Noch nicht beantwortet
NABU kauft 1000 Hektar Wald für 32 Millionen Euro Steuergeld
Hintergrund
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung stellt Fördermittel für Naturschutzprojekte bereit. Der NABU plant, mit diesen Mitteln 1000 Hektar Buchenwald bei Stolberg im Südharz zu kaufen und komplett aus der forstlichen Nutzung zu nehmen. Nach Medienberichten soll der Kaufpreis bei etwa 32 Millionen Euro liegen, was 30.000 Euro pro Hektar entspricht. Die Flächen stammen ursprünglich aus dem Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), die Treuhand-Nachfolgerin für ostdeutsche Flächen.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 26. März 2026 (BT-Drs. 21/5023) kritische Fragen zum geplanten Waldkauf der NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“. Der Naturschutzbund Deutschland will rund 1000 Hektar Buchenwald bei Stolberg im Südharz erwerben. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
Kernstreitpunkt ist die Nutzungsaufgabe: Der erworbene Wald soll vollständig aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen werden. Sich selbst überlassen. Nach Medienberichten beträgt der Kaufpreis etwa 32 Millionen Euro – das entspricht 30.000 Euro pro Hektar. Die AfD bezweifelt sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Sinnhaftigkeit dieser teuren Maßnahme.
Wissenschaftliche Zweifel am Klimanutzen
Die Fragesteller verweisen auf wissenschaftliche Studien, welche bisherige Annahmen über die Kohlenstoffbindung unbewirtschafteter Wälder in Frage stellen. Ein altersbedingt verminderter Holzzuwachs führt zu einer verminderten CO2-Aufnahme. Dies ist bemerkenswert, da die hohen Investitionen gerade mit dem Klimaschutzargument begründet werden.
Einfach erklärt: Alte Wälder wachsen langsamer und nehmen weniger CO2 auf als junge, bewirtschaftete Wälder. Die AfD zweifelt daher den Klimaschutzeffekt der teuren Stilllegung an.
Problematisch sieht die AfD zudem die Vereinbarkeit mit dem Bewirtschaftungsgebot nach § 11 Bundeswaldgesetz. Dieses verpflichtet Waldbesitzer zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Pflege ihrer Flächen. Die vollständige Nutzungsaufgabe könnte diesem Gebot widersprechen.
Herkunft der Flächen wirft Fragen auf
Bei den Waldflächen handelt es sich nach Informationen der Fragesteller um ehemalige BVVG-Flächen, die 1994 privatisiert worden sind. Hintergrund ist: Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist die Treuhand-Nachfolgerin, welche ostdeutsche Flächen verwaltet. Die AfD fragt nach den damaligen Verkaufskriterien. Auch erkundigt sie sich nach ähnlichen Übertragungen an andere Naturschutzorganisationen.
Brisant ist auch der Bezug zum aktuellen Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD. Dieser sieht eine Überprüfung der BVVG-Verpachtungsregeln vor sowie eine mögliche Übertragung der Flächen an die Länder. Die AfD erkundigt sich nach dem aktuellen Stand dieser Pläne.
Betroffen sind Waldbesitzer, Forstbetriebe und die regionale Forstwirtschaft im Harz. Auch Steuerzahler sind indirekt betroffen, da die Finanzierung über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz läuft. Die örtliche Bevölkerung könnte von veränderten Waldnutzungsmöglichkeiten betroffen sein.
Die Bundesregierung muss auf die neun Fragen der AfD-Fraktion antworten. Die Antwortfrist beträgt in der Regel zwei Wochen nach Eingang der Anfrage. Je nach Komplexität kann sich die Bearbeitung aber auch länger hinziehen, besonders wenn mehrere Ministerien einbezogen werden müssen.
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
- Bundesprogramm zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen, die gleichzeitig dem Klimaschutz dienen, wie Moorschutz oder Waldumbau
- BVVG
- Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Treuhand-Nachfolgerin, die ehemalige DDR-Flächen privatisiert
- Bewirtschaftungsgebot
- Gesetzliche Verpflichtung nach Bundeswaldgesetz, Wälder ordnungsgemäß zu bewirtschaften und zu pflegen























































