Beantwortet am 5. Mai 2026
Bundesregierung antwortet zu Opferschutz bei Organisierter Kriminalität
Hintergrund
Organisierte Kriminalität nutzt systematisch Abhängigkeiten aus, um Menschen zu kontrollieren und auszubeuten. Dabei verschwimmen oft die Grenzen zwischen Tätern und Opfern – etwa wenn Menschen unter Druck zu Straftaten gezwungen werden. Die AfD wollte wissen, wie wirksam bestehende Schutz- und Ausstiegsmechanismen sind und ob ihre Wirkung systematisch bewertet wird.
Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2026 eine Antwort auf die AfD-Kleine Anfrage zur Opferschutz bei organisierter Kriminalität vorgelegt (BT-Drs. 21/5779). Datenlücken werden sichtbar.
76 Opferschutzfälle bundesweit
2024 bearbeiteten die Behörden 76 operative Opferschutzfälle. Die Bereiche umfassten Gewalt zur Durchsetzung ethnischer Konventionen, häusliche Gewalt sowie Menschenhandel und Rauschgiftkriminalität. Bemerkenswert ist dabei: Die Bundesregierung räumte ein, über keine Daten zur Gesamtzahl identifizierter Opfer im Kontext organisierter Kriminalität zu verfügen.
Rekrutierung Minderjähriger
Kriminelle Netzwerke nutzen gezielt Minderjährige für Straftaten. Während in anderen Bereichen Gewalt gegen vulnerable Gruppen zunimmt, zeigen sich hier spezifische Muster. Die Erkenntnisse der Bundesregierung belegen: Diese lassen sich altersbedingt leichter bedrohen und unter Druck setzen.
Organisierte Kriminalität rekrutiert systematisch Minderjährige, weil sie weniger Geld verlangen und sich leichter einschüchtern lassen.
Fehlende einheitliche Standards
Bundeseinheitliche Kriterien zur Bewertung der Wirksamkeit von Schutz- und Ausstiegsmaßnahmen existieren nicht, bestätigte die Regierung. Regionale Unterschiede bei Schutzangeboten sind ihr nicht bekannt.
Hintergrund ist eine ursprüngliche Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5155). Diese hatte angemerkt, die Bekämpfung organisierter Kriminalität fokussiert zu wenig auf den Schutz von Opfern. Die nun vorgelegte Antwort führt entsprechende Datenlücken tatsächlich auf.
Betroffen sind Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution, häuslicher Gewalt und anderen Formen organisierter Kriminalität. Besonders vulnerable Gruppen sind Minderjährige, die gezielt für kriminelle Handlungen rekrutiert werden.
Die Antwort liegt vor, weitere parlamentarische Schritte sind nicht geplant. Das Bundeskriminalamt prüft gemeinsam mit den Ländern die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf.
- Victim-Offender Overlap
- Phänomen, bei dem die Grenzen zwischen Täterschaft und Opferschaft verschwimmen – etwa wenn Menschen unter Druck zu Straftaten veranlasst werden.
- Zeugenschutzmaßnahmen
- Schutzprogramme für Zeugen und Opfer, die durch ihre Aussage gefährdet sind – können Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG umfassen.























































