- Engagement Global gGmbH verteilt Bundesfördermittel seit 2012
- 15 Fragen zu Vergabe, Personal und Finanzen 2020 bis 2025
- Bürgerbeschwerden über Vergabepraxis als Anlass der Anfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7847 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Engagement Global gGmbH wurde im Januar 2012 gegründet und ist seitdem die zentrale Servicestelle der Bundesregierung für zivilgesellschaftliches und kommunales Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist der alleinige Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH. Die Organisation bündelt verschiedene Förderprogramme für Kommunen, NGOs, Vereine, Unternehmen, Schulen und Einzelpersonen. Als vollständig bundeseigene GmbH unterliegt sie einem besonderen öffentlichen Transparenz- und Rechenschaftsinteresse hinsichtlich der Verwendung von Bundesmitteln.
Im Detail
Da Engagement Global laut Eigenauskunft eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland ist, besteht aus Sicht der Fragesteller besonderes öffentliches Interesse hinsichtlich Strukturierung, Mittelvergabe und Arbeitsweise dieser Organisation.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7847
Die Engagement Global gGmbH verteilt seit 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) öffentliche Fördermittel an Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Unternehmen und Schulen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7847 vom 7. September 2026 stellt die AfD-Fraktion 15 Fragen zur Struktur, Finanzierung und Vergabepraxis dieser bundeseigenen GmbH.
Vergabepraxis der Engagement Global im Fokus
Kern der Anfrage ist die Mittelvergabe der Engagement Global gGmbH in den Jahren 2020 bis 2025. Die AfD-Fraktion fragt, welche Kommunen, NGOs und Förderprogramme in diesem Zeitraum in welcher Höhe Zuwendungen erhalten haben und nach welchen Kriterien die Auswahl der Empfänger erfolgte. Zusätzlich wird aufgeschlüsselt erfragt, wie viele Projektvergaben im offenen und wie viele im nicht-offenen Verfahren stattfanden und welche Zuschlagskriterien jeweils zur Anwendung kamen.
Als konkreter Anlass für die Anfrage nennt die Fraktion Bürgerbeschwerden, die bei ihr zur Vergabepraxis bei Projektausschreibungen der Engagement Global gGmbH eingegangen seien. Gleichzeitig fragen die Abgeordneten nach rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der GmbH und unterlegenen Bewerbern sowie nach eingegangenen Beschwerden, Schadensersatzforderungen und Nachprüfungsverfahren.
Transparenz und Reformmaßnahmen seit der 21. Wahlperiode
Die Anfrage richtet sich auch auf mögliche Reformen innerhalb der Engagement Global gGmbH: Hat die Organisation seit Beginn der 21. Wahlperiode Maßnahmen ergriffen, um Diskriminierungen neuer Bewerber bei Ausschreibungen zu verhindern? Wurden die Zuschlagskriterien transparenter gestaltet? Und welche inhaltlichen Leitlinien zu Vergabeverfahren hat das BMZ der GmbH neu vorgegeben? Diese Fragen zielen darauf ab, mögliche Verbesserungen oder fortbestehende Mängel in der Vergabepraxis der Engagement Global gGmbH zu identifizieren.
Finanzierung und Personalentwicklung 2020 bis 2025
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die finanzielle Ausstattung der Engagement Global gGmbH. Die AfD-Fraktion fragt nach den jährlichen Zuwendungen des BMZ sowie danach, wie viel davon in die direkte Projektförderung und wie viel in den Eigenbetrieb der GmbH geflossen ist. Ergänzend werden die Personalentwicklung — aufgeschlüsselt nach Vollzeitäquivalenten und Köpfen zum Stichtag 31. Dezember jedes Jahres — sowie der jährliche Personalaufwand einschließlich Arbeitgeberanteilen, Altersversorgungsausgaben und sonstigen Rückstellungen erfragt. Diese Daten sollen Aufschluss darüber geben, in welchem Verhältnis Verwaltungskosten und tatsächliche Förderleistung stehen.
Externe Dienstleister und Parteinähe
Außerdem fragt die Anfrage nach der Zusammenarbeit der Engagement Global gGmbH mit externen Beratungsunternehmen, Agenturen und Kanzleien seit Januar 2020 — konkret nach Auftragnehmer, Auftragsgegenstand, Laufzeit und Umsetzungsstand. Schließlich wird erfragt, inwieweit die GmbH mit Akteuren zusammenarbeitet, die Nähe zu politischen Parteien aufweisen, etwa in Foren, Beiräten oder bei Veranstaltungen. Ähnliche Fragen zur Transparenz bei öffentlich finanzierter Forschungs- und Entwicklungsarbeit wurden zuletzt auch in anderen parlamentarischen Anfragen aufgeworfen, etwa zur Verbesserung von Forschungsrahmenbedingungen.
Was gilt aktuell?
Die Engagement Global gGmbH ist als gemeinnützige GmbH im vollständigen Bundeseigentum rechtlich selbstständig, unterliegt aber der Fachaufsicht des BMZ. Für die Vergabe von Zuwendungen und die Beauftragung externer Dienstleister gelten das Bundeshaushaltsrecht sowie das öffentliche Vergaberecht. Eine gesetzliche Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung aller Zuwendungsempfänger besteht für die GmbH bislang nicht in dem Umfang, den die Anfrage adressiert. Debatten über Transparenz bei bundeseigenen Förderorganisationen finden sich auch im Kontext anderer Förderprogramme, etwa bei der GRW-Regionalförderung mit 1,3 Mrd. Euro.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 15 Fragen der AfD-Fraktion steht noch aus. Erst mit dieser Antwort werden konkrete Zahlen zu Fördersummen, Personalkosten und Vergabeverfahren öffentlich zugänglich sein. Vergleichbare Transparenzdebatten beschäftigen den Bundestag regelmäßig, wie etwa die Diskussion um Brain Drain und staatliche Förderprogramme für Wissenschaftler zeigt.
Weiterlesen:
Direkt betroffen von der Vergabepraxis der Engagement Global gGmbH sind alle Organisationen und Einrichtungen, die Fördermittel beantragen oder an Projektausschreibungen teilnehmen — darunter Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Unternehmen und Schulen. Als Steuerzahler sind indirekt alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, da die GmbH ausschließlich mit Bundesmitteln finanziert wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7847) wurde am 7. September 2026 im Bundestag eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Engagement Global gGmbH
- Gemeinnützige GmbH in vollständigem Bundeseigentum, die als Servicestelle alle Förderprogramme des BMZ für zivilgesellschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit bündelt.
- Vergabeverfahren (offen / nicht-offen)
- Im offenen Verfahren kann sich jeder Anbieter bewerben; im nicht-offenen Verfahren werden nur ausgewählte Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beide Varianten unterliegen dem öffentlichen Vergaberecht.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßeinheit für Personalstellen, die Teilzeitkräfte rechnerisch auf volle Stellen umrechnet, um den tatsächlichen Personalbedarf vergleichbar zu machen.
Was ist die Engagement Global gGmbH?
Die Engagement Global gGmbH ist seit Januar 2012 die zentrale Servicestelle der Bundesregierung für zivilgesellschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wer kann Fördermittel von Engagement Global beantragen?
Laut BMZ können Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Unternehmen, Schulen und Einzelpersonen Förderung beantragen, wenn sie sich in der Entwicklungszusammenarbeit oder entwicklungspolitischen Bildungsarbeit engagieren.
Wann muss die Bundesregierung die Anfrage beantworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7847 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































