- 1,3 Mrd. Euro GRW-Mittel stehen 2026 für strukturschwache Regionen bereit
- Neues Produktivitätskriterium öffnet Förderung auch ohne neue Arbeitsplätze
- Baden-Württemberg beansprucht erstmals Zugang zur GRW-Fördergebietskulisse
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7943 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) existiert seit Anfang der 1970er Jahre. Am 30. Dezember 2025 beschlossen die Wirtschafts- und Finanzminister von Bund und Ländern eine Neuaufstellung des Instruments. Kernstück ist ein neues drittes Förderkriterium, das Unternehmen förderfähig macht, wenn sie die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern und dabei Beschäftigung oder Gesamtbruttolohnsumme konstant halten – zunächst befristet bis 31. Dezember 2028. Parallel dazu hat die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut gegenüber der EU-Kommission Interesse an einem künftigen GRW-Zugang angemeldet, weil Regionen des Landes durch den Strukturwandel in der Automobil- und Maschinenbauindustrie unter Druck geraten.
- 1,3 Mrd. Euro — Gesamte GRW-Mittel von Bund und Ländern im Jahr 2026 (je hälftig finanziert).
- 82 Mrd. Euro — Kumulierte GRW-Mittel von Bund und Ländern seit Anfang der 1970er Jahre.
- 390 Mrd. Euro — Durch GRW ausgelöste Investitionen insgesamt (Hebelfaktor ca. 5).
- 4,9 Millionen — Arbeitsplätze, die laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums durch GRW geschaffen oder gesichert wurden.
- 31. Dezember 2028 — Befristung des neu eingeführten dritten Förderkriteriums (Produktivitätssteigerung).
Im Detail
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass Regionen mit erheblichen Herausforderungen weiterhin von zentralen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen bleiben“
— Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg), zitiert in BT-Drs. 21/7943
Rund 1,3 Milliarden Euro stehen Bund und Ländern im Jahr 2026 gemeinsam für die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) zur Verfügung. Das Programm gilt seit Anfang der 1970er Jahre als das zentrale regionalpolitische Förderinstrument in Deutschland. Seit seiner Einführung haben Bund und Länder rund 82 Mrd. Euro eingesetzt und damit Investitionen von etwa 390 Mrd. Euro ausgelöst sowie nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 4,9 Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Mit BT-Drs. 21/7943 vom 9. September 2026 fragt die AfD-Fraktion in 40 Einzelfragen nach dem Stand der GRW-Neuaufstellung, den neuen Förderregeln und der Wirksamkeit des Instruments.
GRW-Neuaufstellung: Das neue Produktivitätskriterium
Kern der Neuaufstellung, die am 30. Dezember 2025 von den Wirtschafts- und Finanzministern des Bundes und der Länder beschlossen wurde, ist ein neues drittes Kriterium für die Förderung gewerblicher Investitionen. Bislang waren Investitionsförderungen nur möglich, wenn ein Unternehmen mindestens zehn Prozent neue Dauerarbeitsplätze schafft oder das Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der vergangenen drei Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigt. Künftig sollen Unternehmen – befristet bis 31. Dezember 2028 – auch dann förderfähig sein, wenn sie die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern und dabei Beschäftigung oder Gesamtbruttolohnsumme mindestens konstant halten.
Die Anfrage thematisiert dabei konkrete Auslegungsfragen: Kann Förderung auch gewährt werden, wenn die Zahl der besetzten Dauerarbeitsplätze sinkt, die Gesamtbruttolohnsumme aber unverändert bleibt? Welche Arbeitsdefinition liegt dem Produktivitätsbegriff zugrunde, und wie werden Preissteigerungen oder Einmaleffekte herausgerechnet? Wer kontrolliert die Einhaltung der Zielwerte, und welche Rückforderungsmechanismen gelten bei Nichterreichen? Laut Drucksache ist außerdem unklar, nach welchen messbaren Kriterien die Bundesregierung entscheiden will, ob das dritte Kriterium nach 2028 verlängert, verändert oder gestrichen wird.
Baden-Württemberg beansprucht GRW-Förderung
Einen eigenen Themenschwerpunkt bildet die Forderung des Landes Baden-Württemberg, künftig in die GRW-Fördergebietskulisse aufgenommen zu werden. Das Land konnte bislang keine Regionalfördergebiete im Rahmen der GRW ausweisen, weil es als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas gilt. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut wandte sich in einem Schreiben an die zuständigen EU-Kommissare Teresa Ribera und Raffaele Fitto und verwies auf den tiefgreifenden Strukturwandel vor allem in der Automobil- und Maschinenbauindustrie. Sie erklärte, es sei „nicht nachvollziehbar, dass Regionen mit erheblichen Herausforderungen weiterhin von zentralen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen bleiben.“ Die Anfrage erkundigt sich, welche Gespräche die Bundesregierung mit der Landesregierung Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2025 geführt hat und welche Position sie gegenüber der EU-Kommission vertritt. Zudem fragen die Abgeordneten, ob noch weitere Bundesländer oder Regionen Interesse an einem GRW-Zugang angemeldet haben und welche Kriterien künftig für die Aufnahme ehemals wirtschaftsstarker Industrieregionen gelten sollen.
Bilanz der GRW-Förderung in Ostdeutschland
Einen dritten Fragenblock widmet die Anfrage der Wirksamkeit der GRW-Förderung in den neuen Bundesländern. Weite Teile Ostdeutschlands sind laut Bundeswirtschaftsministerium auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch als strukturschwach eingestuft und verbleiben in der Fördergebietskulisse. Die Drucksache fragt, welche ostdeutschen Regionen die Fördergebietskulisse dauerhaft verlassen haben, weil sie wirtschaftlich eigenständig geworden sind, und ob die Bundesregierung Exit-Strategien oder verbindliche Ausstiegszeitpläne plant. Außerdem wird gefragt, welche unabhängigen Evaluierungen zur GRW-Wirksamkeit seit 2010 vorliegen und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden. Parallel thematisiert die Anfrage die in der politischen Debatte diskutierte Koppelung der GRW-Förderung an Tarifbindung. Laut Drucksache hatte ein früherer Antrag (BT-Drs. 20/10745) gefordert, Bundeswirtschaftsförderung an die Zahlung von Tariflöhnen zu binden – mit ausdrücklichem Bezug auf die GRW. Die Anfrage erkundigt sich, ob die Bundesregierung eine solche Koppelung plant, wie sie deren Vereinbarkeit mit Gleichbehandlungsgrundsatz und negativer Koalitionsfreiheit bewertet und wie kleine und mittlere Unternehmen sowie ausländische Investoren dabei behandelt würden. Für weiterführende Informationen zur aktuellen Wirtschaftspolitik und Förderdebatten lohnt sich auch ein Blick auf die Debatte um Energiesanktionen sowie auf strukturpolitische Reformdiskussionen im Bundestag.
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Direkt betroffen sind Unternehmen und Kommunen in strukturschwachen Regionen, die GRW-Fördermittel beantragen können. Besonders ostdeutsche Bundesländer, die seit der Wiedervereinigung 1990 dauerhaft in der Fördergebietskulisse verbleiben, stehen im Fokus der Anfrage. Hinzu kommen Industrieregionen in Baden-Württemberg – insbesondere in der Automobil- und Maschinenbaubranche –, die erstmals Förderzugang anstreben. Mittelständische Betriebe und Handwerksbetriebe sind zudem von der in der politischen Debatte diskutierten Tarifbindungspflicht als mögliche künftige Fördervoraussetzung betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7943) ist am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- GRW
- Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' – das zentrale Bund-Länder-Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Bund und Länder teilen sich die Kosten je hälftig.
- Fördergebietskulisse
- Die von der EU-Kommission genehmigte Liste der Regionen, die für GRW-Regionalbeihilfen in Frage kommen. Änderungen müssen bei der EU-Kommission notifiziert werden.
- Koordinierungsrahmen
- Das gemeinsame Regelwerk von Bund und Ländern, das die Fördervoraussetzungen, Kriterien und Verfahren der GRW verbindlich festlegt.
Was ist die GRW?
Die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' ist das zentrale regionalpolitische Förderinstrument von Bund und Ländern. Es unterstützt Investitionen in strukturschwachen Regionen und wird je hälftig von Bund und Ländern finanziert.
Was ist das neue dritte Förderkriterium der GRW?
Unternehmen können künftig auch dann GRW-Fördermittel erhalten, wenn sie die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern und Beschäftigung oder Gesamtbruttolohnsumme dabei mindestens auf gleichem Niveau halten – befristet bis Ende 2028.
Warum will Baden-Württemberg GRW-Förderung?
Das Land verweist auf den tiefgreifenden Strukturwandel vor allem in der Automobil- und Maschinenbauindustrie und beansprucht erstmals Zugang zur GRW-Fördergebietskulisse, obwohl es bislang als wirtschaftsstark gilt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7943 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































