Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8198 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Nachtzielgeräte für Jagdscheininhaber bleiben trotz ähnlicher Erlaubnisse verboten
- Bundesrat beschloss Waffengesetz-Reform im Juni 2025 – Bundesregierung prüft noch
- 10 Fragen zu Sicherheit, Tierschutz und Harmonisierung von Jagd- und Waffenrecht
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 in seiner 1055. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen (BT-Drs. 21/893). Ziel ist die Aufnahme von Nachtzielgeräten und montierten Lichtquellen in die waffenrechtlichen Ausnahmetatbestände für Jagdscheininhaber. Nach geltendem Recht sind Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für Jäger erlaubt, technisch vergleichbare Nachtzielgeräte jedoch verboten. Die Bundesregierung kündigte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine Prüfung der Vorschläge an, ohne einen konkreten Zeitrahmen zu nennen.
Im Detail
Während Nachtsichtvorsätze und -aufsätze bereits erlaubt sind, bleibt der Einsatz technisch vergleichbarer Nachtzielgeräte verboten. Auch die feste Montage von Lichtquellen an der Jagdwaffe – etwa zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – ist derzeit untersagt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8198
Das geltende Waffenrecht stellt Jagdscheininhaber vor einen kaum nachvollziehbaren Widerspruch: Nachtsichtvorsätze und -aufsätze, die vor ein Zielfernrohr gesetzt werden, sind für die Jagd erlaubt. Nachtzielgeräte hingegen, die technisch vergleichbare Funktionen bieten und direkt montiert werden, sind verboten. Auch Lichtquellen, die fest an einer Jagdwaffe befestigt werden – etwa für die Nachtjagd auf Schwarzwild im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest – sind nach dem Bundeswaffengesetz untersagt.
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 in seiner 1055. Sitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen (BT-Drs. 21/893), der genau diese Lücke schließen soll. Jagdscheininhaber sollen demnach künftig Nachtzielgeräte sowie montierte Lichtquellen für jagdliche Zwecke nutzen dürfen. Die Bundesregierung kündigte daraufhin in ihrer Stellungnahme eine Prüfung der Vorschläge an – ohne Zeitangabe.
Nachtzielgeräte im Jagdrecht: Was gilt aktuell?
Nach aktuellem Waffenrecht (WaffG) sind Nachtsichtvorsätze und -aufsätze als Zubehör für Jagdscheininhaber ausdrücklich ausgenommen. Nachtzielgeräte, die dieselbe Funktion auf anderem technischen Weg erfüllen, fallen dagegen unter das allgemeine Verbot für verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Das Bundesjagdgesetz und einzelne Landesjagdgesetze haben in einigen Bundesländern abweichende Ausnahmeregelungen geschaffen – was nach Einschätzung der Fragesteller zu Kollisionen mit dem Bundeswaffengesetz führen kann.
Zehn Fragen zum Prüfstand der Waffengesetz-Reform
Die AfD-Fraktion hat am 24. September 2026 mit BT-Drs. 21/8198 zehn Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Kern erkundigt sich die Anfrage danach, wie weit die angekündigte Prüfung gediehen ist und bis wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist. Außerdem fragt die Fraktion, ob der Gesetzentwurf bereits Gegenstand einer Kabinettbefassung oder Ressortabstimmung war – und falls nicht, aus welchen Gründen das bisher unterblieben ist.
Weitere Fragen betreffen die fachlichen und sicherheitspolitischen Kriterien der Prüfung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates verweist ausdrücklich darauf, dass die jüngste Evaluation des Waffenrechts keine sicherheitspolitischen Bedenken gegen eine Erweiterung der Nachtzieltechnik ergeben habe. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung dieser Einschätzung folgt und ob seit der Evaluation neue Bedenken entstanden sind.
Inhaltlich geht die Anfrage auch auf die jagdpraktische Argumentation des Bundesrates ein: Montierte Lichtquellen und integrierte Nachtzielgeräte sollen die Handhabung bei der Nachtjagd erleichtern und dadurch zu einer sichereren Schussabgabe sowie zu einer tierschutzgerechteren Jagd beitragen. Die AfD-Fraktion fragt, ob die Bundesregierung sich dieser Einschätzung anschließt.
Harmonisierung zwischen Waffengesetz und Jagdgesetz
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage ist der Harmonisierungsbedarf zwischen Bundeswaffengesetz und Bundesjagdgesetz. Einzelne Länder haben über das Landesjagdrecht Ausnahmen für Nachtsichttechnik zugelassen, die nach Auffassung der Fragesteller mit dem Bundeswaffengesetz kollidieren können. Die Bundesregierung soll darlegen, welche Erkenntnisse ihr dazu vorliegen und welche Maßnahmen sie gegebenenfalls plant, um eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.
Schließlich fragt die Anfrage nach wildbiologischen Erkenntnissen zu den Auswirkungen einer intensiveren Nachtjagd auf die nächtlichen Ruhephasen des Wildes und danach, ob und wie diese Erkenntnisse in die Prüfung einfließen. Auch die Frage, ob Laser oder Zielpunktprojektoren – etwa für Fangschüsse auf verletztes oder seuchenverdächtiges Wild – in die waffenrechtliche Ausnahme aufgenommen werden sollten, stellt die Fraktion, obwohl der vorliegende Gesetzentwurf diese Option nicht vorsieht.
Das Thema Nachtzielgeräte steht im Kontext der seit Jahren anhaltenden Debatte über die aktuellen parlamentarischen Vorgänge rund um Jagd- und Waffenrecht sowie die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die in mehreren Bundesländern erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Schweinehaltung verursacht hat.
Weiterlesen:
- Deutschland und Taliban: Kontakte, Hilfe und Hawala-Fragen
- KI-Verwaltungssoftware SPARK: 3,3 Mio. Euro Entwicklungskosten
Betroffen sind in erster Linie die rund 400.000 Jagdscheininhaber in Deutschland, die im Rahmen der Nachtjagd – etwa bei der Bejagung von Schwarzwild zur Seuchenprävention – auf moderne Zieloptik angewiesen sind. Darüber hinaus berührt das Thema Behörden und Länder, die teils eigene jagdrechtliche Ausnahmeregelungen erlassen haben, die mit dem Bundeswaffengesetz kollidieren können.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8198) wurde am 24. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage Zeit zur Beantwortung. Parallel steht der zugrundeliegende Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/893) weiterhin zur parlamentarischen Beratung im Bundestag aus.
- Nachtzielgerät
- Optisches Gerät, das am Lauf einer Waffe montiert wird und das Zielen bei Dunkelheit ermöglicht – im Unterschied zu Nachtsichtvorsätzen, die vor vorhandene Zielfernrohre gesetzt werden.
- Waffengesetz (WaffG)
- Bundesgesetz, das den Umgang mit Schusswaffen und Zubehör regelt, einschließlich der Ausnahmetatbestände für bestimmte Berufs- und Personengruppen wie Jagdscheininhaber.
- Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Hochansteckende Viruskrankheit bei Haus- und Wildschweinen; zur Eindämmung wird intensive Schwarzwildbejagung auch nachts empfohlen.
Was sieht der Bundesrats-Entwurf zu Nachtzielgeräten vor?
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/893) sieht vor, dass Jagdscheininhaber künftig Nachtzielgeräte sowie an der Jagdwaffe montierte Lichtquellen für jagdliche Zwecke verwenden dürfen.
Warum ist die Rechtslage bisher als widersprüchlich kritisiert worden?
Nachtsichtvorsätze und -aufsätze sind für Jäger bereits erlaubt, technisch vergleichbare Nachtzielgeräte hingegen verboten – eine Unterscheidung, die der Bundesrat als inkonsistent bewertet.
Welche Rolle spielt die Afrikanische Schweinepest in dieser Debatte?
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wäre eine intensive Nachtjagd auf Schwarzwild hilfreich; die feste Montage von Lichtquellen an Jagdwaffen ist dafür jedoch derzeit waffenrechtlich untersagt.
































































