- 21 Fragen zu Rechtsrock-Konzerten im ersten Halbjahr 2026
- Behörden sollen Verbote, Auflösungen und Straftaten im Konzertumfeld belegen
- Auch KI-generierte rechtsextreme Musikinhalte auf Streamingdiensten thematisiert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7935 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Rechtsextreme Musikveranstaltungen werden von Sicherheitsbehörden seit Jahren als bedeutsames Rekrutierungs- und Vernetzungsinstrument der Szene eingestuft. Neben klassischem Rechtsrock haben in den vergangenen Jahren neue Formate wie rechter Rap sowie esoterisch-völkische und verschwörungsideologische Auftritte an Bedeutung gewonnen. Zusätzlich rückt die Verbreitung KI-generierter rechtsextremistischer Musikinhalte auf Plattformen wie Spotify in den Blickpunkt der Politik. Die Anfrage reiht sich in eine regelmäßig wiederkehrende parlamentarische Praxis ein, bei der Die Linke halbjährlich statistische Daten zu rechtsextremen Konzerten abfragt.
Im Detail
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7935
Rechtsextreme Musikveranstaltungen sind seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument der rechten Szene zur Gewinnung neuer Mitglieder — besonders unter Jugendlichen. Die Fraktion Die Linke fragt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7935 vom 9. September 2026 die Bundesregierung in 21 Einzelfragen nach dem Ausmaß, der Organisation und den behördlichen Reaktionen auf Rechtsrock-Konzerte und andere rechtsextreme Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2026.
Rechtsrock-Konzerte: Was wird konkret gefragt?
Im Mittelpunkt der Anfrage steht zunächst die Gesamtzahl rechtsextremer Musikveranstaltungen im Bundesgebiet von Januar bis Juni 2026. Die Fragesteller wollen dabei zwischen offen angekündigten und konspirativ organisierten Konzerten unterscheiden sowie eine Aufschlüsselung nach Bundesländern, Orten, Datum und auftretenden Bands oder Liedermachern erhalten. Gesondert erfragt wird die Zahl der Liederabende — einem in der rechtsextremen Szene verbreiteten Format, das weniger auffällig ist als klassische Rechtsrock-Konzerte.
AfD, Die Heimat und Der III. Weg im Fokus
Ein erheblicher Teil der 21 Fragen richtet sich auf die Rolle konkreter Parteien und Organisationen als Mitveranstalter oder Organisatoren. Explizit angesprochen werden die AfD und ihre Untergliederungen, Die Heimat (vormals NPD), die Partei Der III. Weg sowie die Vereinigung Freie Sachsen. Für AfD-Veranstaltungen wird dabei zusätzlich gefragt, welche Erkenntnisse dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorlagen und welche davon in der Verbunddatei NADIS-WN erfasst wurden. Die Anfrage erkundigt sich außerdem nach den Kriterien, nach denen ein musikalischer Auftritt bei einer AfD-Veranstaltung überhaupt als rechtsextremistische Musikveranstaltung klassifiziert wird.
Polizei, Verbote und Straftaten
Die Anfrage richtet sich auch auf das behördliche Vorgehen: Gefragt wird, wie viele Konzerte die Polizei im ersten Halbjahr 2026 aufgelöst oder im Vorfeld verboten hat und welche Begründungen dabei angegeben wurden. Darüber hinaus sollen rechtsextremistische Straftaten — insbesondere Gewalttaten — benannt werden, die im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen begangen wurden. Auch Beschlagnahmungen von Tonträgern durch die Polizei werden abgefragt, einschließlich Stückzahl, Inhalt sowie Ort und Datum.
Streaming und KI-generierte Inhalte
Neu in dieser Anfrage ist der Fokus auf digitale Verbreitungswege: Die Linke fragt, wie viele Musikinhalte mit rechtsextremistischem oder jugendgefährdendem Bezug im ersten Halbjahr 2026 auf Veranlassung von Bundesbehörden bei Streamingportalen zur Löschung gemeldet wurden und wie viele tatsächlich entfernt wurden. Hintergrund ist die laut Vorbemerkung der Fragesteller wachsende Nutzung KI-generierter rechtsextremistischer Inhalte auf Plattformen wie Spotify — auch im Kontext von Wahlwerbung. Diese Entwicklung wirft aus Sicht der Fraktion die Frage auf, ob bestehende Erfassungs- und Kategorisierungspraxen der Sicherheitsbehörden noch zeitgemäß sind.
Internationale Dimension
Auch der Blick ins Ausland gehört zur Anfrage: Die Fragesteller wollen wissen, bei wie vielen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im Ausland deutsche Personen oder Organisationen maßgeblich beteiligt waren, wie viele dieser Konzerte stattfanden oder abgesagt wurden und auf welchen ausländischen Konzerten deutsche Rechtsrock-Bands auftraten. Zudem wird nach Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2025 gefragt — ein Hinweis darauf, dass entsprechende Anfragen halbjährlich wiederkehren.
Die Anfrage wurde am 3. September 2026 von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion Die Linke unterzeichnet und am 9. September 2026 als Drucksache 21/7935 veröffentlicht. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Zur Einordnung: Rechtsextreme Musikveranstaltungen stehen seit Jahren im Fokus des Verfassungsschutzes. Im aktuellen Kontext gewinnen dabei neben klassischen Konzertformaten auch digitale Verbreitungswege an Bedeutung, wie auch die Anfrage zu politischen Positionen der AfD zeigt. Fragen zur Finanzierung extremistischer Strukturen und demokratischen Kontrolle bewegen auch andere Parlamentarier, wie der Beitrag über sozialpolitische Forderungen der Linken verdeutlicht.
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Besonders betroffen sind Jugendliche, die über rechtsextreme Konzerte und digitale Musikangebote mit der Szene in Kontakt kommen können. Darüber hinaus sind Sicherheitsbehörden in allen Bundesländern betroffen, die für Überwachung, Verbote und Einsätze bei solchen Veranstaltungen zuständig sind.
Die Kleine Anfrage ist am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt hat die Bundesregierung grundsätzlich 14 Tage Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.
- NADIS-WN
- Nachrichtendienstliches Informationssystem mit Warndatei des Bundesamts für Verfassungsschutz — eine Verbunddatei, in der sicherheitsrelevante Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden gespeichert werden.
- Konspiratives Konzert
- Musikveranstaltung der extremen Rechten, die nicht öffentlich angekündigt wird, sondern nur über interne Netzwerke bekannt gemacht wird, um Verbote oder Polizeieinsätze zu erschweren.
- Reichsbürger und Selbstverwalter
- Personen, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Gesetze ablehnen — vom Verfassungsschutz als extremistische Bewegung eingestuft.
Was genau fragt Die Linke in dieser Anfrage?
Die Fraktion fragt in 21 Einzelfragen nach Anzahl, Art und regionaler Verteilung rechtsextremer Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2026, nach beteiligten Organisationen, Polizeieinsätzen, Verboten, Straftaten und der Löschung extremistischer Inhalte auf Streamingplattformen.
Welche Parteien und Organisationen stehen im Fokus der Anfrage?
Konkret werden AfD, Die Heimat (ehemals NPD), Der III. Weg und die Freien Sachsen sowie Kameradschaften und die Reichsbürger-Szene benannt.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht die Geschäftsordnung des Bundestages eine Antwortfrist von grundsätzlich 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7935 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































