- 5 EU-Staaten verhandeln mit Ruanda über Abschiebezentren außerhalb der EU
- Seit 2025 deportierten die USA über 23.000 Menschen in 26 Drittstaaten
- 36 Fragen zur Menschenrechtslage, Verhandlungsdetails und Entwicklungshilfe
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7939 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU-Rückführungsverordnung, die das Europäische Parlament im Sommer 2026 mit den Stimmen konservativer und rechter Fraktionen verabschiedet hat, bildet die rechtliche Grundlage für sogenannte Return Hubs in Drittstaaten. Der ruandische Außenminister bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass in der letzten Augustwoche 2026 Gespräche zwischen europäischen Staaten und Ruanda auf technischer Ebene stattgefunden haben. Das Transitzentrum Gashora, das seit 2019 mit Unterstützung der Afrikanischen Union und des UNHCR betrieben wird, gilt als möglicher Standort. Parallel dazu haben die USA seit dem zweiten Amtsantritt von Donald Trump im Januar 2025 nach Angaben der Fragesteller mehr als 23.000 Menschen in 26 Drittstaaten deportiert.
- 5 EU-Staaten — Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande verhandeln laut Drucksache mit Ruanda.
- Seit 2019 — Das Transitzentrum Gashora nimmt seitdem aus libyschen Lagern evakuierte Menschen auf.
- 23.000+ Deportationen — So viele Menschen deportierten die USA laut Fragesteller seit Januar 2025 in 26 Drittstaaten.
- 27 Länder — Mit so vielen Staaten haben die USA laut Drucksache Abschiebevereinbarungen geschlossen.
- 36 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Verhandlungen, Menschenrechtslage, BAMF-Statistiken und Entwicklungshilfe.
Im Detail
Dabei handelt es sich um Lager außerhalb der EU, in die Menschen gegen ihren Willen verbracht werden sollen, wenn sie etwa aufgrund fehlender Papiere nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7939
Deutschland verhandelt gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden mit Ruanda über die Einrichtung von Abschiebezentren in dem ostafrikanischen Land. In solche sogenannten Return Hubs sollen Menschen gebracht werden, die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können — etwa weil keine gültigen Reisepapiere vorliegen. Der ruandische Außenminister bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass in der letzten Augustwoche 2026 Gespräche auf technischer Ebene stattgefunden haben. Die Fraktion Die Linke nimmt diese Meldungen zum Anlass für eine umfangreiche Kleine Anfrage an die Bundesregierung (BT-Drs. 21/7939, eingereicht am 9. September 2026).
Was sind Abschiebezentren in Drittstaaten?
Abschiebezentren in Drittstaaten sind Einrichtungen außerhalb der EU, in die abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland scheitert. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Rückführungsverordnung, die das Europäische Parlament im Sommer 2026 verabschiedet hat. Als möglicher Standort in Ruanda gilt das Transitzentrum Gashora, das seit 2019 mit Unterstützung der Afrikanischen Union und des UNHCR Menschen aufnimmt, die aus libyschen Lagern evakuiert wurden. Wie viele Plätze dort zur Verfügung stehen und ob der Standort tatsächlich genutzt werden soll, ist einer der Kernpunkte der parlamentarischen Anfrage.
36 Fragen zu Verhandlungen, Menschenrechten und Entwicklungshilfe
Die Anfrage der Linken gliedert sich in mehrere Themenbereiche. Zunächst erkundigt sie sich nach den konkreten Verhandlungsdetails: Welche EU-Staaten haben teilgenommen, wer hat die Bundesregierung vertreten, und was ist unter den genannten „technischen Gesprächen“ zu verstehen? Darüber hinaus stellt die Fraktion Fragen zur geplanten Ausgestaltung der Abschiebezentren — etwa ob die untergebrachten Personen die Einrichtung jederzeit verlassen dürfen, wie lange ihr Aufenthalt geplant ist und ob Kinder eine Schule besuchen können.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Menschenrechtslage in Ruanda. Menschenrechtsorganisationen warnen nach Angaben der Fragesteller vor dem repressiven politischen Klima in dem Land: Oppositionspolitiker und Journalisten befinden sich in Haft, und ruandische Streitkräfte sollen laut UN-Berichten die Rebellenmiliz M23 im Kongo unterstützen. Die Linke fragt, wie die Bundesregierung diese Lage einschätzt und ob die Gefahr besteht, dass Ruanda durch die Kooperation politische Rückendeckung für seine Innen- und Außenpolitik erhält.
Vergleich: Abschiebungen in den USA seit 2025
Die Anfrage zieht auch einen Vergleich mit der US-amerikanischen Praxis: Seit dem zweiten Amtsantritt von Donald Trump im Januar 2025 haben die USA nach Angaben der Fragesteller mehr als 23.000 Menschen in 26 Drittstaaten deportiert — darunter Personen mit laufendem Asylverfahren oder bestehendem Schutzstatus. Vereinbarungen bestehen mit mindestens 27 Ländern, viele davon werden nach Angaben der Fragesteller geheim gehalten. Teilweise werden die Betroffenen in geschlossenen Lagern oder Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht. Die Linke fragt, ob Deutschland plane, dieses Modell zu übernehmen oder US-amerikanische Infrastruktur mitzunutzen. Auch die Rolle der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei der Organisation solcher Abschiebungen steht im Fokus mehrerer Fragen.
Zusätzlich fragt die Fraktion nach BAMF-Statistiken zu Asylverfahren von Antragstellenden aus Ruanda und Uganda seit 2021 — aufgeschlüsselt nach Schutzstatus, Ablehnungen und gerichtlichen Aufhebungsquoten. Schließlich verlangt die Anfrage detaillierte Angaben zu deutschen Entwicklungshilfemitteln für beide Länder aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts, jeweils aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr und Projekten seit 2021. Damit zielt die Linke darauf ab zu prüfen, ob Entwicklungshilfe als politisches Druckmittel im Zusammenhang mit den Abschiebeverhandlungen eingesetzt wird.
Abschiebezentren in Drittstaaten: Was gilt aktuell?
Bislang gibt es kein verbindliches Abkommen zwischen Deutschland und Ruanda oder Uganda. Die Gespräche befinden sich laut ruandischem Außenministerium auf technischer Ebene. Die EU-Rückführungsverordnung sieht vor, dass in den Aufnahmestaaten internationale Menschenrechtsstandards und das Refoulement-Verbot eingehalten werden müssen, enthält aber nach Einschätzung der Fragesteller keine konkreten Mindeststandards für Unterbringung und Versorgung. Großbritannien scheiterte mit einem vergleichbaren Ruanda-Abkommen vor britischen Gerichten; die Niederlande haben dagegen bereits eine Absichtserklärung mit Uganda unterzeichnet, die bei einigen EU-Partnern wegen der dortigen Menschenrechtssituation auf Skepsis stößt. Homosexualität steht in Uganda unter Strafe und kann in bestimmten Fällen sogar mit dem Tod bestraft werden — ein Umstand, den die Linke in ihrer Anfrage zur Schutzverantwortung Deutschlands gegenüber queeren Personen aufgreift.
Ähnliche Themen behandelt auch die Debatte über die Kosten und Nebenwirkungen staatlicher Eingriffe im Ausland. Zum weiteren Kontext des parlamentarischen Geschehens rund um Abschiebungen und innere Sicherheit bietet sich ein Blick in die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 10. September 2026 an.
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Betroffen sind in erster Linie Personen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde und die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, etwa weil keine gültigen Reisedokumente vorliegen. Darüber hinaus thematisiert die Anfrage die Lage von Menschen, die sich in Ruanda oder Uganda in solchen Zentren wiederfinden würden — einem Land, das sie unter Umständen nie zuvor betreten haben. Indirekt betroffen ist auch die ruandische und ugandische Zivilbevölkerung, für die die Anfrage Entwicklungshilfemittel und diplomatische Beziehungen Deutschlands beleuchtet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7939) ist am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen antworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Return Hub
- Aufnahmelager in einem Drittstaat außerhalb der EU, in das Personen verbracht werden sollen, die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können.
- Refoulement-Verbot
- Völkerrechtliches Verbot, eine Person in ein Land zurückzuschicken, in dem ihr Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht.
- IOM
- Internationale Organisation für Migration — eine zwischenstaatliche Organisation, die Migrationsmanagement und humanitäre Unterstützung koordiniert.
Was sind 'Return Hubs'?
Return Hubs sind Aufnahmelager in Drittstaaten außerhalb der EU, in die Personen gebracht werden sollen, die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können, etwa wegen fehlender Papiere.
Welche Länder verhandeln mit Ruanda?
Laut Drucksache verhandeln Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande mit Ruanda über die Einrichtung solcher Zentren.
Was ist das Transitzentrum Gashora?
Das Transitzentrum Gashora in Ruanda nimmt seit 2019 Menschen auf, die aus libyschen Lagern evakuiert wurden, und gilt Medienberichten zufolge als möglicher Standort für ein europäisches Abschiebezentrum.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7939 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































