöglichen soll. Ziel ist die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer — und bessere Bedingungen für Wasserwanderer. Die Auenrenaturierung soll bis 2040 den Anteil naturnaher Auen deutlich erhöhen, wobei die Mittel der ANK-Förderrichtlinie bedarfsgerecht aufgestockt werden sollen. Kommunen erhalten laut Antrag Anreize zur Renaturierung, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.
Für Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee sieht der Antrag die dauerhafte Fortführung eines Sofortprogramms zur umweltverträglichen Bergung vor — mit Fokus auf Wassersport-, Tauch- und Flachwasserbereiche der Ostsee, damit Badebuchten munitionsfrei werden.
Jugend und Bildung im Fokus
Neben Infrastruktur und Gewässerschutz enthält der Antrag bildungspolitische Forderungen: Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) soll durch mehr Plätze und bessere finanzielle Konditionen aufgewertet werden. Ein neues Bund-Länder-Programm „Jugend erlebt Natur“ soll naturpädagogische Jugendfreizeiten von Umweltverbänden und biologischen Stationen fördern und das dafür notwendige Personal qualifizieren. Die Finanzierung der Besucher- und Informationszentren des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer soll dauerhaft durch den Bund gesichert werden. Ergänzend dazu thematisiert der Antrag auch die Frage der Wirksamkeit öffentlicher Förderprogramme — ein Aspekt, den auch andere aktuelle Drucksachen aufgreifen.
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Betroffen sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate in ganz Deutschland sowie die dort ansässigen regionalen Tourismusorganisationen und Gebietsverwaltungen. Camper, Wanderer, Radfahrer und Wassersportler profitieren direkt von den geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Kleine und mittlere Tourismusbetriebe in touristisch hochfrequentierten Regionen sollen durch niederschwellige Förderangebote für Wassersparmaßnahmen entlastet werden.
Der Antrag wurde am 8. September 2026 in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/7901). Als nächster Schritt steht die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse an, danach folgen Ausschussberatungen und schließlich die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Realkompensation
- Ausgleich von Eingriffen in die Natur durch ökologisch gleichwertige Flächen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Eingriff — im Gegensatz zu abstrakten Geldleistungen.
- ANK-Förderrichtlinie
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz — Bundesförderprogramm zur Stärkung natürlicher Ökosysteme als Beitrag zum Klimaschutz, u. a. für Auenrenaturierung.
- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einen guten ökologischen und chemischen Zustand ihrer Gewässer zu erreichen und zu erhalten.
Was ist das Förderprogramm 'Freifließende Flüsse'?
Laut Antrag soll es den Rückbau von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen an 10.000 Kilometern nicht schiffbarer Flüsse und Bäche bis spätestens 2050 ermöglichen, um ökologische Durchgängigkeit und naturverträgliches Wasserwandern zu fördern.
Was soll mit dem Freiwilligen Ökologischen Jahr passieren?
Der Antrag sieht eine Aufwertung des FÖJ vor, konkret durch Ausbau von Plätzen und Angeboten sowie bessere finanzielle Konditionen für die Freiwilligen.
Wer soll die Wattenmeer-Besucherzentren finanzieren?
Laut Antrag soll der Bund die Finanzierung der Besucher- und Informationszentren des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dauerhaft sicherstellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7901 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































