- Sieben-Monats-Frist nach BImSchG wird laut Antrag kaum eingehalten
- Vier Gesetzesänderungen für schnellere Chipfabrik-Genehmigungen gefordert
- Digitale Verfahrensabwicklung soll bundeseinheitlich verbindlich werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7992 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mit der Hightech Agenda Deutschland das Ziel formuliert, Deutschland als Technologiestandort zu stärken und den Bau von Mikroelektronikfabriken zu beschleunigen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen bereits eine Regelfrist von sieben Monaten vor (§ 10 Abs. 6a BImSchG). Für die Standortinfrastruktur — Stromanschluss, Verkehrswege, Wasserversorgung — sind jedoch separate Planfeststellungsverfahren erforderlich, die in der Praxis erheblich länger dauern. Der Antrag verweist auf Österreich, das mit dem Standort-Entwicklungsgesetz branchenoffene Großvorhaben als beschleunigte Vorhaben von öffentlichem Interesse behandelt.
Im Detail
Im internationalen Standortwettbewerb wirken sich Verfahrensdauer und Rechtsunsicherheit unmittelbar auf Investitionsentscheidungen aus. Zukunftsbranchen der Mikroelektronik sind in besonderem Maße auf planbare, zügige Genehmigungen angewiesen.
— BT-Drs. 21/7992, Feststellungsteil des Antrags
Lange Genehmigungsverfahren bremsen den Aufbau der deutschen Mikroelektronik-Industrie. Die AfD-Fraktion hat am 11. September 2026 den Antrag BT-Drs. 21/7992 eingebracht, der die Bundesregierung zu vier konkreten Gesetzesänderungen verpflichten soll — mit dem Ziel, Plangenehmigungsverfahren für Chipfabriken grundlegend zu beschleunigen.
Mikroelektronik-Genehmigungen: Wo steckt der Zeitverlust?
Der Antrag unterscheidet technisch zwischen zwei Verfahrenstypen: Die Zulassung einer Chipfabrik selbst erfolgt als immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Diese Genehmigung entfaltet Konzentrationswirkung — sie schließt die Baugenehmigung ein, sodass kein gesondertes Baugenehmigungsverfahren nötig ist. Das Gesetz sieht hier eine Regelfrist von sieben Monaten vor (§ 10 Abs. 6a BImSchG). Laut Antragsbegründung wird diese Frist in der Praxis jedoch kaum konsequent durchgesetzt.
Gravierender wirkt sich der zweite Verfahrenstyp aus: Die Standortinfrastruktur einer Mikroelektronikfabrik — Stromanschluss, Netzanbindung, Verkehrswege, Wasserversorgung — läuft regelmäßig über separate Planfeststellungsverfahren nach §§ 72 bis 78 VwVfG. Diese sind in der Praxis laut Drucksache ein wesentlicher Zeitfaktor und werden bislang nur eingeschränkt im vereinfachten Weg der Plangenehmigung nach § 74 Abs. 6 VwVfG abgewickelt.
Vier Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag enthält vier konkrete Aufträge. Erstens soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern Gesetzesänderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz vorschlagen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen für Mikroelektronikvorhaben vorrangig und fristgebunden bearbeitbar machen. Zweitens sollen entsprechende Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz folgen, um auch Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Chipfabrik-Infrastruktur zu priorisieren.
Drittens fordert der Antrag eine verbindliche und bundeseinheitliche Digitalisierung aller einschlägigen Verfahren — von der elektronischen Antragstellung über digitale Akteneinsicht bis zur Online-Öffentlichkeitsbeteiligung. Grundlage sollen Änderungen des Onlinezugangsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes sein. Viertens verlangt der Antrag einen Gesetzentwurf, der festschreibt, dass an der Errichtung und dem Betrieb von Mikroelektronik-Anlagen ein überragendes öffentliches Interesse besteht — ein Rechtsinstrument, das in Abwägungsverfahren eine Vorrangregelung auslöst und bereits für erneuerbare Energien gilt.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht gibt es für die Mikroelektronikbranche keine branchenspezifische Priorisierung in Genehmigungsverfahren. Die allgemeine sieben-monatige Regelfrist des BImSchG ist zwar vorhanden, aber nicht mit wirksamen Fristfiktionen hinterlegt. Bei Fristüberschreitungen drohen den Behörden keine rechtlichen Konsequenzen. Parallel laufende Fachverfahren können zu Doppelprüfungen führen, die den Gesamtprozess verlängern. Die Digitalisierung der Verfahren ist laut Drucksache bislang nur unzureichend vorangetrieben worden.
Internationaler Standortwettbewerb als Antrieb
Die Antragsbegründung verweist auf den internationalen Standortwettbewerb: Verfahrensdauer und Rechtsunsicherheit wirkten sich unmittelbar auf Investitionsentscheidungen aus. Als Vergleichsmodell nennt der Antrag das österreichische Standort-Entwicklungsgesetz, das branchenoffene Großvorhaben als beschleunigte Vorhaben von öffentlichem Interesse behandelt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Hightech Agenda Deutschland das Ziel formuliert, Deutschland als Technologiestandort zu stärken — der Antrag greift dieses Ziel auf und konfrontiert die Regierung mit dem Widerspruch zwischen Anspruch und Verwaltungsrealität.
Der Antrag betont ausdrücklich, dass die grundgesetzlich geregelten Verwaltungs- und Vollzugskompetenzen der Länder (Art. 83 ff. GG) durch die geforderten Bundesgesetze unberührt bleiben sollen. Die Zusammenarbeit mit den Ländern ist bei allen vier Forderungspunkten ausdrücklich vorgesehen. Zum Thema Forschungs- und Technologiestandort Deutschland sind auch die Rahmenbedingungen für Forschung ein parlamentarisch diskutiertes Thema. Zur Frage, wie schnell Infrastrukturprojekte genehmigt werden, liefert auch der Beitrag zur Schienen-Neubaustrecke Hannover-Hamburg einen vergleichbaren Kontext aus dem Planfeststellungsrecht.
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Betroffen sind in erster Linie Unternehmen der Halbleiter- und Mikroelektronikbranche, die in Deutschland produzieren oder investieren wollen. Mittelbar wirkt sich die Verfahrensdauer auf Ingenieure, Facharbeiter und Zulieferer aus, die von neuen Chipfabrikstandorten abhängen. Auch Kommunen und Länder sind betroffen, da die Vollzugszuständigkeit für Genehmigungsverfahren bei den Landesbehörden liegt.
Der Antrag (BT-Drs. 21/7992) wurde am 11. September 2026 eingebracht und wird im nächsten Schritt an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt der Bundestag im Plenum über den Antrag ab.
- Planfeststellungsverfahren
- Förmliches Verwaltungsverfahren für raumbedeutsame Infrastrukturvorhaben (z. B. Straßen, Leitungen), geregelt in §§ 72–78 VwVfG. Es ersetzt viele Einzelgenehmigungen durch eine einzige Entscheidung.
- Konzentrationswirkung
- Eine Genehmigung mit Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG) schließt andere behördliche Entscheidungen — etwa die Baugenehmigung — ein, sodass keine separaten Parallelverfahren nötig sind.
- Überragendes öffentliches Interesse
- Gesetzlich festgelegte Priorisierung bestimmter Vorhaben in Abwägungsverfahren. Gilt bereits für erneuerbare Energien; der Antrag fordert die Ausweitung auf Mikroelektronikvorhaben.
Wie lange dauern Genehmigungen für Chipfabriken heute?
Laut BImSchG soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in der Regel sieben Monate dauern (§ 10 Abs. 6a BImSchG). Der Antrag kritisiert, dass diese Frist in der Praxis kaum eingehalten wird.
Was ist das überragende öffentliche Interesse im Antrag?
Es handelt sich um eine rechtliche Figur, die bereits für erneuerbare Energien gilt. Der Antrag fordert, sie auch auf Mikroelektronikvorhaben auszuweiten, damit diese in Abwägungsverfahren bevorzugt behandelt werden.
Welche Gesetze soll die Bundesregierung ändern?
Der Antrag nennt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) als zentrale Änderungsziele.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7992 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































