- 137,7 Mio. Euro Förderung für 581 Computerspiel-Vorhaben bis 2023
- Für 2027 sind weitere 123,8 Mio. Euro veranschlagt
- Erfolgskontrolle und Verkaufszahlen weitgehend ungeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7849 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bund fördert seit 2019 die Entwicklung von Computerspielen über verschiedene Haushaltsstellen. Auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/12258) hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass bis 2023 rund 137,7 Mio. Euro an 581 Vorhaben geflossen sind. In einer Folge-Antwort (BT-Drs. 20/14603) vom Januar 2025 räumte die Bundesregierung ein, dass bei 40 abgeschlossenen Vorhaben noch keine Aussage über eine marktreife Veröffentlichung möglich sei. Der Bundesrechnungshof hatte im Mai 2024 empfohlen, eine begleitende Erfolgskontrolle einzuführen und statt verlorener Zuschüsse bedingt rückzahlbare Darlehen zu vergeben.
- 137,7 Mio. Euro — Gesamtfördervolumen der Games-Förderung des Bundes von 2019 bis 2023 an 581 Vorhaben (Quelle: BT-Drs. 20/12258).
- Mindestens 39 Vorhaben — Zahl der geförderten Projekte, die bis zum 1. Dezember 2024 Marktreife erreicht und ein Spiel veröffentlicht hatten (von 174 noch laufenden Vorhaben zum 1. Januar 2024).
- 123,8 Mio. Euro — Im Bundeshaushalt 2027 für Games-Förderung, Games-Strategie und Computerspielpreis veranschlagter Betrag (Titel 683 05, Kapitel 3004).
- 171,1 Mio. Euro — Verpflichtungsermächtigungen, die für das Haushaltsjahr 2027 zusätzlich eingeplant sind.
- Bis zu 50 Prozent — Maximale Förderquote je Vorhaben gemessen an den Entwicklungskosten.
Im Detail
Die Fragesteller wollen wissen, welche marktfähigen Erzeugnisse diesen Zuwendungen gegenüberstehen und wofür die Mittel des Titels im Übrigen verwendet werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7849
Seit 2019 subventioniert der Bund die Entwicklung von Computerspielen mit dreistelligen Millionenbeträgen. Bis 2023 flossen nach Angaben der Bundesregierung rund 137,7 Mio. Euro an insgesamt 581 Vorhaben — mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der jeweiligen Entwicklungskosten. Für das Haushaltsjahr 2027 sind im Bundeshaushalt weitere 123,8 Mio. Euro veranschlagt, dazu Verpflichtungsermächtigungen von 171,1 Mio. Euro. Nun stellt die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7849 vom 7. September 2026 insgesamt 19 Fragen zur Wirksamkeit dieser Games-Förderung.
Games-Förderung: Was ist bislang bekannt?
In einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 20/14603, Januar 2025) hatte die Bundesregierung eingeräumt, dass von den zum 1. Januar 2024 noch laufenden 174 Vorhaben lediglich mindestens 39 bis zum 1. Dezember 2024 Marktreife erreicht und ein Spiel veröffentlicht hatten. Bei 40 weiteren abgeschlossenen Vorhaben sei „noch keine Aussage über eine marktreife Veröffentlichung“ möglich gewesen. Wie viele Exemplare der geförderten Spiele tatsächlich verkauft wurden und welche Umsätze dabei erzielt wurden, ist nach wie vor nicht öffentlich bekannt. Genau das will die aktuelle Anfrage klären.
Was gilt aktuell?
Grundlage der Games-Förderung ist die Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27. Dezember 2024. Zuwendungsempfänger, geförderte Vorhaben, Laufzeiten und Fördersummen sind im öffentlichen Förderkatalog des Bundes einsehbar. Ob Zuwendungsempfänger systematisch verpflichtet sind, Angaben zu Verkaufszahlen, Vertriebsplattformen und Umsatzerlösen vorzulegen, ist laut den Fragestellern unklar — und genau dazu richtet sich Frage 7 der Anfrage an die Bundesregierung.
Erfolgskontrolle und Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof hatte in einer Prüfungsmitteilung vom 16. Mai 2024 empfohlen, eine begleitende Erfolgskontrolle des Förderprogramms einzuführen und künftig bedingt rückzahlbare Darlehen statt verlorener Zuschüsse zu vergeben. Die Bundesregierung erklärte damals, diese Empfehlung übernehmen zu wollen. Die aktuelle Anfrage hakt nach, ob und wie diese Kontrolle umgesetzt wurde, welche Ergebnisse vorliegen und weshalb das Darlehensmodell bislang nicht eingeführt wurde. Auch die Frage, ob für die neue Förderrichtlinie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt wurde, bleibt laut Drucksache noch unbeantwortet.
Welche Spielplattformen und Verkaufszahlen werden abgefragt?
Die Anfrage verlangt für jedes geförderte Vorhaben eine detaillierte Aufschlüsselung: Auf welchen Plattformen ist das Spiel erhältlich — darunter Steam, PlayStation Store, Xbox Store, Nintendo eShop, Epic Games Store, Apple App Store und Google Play Store? Ist es zum Stichtag 30. Juni 2026 noch käuflich zu erwerben? Wie viele Exemplare wurden verkauft, und gibt es Vorhaben, bei denen das Spiel kostenlos oder über In-App-Käufe statt über einen Kaufpreis vertrieben wird? Damit soll erstmals ein vollständiges Bild der kommerziellen Ergebnisse der Games-Förderung entstehen.
Darüber hinaus fragt die Anfrage nach Mehrfachförderungen: Welche Unternehmen haben seit 2019 mehr als eine Zuwendung erhalten, und welche haben insgesamt mehr als 1 Mio. Euro aus dem Förderprogramm bezogen? Auch Insolvenzen unter den Zuwendungsempfängern und Rückforderungen bereits ausgezahlter Mittel werden thematisiert. Zur Transparenz bei den Nebenausgaben des Programms — darunter Kosten für den Deutschen Computerspielpreis, Messeauftritte, Beratungsleistungen und die Initiative Womenize! — stellt die Anfrage gesonderte Fragen. Informationen zur grundlegenden Verbesserung von Förderrahmenbedingungen sowie zur GRW-Neuaufstellung 2026 zeigen, dass staatliche Wirtschaftsförderung derzeit grundsätzlich auf dem Prüfstand steht.
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Direkt betroffen sind Unternehmen der deutschen Computerspielbranche, die Fördergelder aus dem Bundesprogramm erhalten haben. Mittelbar berührt sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die über den Bundeshaushalt diese Subventionen finanzieren, sowie der Haushaltsausschuss des Bundestages, dem Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzulegen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7849) ist am 7. September 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Die Antwort wird anschließend als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Verpflichtungsermächtigung
- Haushaltsrechtliche Genehmigung, Verträge abzuschließen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Im Haushalt 2027 sind 171,1 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung für die Games-Förderung vorgesehen.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Zuwendungsempfänger nach Abschluss eines Förderprojekts nachweisen müssen, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
- Bedingt rückzahlbares Darlehen
- Förderinstrument, bei dem der Empfänger die Mittel zurückzahlen muss, sobald ein wirtschaftlicher Erfolg eintritt — im Unterschied zum verlorenen Zuschuss.
Wie viel Geld hat der Bund seit 2019 für Games-Förderung ausgegeben?
Laut einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 20/12258) flossen bis 2023 rund 137,7 Mio. Euro an 581 Vorhaben. Für 2027 sind weitere 123,8 Mio. Euro veranschlagt.
Wie viele geförderte Spiele wurden tatsächlich veröffentlicht?
Nach Angaben der Bundesregierung vom Januar 2025 hatten von 174 noch laufenden Vorhaben mindestens 39 bis Dezember 2024 Marktreife erreicht. Bei 40 weiteren war keine Aussage möglich.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof an der Games-Förderung?
Der Bundesrechnungshof empfahl in einer Prüfungsmitteilung vom Mai 2024, künftig nur bedingt rückzahlbare Darlehen statt Zuschüsse zu gewähren und eine begleitende Erfolgskontrolle durchzuführen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7849 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































