Kleine Anfrage eingegangen
AfD hinterfragt Finanzierung des Verkehrsaktivisten Changing Cities
Hintergrund
Changing Cities e.V. entstand 2016 aus dem „Volksentscheid Fahrrad Berlin“ und hat das Berliner Mobilitätsgesetz mitgeprägt. Der Verein ist im Lobbyregister eingetragen und koordiniert bundesweit Fahrradentscheide. Allein die European Climate Foundation stellte 2024 über 310.000 Euro bereit – mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets.
Die AfD-Fraktion stellt mit der Drucksache 21/5149 vom 1. April 2026 umfassende Fragen zur Finanzierung des Verkehrsaktivisten-Vereins Changing Cities e.V. Der Berliner Verein beeinflusst seit 2016 bundesweit Fahrradpolitik. Nun steht er im Fokus einer parlamentarischen Kontrollanfrage.
Changing Cities e.V. ist aus dem „Volksentscheid Fahrrad Berlin“ hervorgegangen und hat maßgeblich zur Entstehung des Berliner Mobilitätsgesetzes beigetragen. Dies ist bemerkenswert, da der Verein im Lobbyregister des Bundestages unter der Nummer R002290 eingetragen ist und Interessen in der Verkehrspolitik vertritt, gleichzeitig aber als gemeinnützig anerkannt ist – ein Spannungsfeld, das die AfD kritisch hinterfragt.
Millionenschwere Förderung aus verschiedenen Quellen
Laut Lobbyregister erhält der Verein Mittel aus öffentlichen und privaten Quellen. Allein die European Climate Foundation hat 2024 zwischen 310.001 und 320.000 Euro bereitgestellt – mehr als zehn Prozent des Jahresbudgets. Weitere Geldgeber sind das ehemalige Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Projekts „Tune Our Block“, das Umweltbundesamt über Verbändeförderung sowie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.
Ein gemeinnütziger Verein bekommt Steuervorteile, darf aber eigentlich keine politischen Kampagnen machen – das ist der Kern des Konflikts.
Mit 21 detaillierten Fragen will die AfD Klarheit über die Herkunft, Struktur und Zweckbindung der Bundesmittel schaffen. Besonders interessiert sie, ob Fördermittel zweckentfremdet für politische Kampagnenarbeit verwendet werden. Der Verein koordiniert das „Bündnis Bundesrad“. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Fahrradentscheide Deutschlands. Er führt Gespräche mit verkehrspolitischen Sprechern aller Bundestagsfraktionen – außer der AfD.
Hintergrund ist auch der sogenannte „Drehtür-Effekt“, den die Anfrage thematisiert – mögliche Personalwechsel zwischen dem Verein und Bundesbehörden. Die AfD hinterfragt zudem die Vollständigkeit der Angaben im Lobbyregister, insbesondere vor dem Hintergrund der seit März 2024 erweiterten Offenlegungspflichten.
Die Bundesregierung muss die Fragen innerhalb von 14 Tagen beantworten. Dabei soll sie auch zu ihrer grundsätzlichen Haltung zu kampagnenorientierten gemeinnützigen Vereinen Stellung nehmen, die sowohl öffentliche Fördermittel erhalten als auch systematisch politische Interessenvertretung betreiben.
Betroffen sind Steuerzahler, deren Gelder möglicherweise für politische Kampagnen verwendet werden, sowie andere Verkehrsakteure, die mit dem gut finanzierten Verein konkurrieren müssen.
Die Bundesregierung muss die 21 Fragen binnen 14 Tagen beantworten. Dabei geht es um Förderungen seit 2020, Zweckbindungen der Mittel und die Vereinbarkeit von Gemeinnützigkeit mit Lobbyarbeit.
- Lobbyregister
- Öffentliches Verzeichnis, in dem sich Interessenvertreter registrieren müssen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen wollen.
- Gemeinnützigkeit
- Steuerliche Begünstigung für Organisationen, die dem Gemeinwohl dienen – schließt aber politische Interessenvertretung grundsätzlich aus.























































