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- Einbürgerung soll erst nach zehn Jahren Aufenthalt möglich sein
- Schutztitel von rund 485.000 bürgergeldbeziehenden Syrern im Fokus
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ganz entfallen
Hintergrund
Der Antrag knüpft an die im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigte Migrationspolitik an. Die AfD-Fraktion bezieht sich auf Zahlen zu Asylerstanträgen, Einbürgerungen, Visa zum Familiennachzug und Abschiebungen. Die Zahlen stammen aus Presseberichten, Statistikportalen und früheren Bundestagsdrucksachen und werden hier als Angaben der Antragsteller wiedergegeben.
- 113.236 Asylerstanträge (2025) — laut Antrag das dreizehnte Jahr in Folge über 100.000.
- 332.000 Einbürgerungen (2025) — nach Angaben der Antragsteller ein neuer Rekordwert.
- Über 100.000 Visa zum Familiennachzug (2025) — laut Antrag an Drittstaatenangehörige ausgestellt.
- 237.588 vollziehbar Ausreisepflichtige (März 2026) — gegenüber 232.086 zum Jahresende 2025.
- 24,6 Mrd. Euro (2026) — im Bundeshaushalt veranschlagte Kosten für Flüchtlinge und Asyl.
Im Detail
Ein Jahr nach der Regierungsübernahme der Koalition aus Union und SPD lässt die versprochene Migrationswende weiterhin auf sich warten.
— Antrag der AfD-Fraktion, BT-Drs. 21/8387
Migrationswende: Die AfD-Fraktion legt mit der Drucksache 21/8387 vom 6. Oktober 2026 einen Antrag mit neun Forderungen vor. Sie betreffen Einbürgerung, Rückführungen, Familiennachzug, Grenzschutz und Sozialleistungen. Die Antragsteller sehen die von der Koalition aus Union und SPD versprochene Wende ein Jahr nach der Regierungsübernahme nicht erreicht. Der Antrag ist ein Vorschlag der Opposition und nicht beschlossen.
Die Fraktion verweist auf 113.236 Asylerstanträge im Jahr 2025 und 332.000 Einbürgerungen im selben Jahr, die sie als Rekordwert bezeichnet. Bei den Abschiebungen sieht sie im ersten Quartal 2026 einen Rückgang um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen stieg laut Antrag von 232.086 auf 237.588 Personen.
Was gilt aktuell bei Einbürgerung und Nachzug?
Nach der aktuellen Rechtslage, die die Antragsteller kritisieren, ist Mehrstaatigkeit regelhaft zulässig und der Voraufenthalt beträgt fünf Jahre. Ein direkter Übergang aus einem temporären Schutzstatus ist möglich. Die Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten ist derzeit ausgesetzt. Die AfD hält das für unzureichend, weil der größere Teil des Nachzugs auf Personen mit individuellem Schutzstatus entfalle.
Die Forderungen im Überblick
Bei der Einbürgerung fordert die Fraktion eine reine Ermessenseinbürgerung nach frühestens zehn Jahren Aufenthalt. Zeiten im Asylverfahren oder mit temporärem Schutz sollen nicht zählen. Zudem soll die regelhafte Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft entfallen. Sprach- und Integrationsnachweise sollen betrugssicher werden.
Für die Rückführungspolitik verlangt der Antrag, Entwicklungszusammenarbeit, Technologiekooperation und Visa für Arbeits- und Ausbildungsmigration an die Rücknahmebereitschaft der Herkunftsstaaten zu koppeln. Auf EU-Ebene soll der Visahebel nach Art. 25a des Visakodex gegen alle unkooperativen Staaten angewandt werden. Bundesländern mit unterdurchschnittlicher Rückführungsquote will die Fraktion die freiwillige Kostenbeteiligung des Bundes kürzen.
Syrer im Zentrum des Antrags
Besonders ausführlich behandelt der Antrag Syrien. Nach Auffassung der Fraktion ist die Lage seit dem Ende des Assad-Regimes weitgehend befriedet. Die Antragsteller fordern, Schutztitel nach § 73 AsylG umfassend zu widerrufen und im Regelfall keinen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz mehr zu gewähren. Einbürgerungen, Nachzugsvisa und Niederlassungserlaubnisse für Syrer sollen ausgesetzt werden, soweit der Schutzstatus widerrufen werden könnte. Zwangsrückführungen sollen wieder aufgenommen werden.
In der Begründung nennt die Fraktion rund 485.000 Syrer im Bürgergeldbezug, 11.000 vollziehbar Ausreisepflichtige und 34.790 Syrer im Asylverfahren. Aus Deutschland habe es laut Antrag lediglich 4.000 freiwillige Ausreisen und 4 Abschiebungen gegeben, während aus den Nachbarländern 1,6 Millionen Menschen zurückgekehrt seien. Diese Zahlen entstammen den Quellen der Antragsteller.
Familiennachzug, Grenzen und Sozialleistungen
Den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten will die AfD bis auf Härtefälle nach § 22 AufenthG ganz aufheben. Anträge auf Nachzug zu individuell Schutzberechtigten sollen nach dem Vorbild Österreichs für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Danach soll die Bundesregierung auf EU-Ebene neue Voraussetzungen anstoßen, etwa eigenen Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum.
An den Grenzen verlangt der Antrag Kontrollen und Zurückweisungen auch an Flughäfen sowie umfassende statt selektiver Zurückweisungen an den Landgrenzen. Die Überwachung soll mit KI und Drohnen modernisiert werden. Asylverfahren soll es für Personen aus sicheren Drittstaaten oder mit ungeklärter Identität nicht mehr geben.
Im Sozialrecht sollen Asylbewerber und Ausreisepflichtige Sachleistungen erhalten. Für temporär Schutzberechtigte ohne frühere Einzahlungen soll die Gleichstellung beim Bürgergeld enden und ein niedrigeres Leistungsniveau gelten. Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (§§ 60c/d AufenthG) sowie Bleiberechtsregelungen (§§ 25a/b AufenthG) sollen entfallen.
Weitere Visa- und Aufnahmeregelungen
Die Fraktion will Visa für Bürger aus Afghanistan und Syrien aussetzen, solange ein Missbrauch zur späteren Asylantragstellung nicht ausgeschlossen ist. Sie verweist auf Angaben, nach denen 2024 zwölf Prozent der syrischen Asylbewerber mit Visum einreisten. Freiwillige Aufnahmeprogramme, insbesondere für Afghanen, sollen sofort enden. Die Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 BeschV mit einem Kontingent von 50.000 soll ersatzlos gestrichen werden.
Die Antragsteller halten diese Maßnahmen für nötig, um künftig eine „Minuszuwanderung“ außereuropäischer Migranten zu erreichen. Sie führen ferner eine Umfrage vom Mai 2026 an, wonach 34 Prozent der Befragten der Regierung zutrauen, irreguläre Migration zu begrenzen, 59 Prozent dagegen nicht.
Weiterlesen:
Betroffen wären Menschen mit Schutzstatus, insbesondere Syrer und Afghanen, sowie Familienangehörige, die nachziehen wollen. Auch Einbürgerungsbewerber, Bundesländer und Kommunen wären betroffen. Hinzu kommen Arbeitssuchende aus den Westbalkanstaaten, für die die bisherige Zugangsregelung entfallen soll.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgt die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages. Nach der Ausschussberatung stimmt das Plenum über den Antrag ab.
- Subsidiärer Schutz
- Schutzstatus für Menschen, die keine individuelle Verfolgung nachweisen können, denen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht, etwa durch Krieg.
- Ermessenseinbürgerung
- Einbürgerung als Entscheidung der Behörde nach Ermessen. Sie unterscheidet sich vom Anspruch auf Einbürgerung bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen.
- Visahebel
- Instrument des EU-Visakodex (Art. 25a), mit dem Visaerleichterungen für Staaten eingeschränkt werden können, die bei Rückführungen nicht kooperieren.
Was fordert die AfD bei der Einbürgerung?
Einbürgerung nur noch als Ermessensentscheidung und frühestens nach zehn Jahren Aufenthalt. Zeiten im Asylverfahren oder in einem temporären Schutzstatus sollen nicht zählen. Die regelhafte Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft soll aufgehoben werden.
Was soll mit syrischen Schutztiteln geschehen?
Laut Antrag sollen die Schutztitel von Syrern nach § 73 AsylG umfassend widerrufen werden, weil der Schutzgrund entfallen sei. Zudem soll im Regelfall kein neuer Schutzstatus mehr an Syrer vergeben werden.
Ist der Antrag bereits beschlossen?
Nein. Es handelt sich um einen Antrag der AfD-Fraktion, der am 6. Oktober 2026 eingereicht wurde. Der Bundestag muss darüber noch beraten und abstimmen.




































































