- 7,8 Mrd. Euro Mehrkosten bei Rating-Abstufung über zehn Jahre
- Schuldenquote könnte bis 2029 auf 72 Prozent des BIP steigen
- 500 Mrd. Euro Sondervermögen stützt derzeit AAA-Note laut S&P
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7945 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ratingagentur S&P Global Ratings hat das AAA-Rating Deutschlands zuletzt bestätigt, dabei aber laut Drucksache auf Risiken durch schwaches Wirtschaftswachstum, steigende Schuldenquoten und höhere Zinslasten hingewiesen. Auch Scope und Moody’s haben ihre Bewertungen bestätigt, jedoch strukturelle Reformen angemahnt. Hintergrund der Anfrage sind die seit 2022 beschlossenen Sondervermögen, die außerhalb der grundgesetzlichen Schuldenbremse (Art. 109, 115 GG) aufgenommen wurden und das Finanzierungsprofil des Bundes langfristig verändern. Die AfD-Fraktion reichte die Drucksache 21/7945 am 9. September 2026 ein.
- 600 Mrd. Euro — Gesamtvolumen der seit 2022 beschlossenen Sondervermögen (100 Mrd. Bundeswehr + 500 Mrd. Infrastruktur), die außerhalb der Schuldenbremse aufgenommen wurden.
- 72% des BIP — Prognose für die deutsche Schuldenquote bis 2029 laut S&P, ein kritischer Schwellenwert für die Ratingbewertung.
- 7,8 Mrd. Euro — Berechnete Mehrkosten der Fragesteller über zehn Jahre bei einer Abstufung auf AA, bezogen auf eine Anleihe von 100 Mrd. Euro.
- über 3% — Potenzieller Nettozinsenanteil an den Staatseinnahmen, den S&P als Risikoschwelle nennt.
Im Detail
Das unterstreicht nach Auffassung der Fragesteller, wie wertvoll ein Top-Rating ist: Es spart dem Staat langfristig Milliarden bei gleicher Verschuldung.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7945
Das AAA-Rating Deutschlands sichert dem Staat Milliarden an Zinsersparnissen — doch steigende Schuldenquoten, Sondervermögen jenseits der Schuldenbremse und schwaches Wirtschaftswachstum könnten diese Spitzenposition mittelfristig gefährden. Die AfD-Fraktion stellt dazu in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7945 vom 9. September 2026 insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung.
Was das AAA-Rating konkret wert ist
Der Unterschied zwischen einer AAA- und einer AA-Bewertung ist kein abstraktes Buchstabenproblem. Laut den Fragestellern liegt die Rendite der deutschen 10-Jahres-Bundesanleihe aktuell (Stand 30. Juli 2026) bei etwa 3,18 Prozent, während das vergleichbare französische Wertpapier 3,96 Prozent kostet. Dieser Spread von 78 Basispunkten entspricht bei einer Neuemission von 100 Mrd. Euro über zehn Jahre rund 7,8 Mrd. Euro Mehrkosten — allein durch den Zinsunterschied. Das unterstreicht die fiskalische Bedeutung des AAA-Ratings für den deutschen Haushalt und damit für alle Steuerzahler.
Sondervermögen als zweischneidiges Schwert
Die Ratingagentur S&P Global hat das AAA-Rating Deutschlands zuletzt bestätigt, dabei aber — laut Vorbemerkung der Fragesteller — darauf hingewiesen, dass die Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro (2022, Bundeswehr) und 500 Mrd. Euro (2025, Infrastruktur) das Rating derzeit stützen, weil sie Investitionen ermöglichen. Gleichzeitig warnt die Agentur demnach vor steigenden Schuldenquoten: Die Prognose lautet 72 Prozent des BIP bis 2029. Auch der potenzielle Nettozinsenanteil an den Staatseinnahmen könnte über die Schwelle von 3 Prozent der Einnahmen steigen. Ähnliche Risikohinweise liegen nach Angaben der Fragesteller auch von Scope und Moody’s vor. Diese Mittel werden außerhalb der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes aufgenommen — ein Punkt, der in der Anfrage explizit thematisiert wird. Zu den Staatshaushalten und dem Umgang mit Krisenausgaben hatte der Bundestag zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Tankrabatt debattiert.
15 Fragen zu Risiken und Gegenmaßnahmen
Die AfD-Fraktion um Hauke Finger, Kay Gottschalk und weitere Abgeordnete fragt unter anderem, ob das Bundesministerium für Finanzen (BMF) interne Szenarien für eine Ratingabstufung auf AA oder sogar A entwickelt hat und welche Mehrkosten dabei für Bund, Länder und Kommunen prognostiziert werden. Konkret gefragt wird nach der Entwicklung der Zinsaufwendungen von 2020 bis 2025 und den Prognosen für steigende EZB-Leitzinsen. Weitere Fragen betreffen die Kommunikation des BMF mit den Ratingagenturen: Wie viele Ratinggespräche fanden zwischen 2023 und 2026 statt, und welche Kennzahlen standen dabei im Mittelpunkt? Die Drucksache thematisiert zudem mögliche Vollzugsdefizite bei der Umsetzung wachstumsfördernder Investitionen aus dem Sondervermögen — ein entscheidender Faktor für die Ratingbewertung.
Strukturelle Risiken im Fokus
Aus Sicht der Fragesteller kumulieren mehrere Risikofaktoren: hohe Energiepreise, bürokratische Hemmnisse, unzureichende Arbeitsmarktreformen, geopolitische Unsicherheiten und demographischer Wandel mit Fachkräftemangel. Bei anhaltendem Wirtschaftswachstum unter einem Prozent fragt die Anfrage, welche Schwellenwerte das BMF für automatische Abwehrmaßnahmen definiert hat. Auch die Vereinbarkeit der Sondervermögen mit den EU-Fiskalregeln (Verordnung EU 2024/923) steht auf dem Prüfstand. Im Kontext der Haushaltsdebatte ist auch die Frage nach der fiskalischen Belastung durch externe Schocks parlamentarisch präsent.
Was gilt aktuell?
Deutschland hält derzeit das AAA-Rating aller drei großen Ratingagenturen S&P, Moody’s und Scope. Dieses Rating bedeutet, dass Deutschland als nahezu ausfallsicher gilt und zu den günstigsten Konditionen am Kapitalmarkt Schulden aufnehmen kann. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes schreibt vor, dass der strukturelle Haushalt des Bundes nahezu ausgeglichen sein muss — Sondervermögen werden dabei als separate Einheiten behandelt. Eine Abstufung hätte nach Einschätzung der Fragesteller direkte Auswirkungen auch auf Länder und Kommunen, deren Refinanzierungskosten eng an die des Bundes geknüpft sind. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen im Rentenbereich.
Betroffen sind alle Steuerzahler, da steigende Zinslastquoten den Haushaltsspielraum für Sozialleistungen, Infrastruktur und Bildung einschränken. Länder und Kommunen wären bei einer Ratingabstufung ebenfalls von höheren Refinanzierungskosten betroffen, da deren Kreditwürdigkeit eng an die des Bundes geknüpft ist.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7945) ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- AAA-Rating
- Höchste Kreditwürdigkeitsstufe internationaler Ratingagenturen. Sie signalisiert Gläubigern minimales Ausfallrisiko und ermöglicht dem Staat besonders günstige Zinsen bei der Schuldenaufnahme.
- Sondervermögen
- Staatliche Fonds, die außerhalb des regulären Bundeshaushalts und der Schuldenbremse geführt werden, um zweckgebundene Investitionen zu finanzieren.
- Schuldenquote
- Das Verhältnis der gesamten Staatsschulden zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), ein zentraler Indikator für die finanzielle Tragfähigkeit eines Staates.
Was bedeutet das AAA-Rating für Deutschland?
Das AAA-Rating ist die höchste Kreditwürdigkeitsstufe und ermöglicht Deutschland, Staatsanleihen zu besonders niedrigen Zinsen auszugeben. Im Vergleich zu Frankreich (AA-Rating) zahlt Deutschland laut Drucksache rund 0,78 Prozentpunkte weniger Zinsen.
Welche Risiken sieht die Anfrage für das AAA-Rating?
Die Fragesteller nennen steigende Schuldenquoten (Prognose: 72 Prozent des BIP bis 2029), höhere Zinslasten, schwaches Wirtschaftswachstum, Energiepreise und demographische Risiken als mögliche Gefährdungsfaktoren.
Was sind die Sondervermögen, um die es geht?
Seit 2022 wurden Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro (Bundeswehr) und 500 Mrd. Euro (Infrastruktur) beschlossen. Diese Mittel werden außerhalb der regulären Schuldenbremse aufgenommen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7945 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































