Bundesrat ohne Einwendungen
Bundesrat: Keine Einwände gegen Notfall-Regeln für Elektrogeräte
Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2024/2749 ändert bestehende Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit und zu Funkanlagen. Anlass sind Erfahrungen aus Krisen wie der Corona-Pandemie, bei denen Lieferengpässe durch langwierige Zulassungsverfahren verschärft wurden. Die neuen Notfallverfahren sollen in künftigen Binnenmarkt-Notfällen schnellere Reaktionen ermöglichen.
Der Bundesrat hat neuen EU-Notfallregeln zugestimmt. Am 8. Mai 2026 beschloss die Länderkammer in ihrer 1065. Sitzung, gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Der Entwurf setzt EU-Richtlinien zu Notfallverfahren bei Binnenmarkt-Krisen in deutsches Recht um.
Die Drucksache 21/5876 vom 11. Mai 2026 dokumentiert die Stellungnahme des Bundesrates. Sie bezieht sich auf den ursprünglich als Drucksache 21/5439 vorgelegten Gesetzentwurf, welcher Änderungen am Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und am Funkanlagengesetz vorsieht.
Schnellere Zulassung in Krisenzeiten
Bei EU-weiten Notfällen sollen die neuen Regelungen die Zulassung von Elektrogeräten und Funkanlagen beschleunigen. Dies ist bemerkenswert, da die Corona-Pandemie gezeigt hat, wie langwierige Prüfverfahren zu Lieferengpässen führen können. Die EU-Richtlinie 2024/2749 schafft deshalb Notfallverfahren für Binnenmarkt-Krisen.
Sowohl Hersteller von Elektrogeräten als auch deren Zulieferer sind betroffen. Verbraucher erhalten kürzere Lieferzeiten. Allerdings nur dann, wenn künftige Krisen die Versorgung mit elektronischen Produkten beeinträchtigen werden. Hintergrund ist, dass die Regelungen ausschließlich bei offiziell festgestellten Binnenmarkt-Notfällen greifen sollen.
Bei EU-weiten Krisen können künftig Elektrogeräte und Funkanlagen schneller zugelassen werden, um Lieferengpässe zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf kann nun das reguläre Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchlaufen, da der Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen erhoben hat. Eine Behandlung in den zuständigen Ausschüssen steht noch aus.
Betroffen sind Hersteller von Elektrogeräten und Funkanlagen sowie deren Zulieferer. Auch Verbraucher profitieren indirekt von kürzeren Lieferzeiten bei Elektrogeräten während Krisen.
Da der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat, kann der Gesetzentwurf nun dem regulären Gesetzgebungsverfahren im Bundestag folgen. Eine Behandlung in den zuständigen Bundestagsausschüssen steht noch aus.
- Binnenmarkt-Notfall
- Eine Krisensituation, die den EU-Binnenmarkt erheblich beeinträchtigt und koordinierte Maßnahmen aller Mitgliedstaaten erfordert.
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Die Eigenschaft von Elektrogeräten, andere Geräte nicht zu stören und selbst störungsfrei zu funktionieren.























































