Noch nicht beantwortet
Fragte das Wirtschaftsministerium RWE und EnBW um Rat bei Gaskraftwerken?
Hintergrund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Katherina Reiche hat im Januar 2026 eine Einigung mit der EU-Kommission über eine neue Kraftwerksstrategie erzielt. Ein Referentenentwurf für das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) wurde im April 2026 öffentlich. Medienberichte von SPIEGEL und Handelsblatt suggerierten, dass das Ministerium gezielt Gaskonzerne wie RWE und EnBW um Empfehlungen für Ausschreibungskriterien gebeten hat.
Die Fraktion Die Linke stellt der Bundesregierung detaillierte Fragen zum möglichen Lobbyeinfluss der Gaswirtschaft auf die neue Kraftwerksstrategie. In der am 11. Mai 2026 eingereichten Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5888) geht es um Kontakte zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und den Gaskonzernen RWE und EnBW.
Medienberichte als Auslöser
Berichte von SPIEGEL und Handelsblatt bilden die Grundlage der Anfrage. Das BMWE unter Ministerin Katherina Reiche hat nach diesen Berichten proaktiv bei EnBW und RWE angefragt, um Ausschreibungskriterien für Gaskraftwerke zu konkretisieren. Konkret: Das Ministerium bat EnBW laut SPIEGEL-Bericht vom 15. April 2026 um ergänzende Regeln zur sogenannten 10-Stunden-Regel. Von RWE forderte es ein Positionspapier an, wie das Handelsblatt am 23. Februar 2026 berichtete.
Die Linke äußert in ihrer Anfrage „tiefe Besorgnis über die einseitige Anhörung von Interessen von im Gasgeschäft tätigen Konzernen“. Batterieherstellern werden gleichzeitig nicht im gleichen Maße berücksichtigt.
Fünf detaillierte Fragenkomplexe
Zunächst fordert die Linke eine chronologische Auflistung aller dienstlichen Kontakte der Ministeriumsleitung mit Unternehmen, Verbänden und anderen Akteuren seit Beginn der Legislaturperiode. Externe Beratung für den Gesetzentwurf ist Gegenstand der zweiten Frage. Dies ist bemerkenswert, da die Anfrage damit über die konkreten Medienfälle hinausgeht.
Spezifisch behandeln die Fragen drei und vier die Kontakte zu EnBW und RWE. Warum sich das Ministerium von diesen Unternehmen hat beraten lassen und ob möglicherweise Textbausteine oder Expertisen direkt in den Referentenentwurf übernommen worden sind, will die Linke wissen. Dabei fragt sie, ob die Konzerne in Bezug auf Ausschreibungskriterien „womöglich befangen sein könnten“ — Hintergrund ist deren potentielle Beteiligung an den Ausschreibungen zur Errichtung neuer Gaskraftwerke.
Weitere Positionierungen externer Akteure zum StromVKG-Entwurf, die das Ministerium proaktiv angefragt haben könnte, sind Gegenstand der fünften Frage. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Betroffen sind Energiekonzerne, die sich an Kraftwerksausschreibungen beteiligen wollen, sowie Verbraucher, deren Stromkosten von der künftigen Kraftwerksstruktur abhängen. Auch Batteriehersteller könnten benachteiligt werden, wenn Gaskraftwerke bevorzugt gefördert werden.
Die Bundesregierung muss die fünf detaillierten Fragen der Linken beantworten. Dabei geht es um konkrete Kontakte zwischen Ministerium und Gaskonzernen, externe Beratungsleistungen und mögliche Textübernahmen in den Gesetzentwurf. Eine Antwortfrist ist nicht explizit genannt.
- StromVKG
- Das geplante Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz soll neue Kraftwerkskapazitäten schaffen und die Stromversorgung sichern.
- 10-Stunden-Regel
- Eine Regel für Gaskraftwerke, die deren Einsatzzeit und damit Wirtschaftlichkeit beeinflusst.























































