Vom Bundesrat abgelehnt
Bundesrat blockiert Reform des Steuerberatungsgesetzes
Hintergrund
Das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sollte verschiedene steuerrechtliche Vorschriften modernisieren. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 24. April 2026 verabschiedet, doch für das Inkrafttreten war die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften die Zustimmung verweigert. Die Länderkammer stimmte in ihrer 1065. Sitzung gegen die Vorlage (Drucksache 21/5887).
Das Gesetz wurde am 24. April 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Hintergrund ist, dass es Regelungen zu Steuern und deren Verwaltung enthält und deshalb gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundesrats benötigt hat.
Folgen der Zustimmungsversagung
Die geplanten Änderungen werden nicht in Kraft treten. Dies ist bemerkenswert, da konkrete Einzelheiten der vorgesehenen Neuerungen aus der vorliegenden Unterrichtung nicht hervorgehen. Die Drucksache verweist lediglich auf mehrere vorangegangene Bundestagsdrucksachen, die den Gesetzgebungsprozess dokumentierten.
Für Steuerberater und ihre Mandanten gelten die bisherigen Regelungen weiter. Die Steuerverwaltung der Länder muss keine Anpassungen vornehmen. Dass die Länderkammer bei anderen Reformen durchaus zustimmt, zeigt Werden Notare endlich modernisiert? Bundesrat sagt Ja.
Die Bundesregierung kann den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen, um eine Kompromisslösung zu erarbeiten. Ohne eine solche Einigung wird die Reform des Steuerberatungsgesetzes nicht umgesetzt.
Betroffen sind Steuerberater, Steuerkanzleien und deren Mandanten. Auch die Steuerverwaltung der Länder wäre von den geplanten Änderungen betroffen gewesen.
Da der Bundesrat die Zustimmung verweigert hat, tritt das Gesetz nicht in Kraft. Die Bundesregierung könnte nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Kompromisslösung zu finden.
- Zustimmungsgesetz
- Ein Gesetz, das nach dem Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrats benötigt, um in Kraft zu treten.
- Artikel 105 GG
- Regelt die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für Steuern und bestimmt, wann der Bundesrat zustimmen muss.























































