- Haushaltsentwurf 2027 sieht nur noch 5 Mio. Euro für Asylberatung vor
- BAMF-Evaluation bescheinigt dem Programm insgesamt positives Funktionieren
- 2024 nutzten knapp 71.000 Menschen die 189 Beratungsstellen bundesweit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8029 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (buAVB) ist seit dem 1. Januar 2023 im Asylgesetz verankert (§ 12a Absatz 1 AsylG). Der Bund startete die Umsetzung Mitte 2023 mit 20 Mio. Euro; im einführenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/4327) war ein jährlicher Bedarf von 80 Mio. Euro veranschlagt worden, der seither nicht annähernd erreicht wurde. Im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarten CDU/CSU und SPD, das Programm ergebnisoffen zu evaluieren. Das BAMF-Forschungszentrum legte die Evaluation am 22. Juli 2026 vor; interne Ergebnisse lagen dem Bundesinnenministerium laut einer parlamentarischen Antwort bereits mindestens seit dem 18. März 2026 vor. Im aktuellen Haushaltsentwurf für 2027 sind lediglich 5 Mio. Euro für die buAVB vorgesehen.
- 5 Mio. Euro — geplante Förderung der buAVB im Bundeshaushaltsentwurf 2027, verglichen mit 24,5 Mio. Euro im Jahr 2026.
- 80 Mio. Euro — ursprünglich im Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/4327) kalkulierter jährlicher Finanzierungsbedarf für ein vollständiges bundesweites Angebot.
- 71.000 Personen — Anzahl der Asylsuchenden, die 2024 eine der 189 Beratungsstellen aufgesucht haben.
- 18. März 2026 — frühestes bekanntes Datum, zu dem die Evaluationsergebnisse dem Bundesinnenministerium vorlagen, bevor sie am 22. Juli 2026 öffentlich gemacht wurden.
Im Detail
Mit dem Mittelentzug drohe eine „gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen“. Dies geschehe, ohne dass eine offene und faktenbasierte Diskussion hierzu stattgefunden habe.
— Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, zitiert in BT-Drs. 21/8029
Knapp 71.000 Asylsuchende haben 2024 eine der 189 Beratungsstellen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) aufgesucht — ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Dennoch plant das Bundesinnenministerium (BMI), die Förderung des Programms im Haushalt 2027 von 24,5 Mio. Euro auf nur noch 5 Mio. Euro zu senken. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 16. September 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8029 eingereicht und stellt der Bundesregierung elf teils mehrteilige Fragen.
Asylverfahrensberatung: Was gilt aktuell?
Die buAVB ist seit dem 1. Januar 2023 im Asylgesetz verankert. Das Programm soll Schutzsuchende unabhängig von Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) individuell, ergebnisoffen und vertraulich beraten. Die Umsetzung startete Mitte 2023 mit einem Fördervolumen von 20 Mio. Euro. Im einführenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/4327) war ein jährlicher Bedarf von 80 Mio. Euro für ein vollwertiges bundesweites Angebot veranschlagt worden — eine Marke, die bisher nie erreicht wurde. Für 2026 stellte der Bund 24,5 Mio. Euro bereit. Der nun vorliegende Haushaltsentwurf sieht für 2027 einen weiteren Einschnitt auf 5 Mio. Euro vor.
BAMF-Evaluation mit positivem Befund
Das Forschungszentrum des BAMF veröffentlichte am 22. Juli 2026 eine umfangreiche Evaluation der buAVB. Der Bericht bescheinigt dem Programm, im Wesentlichen entlang der gesetzlichen Vorgaben zu funktionieren. Die individuelle Fallbegleitung werde als zentraler Mehrwert eingeschätzt, administrative Daten belegten einen deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme, und die buAVB werde von allen befragten Akteuren grundsätzlich positiv bewertet. Für die fehlende Quantifizierung direkter Beratungseffekte nennt die Evaluation einen methodischen Grund: Verknüpfbare Individualdaten stehen schlicht nicht zur Verfügung. Qualitative Befunde deuteten jedoch darauf hin, dass persönliche Einzelberatung ein größeres Wirkpotenzial entfalte als Gruppenveranstaltungen.
Der Evaluationsbericht empfiehlt unter anderem ein klares politisches Bekenntnis zum Fortbestand des Programms sowie eine Verzahnung mit der im Zuge der GEAS-Reform vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsauskunft (auRA). Eine Empfehlung zur drastischen Mittelkürzung enthält der Bericht nicht.
Kernfragen der Kleinen Anfrage
Die Linke fragt die Bundesregierung erstens, warum die Evaluationsergebnisse erst am 22. Juli 2026 veröffentlicht wurden, obwohl sie dem BMI nach eigenen Angaben bereits mindestens seit dem 18. März 2026 vorlagen. Zweitens will die Fraktion wissen, ob das BMI einem Wohlfahrtsverband bereits am 9. März 2026 — also vor Veröffentlichung der Studie — mitgeteilt hat, dass ab 2027 keine Bundesmittel mehr für die buAVB fließen sollen. Drittens fragt die Anfrage, auf welche konkreten Aussagen der Evaluation das Ministerium seine Einschätzung stützte, die Wirksamkeit sei nicht eindeutig belegt. Diese Einschätzung steht laut Fragestellung in einem auffälligen Widerspruch zum Fazit des BAMF-Berichts, der das Programm insgesamt positiv bewertet.
Weitere Fragen richten sich auf die rechnerische Grundlage des 5-Millionen-Ansatzes: Das BMI soll darlegen, von wie vielen zu beratenden Personen, wie vielen Beratungsstellen und welchem Personalumfang es bei dieser Kalkulation ausgegangen ist. Außerdem erkundigt sich die Anfrage, welche Mindestkosten für den gesetzlich in § 12a Absatz 1 AsylG vorgeschriebenen bundesweiten Betrieb der buAVB anfallen.
Wohlfahrtsverbände warnen vor Infrastrukturverlust
Noch bevor die Evaluation öffentlich zugänglich war, hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege öffentlich kritisiert, mit dem angekündigten Mittelentzug drohe eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen — ohne dass eine offene und faktenbasierte Diskussion hierzu stattgefunden habe. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sprach sich für eine Sicherstellung der Finanzierung im parlamentarischen Haushaltsverfahren aus. Dennoch enthält der aktuelle Haushaltsentwurf für 2027 laut Drucksache nur die 5 Mio. Euro-Position. Zum Vergleich: Beim Programmstart war ein jährlicher Bedarf von 80 Mio. Euro zugrunde gelegt worden — 16-mal so viel wie der nun geplante Betrag.
Ob und wie die Bundesregierung die elf Fragen beantwortet, entscheidet auch darüber, ob der Widerspruch zwischen dem positiven Evaluationsbefund und dem geplanten Mittelrückgang politisch aufgelöst wird. Das Thema berührt zudem die laufenden GEAS-Verhandlungen auf EU-Ebene, die einen erhöhten Beratungsbedarf durch komplexere Verfahrensregeln erwarten lassen. Mehr zum Kontext parlamentarischer Verfahren in asylrechtlichen Fragen bietet der Beitrag Biomasse-Strategie: 36 Fragen zum Flächenkonflikt 2026. Fragen zur Bewertung staatlicher Programme im Lichte von Evaluationen kommen auch in Zukunftstechnologien identifizieren und bewerten im Bundestag zur Sprache.
Weiterlesen:
- Verwaltung und Klimaschutz nach BVerfG-Beschluss
- Düngeverordnung: Rechtslücke bei Nitrat-Gebieten vor 2027
Unmittelbar betroffen sind Asylsuchende in Deutschland, die auf unabhängige Beratung angewiesen sind: 2024 nutzten knapp 71.000 Menschen die 189 Beratungsstellen bundesweit. Mittelbar betroffen sind die Träger der Beratungsstellen — vor allem Wohlfahrtsverbände — sowie deren Beschäftigte, die bei einem Mittelrückgang auf 5 Mio. Euro den Betrieb kaum aufrechterhalten könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8029) ist am 16. September 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, zu antworten. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Die Haushaltsberatungen für 2027, in denen die Förderhöhe der buAVB festgelegt wird, laufen parallel im Bundestag.
- buAVB
- Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung — ein seit 2023 gesetzlich geregeltes Angebot, das Asylsuchende unabhängig und vertraulich während ihres Asylverfahrens berät.
- GEAS-Reform
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem — ein Reformpaket der EU, das u. a. neue Verfahrensregeln und eine unentgeltliche Rechtsauskunft (auRA) für Asylsuchende vorsieht.
- § 12a AsylG
- Paragraf im Asylgesetz, der die bundesweite behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gesetzlich vorschreibt.
Was ist die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung?
Die buAVB wurde zum 1. Januar 2023 gesetzlich eingeführt. Sie berät Asylsuchende unabhängig, vertraulich und individuell während des gesamten Asylverfahrens — unabhängig von Behörden wie dem BAMF.
Wie viel Geld steht der buAVB 2027 zur Verfügung?
Laut Haushaltsentwurf sind für 2027 nur noch 5 Mio. Euro vorgesehen — gegenüber 24,5 Mio. Euro im Jahr 2026 und ursprünglich kalkulierten 80 Mio. Euro jährlich laut Gesetzentwurf.
Was sagt die BAMF-Evaluation über die Wirksamkeit?
Der am 22. Juli 2026 veröffentlichte Bericht stellt fest, dass die buAVB im Wesentlichen entlang der Vorgaben funktioniert, eine signifikante Zahl an Schutzsuchenden erreicht und von allen Befragten grundsätzlich positiv bewertet wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8029 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































