- 374 Grenzverfahrens-Plätze muss Deutschland laut EU-Beschluss bereitstellen
- Grenzverfahren laufen seit 12. Juni 2026 an Flughäfen Frankfurt, München und Berlin
- BAMF hat für Entscheidung im Grenzverfahren nur acht Wochen Zeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7852 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten und verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung von Asyl-Grenzverfahren. Diese ersetzen in Deutschland das bisherige Flughafenverfahren. Per Durchführungsbeschluss der EU-Kommission (CELEX:32024D2150) ist Deutschland verpflichtet, 374 Plätze für die Durchführung von Grenzverfahren vorzuhalten. Die Verfahren finden unter der sogenannten Fiktion der Nichteinreise statt, das heißt, Asylsuchende gelten rechtlich als noch nicht in das Bundesgebiet eingereist, befinden sich aber faktisch auf deutschem Boden.
- 12. Juni 2026 — Inkrafttreten des GEAS und Start der Asyl-Grenzverfahren in Deutschland
- 374 Plätze — von Deutschland laut EU-Durchführungsbeschluss vorzuhaltende Kapazität für Grenzverfahren
- 8 Wochen — gesetzliche Frist für das BAMF zur Entscheidung über Asylanträge im Grenzverfahren
- 3 Standorte — Frankfurt/Main, München und Berlin führen derzeit Grenzverfahren durch
Im Detail
Das Grenzverfahren umfasst ein vollständiges Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss innerhalb von acht Wochen über die Asylanträge entscheiden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7852
Seit dem 12. Juni 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Asylsuchende an Außengrenzen: Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist in Kraft getreten und hat das bisherige Flughafenverfahren durch umfassendere Asyl-Grenzverfahren ersetzt. Deutschland ist per EU-Durchführungsbeschluss verpflichtet, 374 Plätze für diese Grenzverfahren bereitzustellen. Die Fraktion Die Linke hat am 7. September 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7852 insgesamt 15 Fragen gestellt, um Transparenz über die bisherige Umsetzung zu schaffen.
Was gilt aktuell bei Asyl-Grenzverfahren?
Im Asyl-Grenzverfahren durchlaufen Schutzsuchende ein vollständiges Asylverfahren, ohne rechtlich als eingereist zu gelten — die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss innerhalb von acht Wochen über jeden Antrag entscheiden. Derzeit finden die Verfahren nach Angaben des Mediendienstes Integration an den Flughäfen Frankfurt/Main, München und Berlin statt. Weitere Standorte befinden sich laut Anfrage in Planung oder Vorbereitung, darunter ausdrücklich die frühere JVA Ingolstadt.
15 Fragen zu Zahlen, Kosten und Schutz vulnerabler Gruppen
Die Anfrage der Fraktion Die Linke, unterzeichnet von Abgeordneten um Clara Bünger, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, gliedert sich in mehrere thematische Schwerpunkte. Ein erster Block zielt auf die Screeningverfahren ab: Die Abgeordneten fragen, wie viele Screenings die Bundespolizei seit dem 12. Juni 2026 an Außengrenzen durchgeführt hat, wie viele Asylsuchende dabei einen besonderen Schutzbedarf aufwiesen und wie viele in das reguläre Inlandsverfahren weitergeleitet wurden. Die Aufschlüsselung soll nach Außengrenzstandorten sowie den 15 wichtigsten Herkunftsländern erfolgen.
Ein zweiter Fragenkomplex richtet sich auf die eigentlichen Grenzverfahren: Neben der Fallzahl seit dem 12. Juni 2026 erkundigt sich die Anfrage nach den konkreten Ablehnungsgründen gemäß Artikel 42 und 45 der Asylverfahrensverordnung (AsylVfVO) sowie nach der Altersstruktur der Betroffenen — aufgeteilt in sieben Altersgruppen von 0 bis 13 Jahren bis 70 Jahre und älter. Damit soll sichtbar werden, ob und in welchem Umfang auch Minderjährige das Grenzverfahren durchlaufen.
Weitere Fragen betreffen die Infrastruktur und Kosten: Die Abgeordneten verlangen eine vollständige Liste der aktuell genutzten und geplanten Standorte mit jeweiliger Platzkapazität sowie Angaben zu Umbaukosten und laufenden Betriebskosten der Einrichtungen. Konkret fragt die Anfrage auch nach dem geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt der früheren Justizvollzugsanstalt Ingolstadt.
Schutz vulnerabler Gruppen im Asyl-Grenzverfahren
Ein besonders sensibler Fragenkomplex betrifft die Situation von Minderjährigen und anderen vulnerablen Gruppen. Die Abgeordneten fragen, ob und wie in den einzelnen Einrichtungen sichergestellt wird, dass deren besondere Bedarfe berücksichtigt werden. Aus Sicht der Fragesteller beschränken kurze Verfahrensfristen und die haftähnliche Unterbringung den Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung erheblich — eine Position, die auch Organisationen wie Pro Asyl vertreten.
Den Abschluss der Anfrage bilden Fragen zur BAMF-Entscheidungspraxis im Grenzverfahren: Die Bundesregierung soll aufschlüsseln, wie viele Anträge bislang mit Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot oder Ablehnung beschieden wurden — aufgeteilt nach Herkunftsländern. Auch die durchschnittliche Verfahrensdauer soll nach Herkunftsländern differenziert berichtet werden.
Die Anfrage thematisiert damit zentrale Fragen zur Rechtsstaatlichkeit und Praxistauglichkeit eines der bedeutendsten Instrumente des neuen europäischen Asylrechts. Vergleichbare Debatten über Verfahrensstandards und den Schutz besonders schutzwürdiger Personengruppen im Migrationskontext finden sich auch in der Debatte über innere Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Betroffen sind Asylsuchende, die nach dem 12. Juni 2026 an deutschen Außengrenzen — derzeit Frankfurt/Main, München und Berlin — aufgegriffen werden und das Screeningverfahren sowie gegebenenfalls das Grenzverfahren durchlaufen müssen. Dazu zählen auch Minderjährige und andere vulnerable Gruppen, deren besondere Schutzbedarfe die Anfrage ausdrücklich thematisiert.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7852) wurde am 7. September 2026 eingereicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Grundsätzlich sieht § 104 GO-BT eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — das seit Juni 2026 geltende harmonisierte EU-Regelwerk für Asylverfahren, das einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten vorschreibt.
- Fiktion der Nichteinreise
- Rechtliche Konstruktion, bei der Asylsuchende im Grenzverfahren als nicht offiziell eingereist gelten, obwohl sie sich tatsächlich auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates aufhalten.
- BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge — die zuständige Behörde, die in Deutschland über Asylanträge entscheidet, im Grenzverfahren innerhalb von acht Wochen.
Was ist das Asyl-Grenzverfahren nach GEAS?
Es handelt sich um ein beschleunigtes Asylverfahren an EU-Außengrenzen, bei dem Asylsuchende rechtlich als nicht eingereist gelten, obwohl sie sich faktisch auf deutschem Boden befinden. Das BAMF muss innerhalb von acht Wochen entscheiden.
Wie viele Plätze muss Deutschland für Grenzverfahren vorhalten?
Laut Durchführungsbeschluss der EU-Kommission muss Deutschland 374 Plätze für Grenzverfahren bereitstellen.
An welchen Standorten finden Grenzverfahren statt?
Laut Vorbemerkung der Anfrage finden Grenzverfahren bislang an den Standorten Frankfurt/Main, München und Berlin statt. Weitere Standorte sind laut Anfrage geplant oder in Vorbereitung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7852 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































