Kleine Anfrage eingereicht
AfD hinterfragt Bundesfinanzierung von NGOs in Thüringen
Hintergrund
Die AfD bezieht sich auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/1295) zur NGO-Finanzierung im Wahlkreis Suhl, auf die das Bundesfinanzministerium nach Ansicht der Fragesteller unzureichend geantwortet hatte. Die Bundesregierung hatte erklärt, dass ohne einheitliche NGO-Definition keine Auskunft möglich sei. Die AfD wertet dies als Verweigerung des parlamentarischen Fragerechts.
Die AfD-Fraktion hat eine detaillierte Kleine Anfrage zur Bundesfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen in Thüringen eingereicht. Drucksache 21/5236 vom 8. April 2026 zielt auf den Bundestagswahlkreis 190 „Jena – Sömmerda – Weimarer Land I“ ab.
Kritik an vorheriger Regierungsantwort
Scharfe Kritik äußern die Fragesteller Stefan Schröder und Dr. Michael Espendiller an der Bundesregierung. Hintergrund ist deren Antwort auf eine frühere Anfrage. Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, ohne allgemeingültige NGO-Definition sei keine Auskunft möglich. Dies wertet die AfD als „Ausflüchte“ und Ignorieren des parlamentarischen Fragerechts.
Die AfD definiert NGOs als alle nichtstaatlichen Organisationen, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen sind – eine Definition, die auch die Vereinten Nationen verwenden.
Vier detaillierte Fragen umfasst die Anfrage zur Bundesförderung von NGOs in der Region seit 2015. Gefragt wird nach direkter und indirekter Unterstützung durch den Bund. Dies ist bemerkenswert, da eine solche umfassende Aufschlüsselung für diese Region bislang nicht vorliegt. Außerdem interessieren sich die Antragsteller für Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie für Förderungen aus verschiedenen Einzelplänen des Bundeshaushalts.
Fokus auf Thüringer Landesprogramm
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Thüringer Landesprogramm „Denk Bunt“ für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Die AfD fragt, welche Bundesmittel dieses Programm als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger erhalten hat. Ähnliche Transparenz-Fragen zur staatlichen Mittelvergabe beschäftigen den Bundestag regelmäßig.
In maschinenlesbarer Form soll die Antwort erfolgen. Detaillierte Aufschlüsselungen nach Kapiteln, Titeln, Empfängern und Förderzeiträumen sind gewünscht. Dies würde erstmals vollständige Transparenz über die NGO-Finanzierung in der Region schaffen.
Betroffen sind alle Nichtregierungsorganisationen in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land und der kreisfreien Stadt Jena, die seit 2015 Bundesmittel erhalten haben oder erhalten werden. Auch das Thüringer Landesprogramm ‚Denk Bunt‘ steht im Fokus der Anfrage.
Die Bundesregierung hat nach der Geschäftsordnung des Bundestages in der Regel 14 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort auf die Kleine Anfrage. Diese kann bei komplexeren Sachverhalten verlängert werden.
- NGO
- Non-Governmental Organization – nichtstaatliche Organisation, die nicht direkt staatlichen Institutionen zuzuordnen ist
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus























































