Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8394 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- AfD will das Amt der Ostbeauftragten der Bundesregierung abschaffen
- Aufgaben sollen an die jeweiligen Fachministerien gehen
- Mittel und Planstellen sollen eingespart oder für strukturschwache Regionen umgeschichtet werden
Hintergrund
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland ist laut Antrag eine Organisationsentscheidung der Bundesregierung und hat koordinierende, beratende, repräsentative und berichtende Aufgaben. Die AfD verweist in der Begründung auf Äußerungen von Thomas de Maizière und dem IWH-Präsidenten sowie auf den Vorschlag des CDU-Politikers Müller, das Amt durch einen Beauftragten für strukturschwache Regionen zu ersetzen.
Im Detail
Die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland ist nicht mehr erforderlich.
— Begründung, BT-Drs. 21/8394
Die Frage, ob die Bundesregierung eine eigene Beauftragte für Ostdeutschland braucht, steht im Mittelpunkt der Drucksache 21/8394 vom 6. Oktober 2026. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die Funktion aufzuheben und die bisherigen Aufgaben in die regulären Zuständigkeiten der Fachministerien zu überführen.
Was fordert der Antrag zur Ostbeauftragten?
Der Antrag enthält sechs konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Sie soll die Funktion der Beauftragten aufheben, die Aufgaben soweit notwendig auf die fachlich betroffenen Ministerien übertragen und die Geschäftsverteilung der Bundesregierung entsprechend anpassen. Außerdem sollen Doppelstrukturen, zusätzliche Berichtslinien und entbehrliche Koordinierungsgremien abgebaut werden.
Anliegen der ostdeutschen Länder sollen künftig im Rahmen der regulären Bund-Länder-Zusammenarbeit und durch die zuständigen Ressorts bearbeitet werden. Die bislang vorgesehenen Haushaltsmittel, Planstellen und Stellenansätze sollen eingespart oder in fachpolitische Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen strukturschwachen Regionen umgeschichtet werden.
Was gilt aktuell?
Nach Darstellung der Antragsteller beruht die Funktion nicht auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage, sondern auf einer Organisationsentscheidung der Bundesregierung. Die Beauftragte habe keine eigene fachliche Zuständigkeit und keine Durchgriffsrechte gegenüber den Ressorts. Ihre Tätigkeit bestehe im Wesentlichen aus Koordinierung, Kommunikation, Repräsentation und Berichterstattung.
Wie begründet die AfD ihren Antrag?
Die Fraktion argumentiert, mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ließen sich Herausforderungen wie Strukturschwäche, Abwanderung, demografischer Wandel, Fachkräftemangel oder unzureichende Verkehrsanbindung nicht mehr allein entlang der früheren innerdeutschen Grenze beschreiben. Sie beträfen zahlreiche Regionen in ganz Deutschland und seien von den Fachressorts zu bearbeiten.
Zur Stützung führt der Antrag Aussagen an: Der frühere Kanzleramtsminister Thomas de Maizière habe im Oktober 2025 erklärt, das Amt sei überflüssig, da der Ostbeauftragte keine Lösungen anbiete, sondern nur auf Probleme aufmerksam machen könne. Der CDU-Politiker Müller wolle den Ostbeauftragten abschaffen, aber einen Beauftragten für strukturschwache Regionen einführen. Der Präsident des IWH Halle habe laut Antrag betont, eine dauerhafte Sonderstruktur verfestige das Bild einer fortbestehenden Benachteiligung.
Selbstverständnis und Verwaltungsvereinfachung
Die Antragsteller führen außerdem an, die Sonderbehandlung werde von vielen Ostdeutschen als bevormundend wahrgenommen. Gerade jüngere Ostdeutsche hätten unter Begriffen wie „Oststolz“ und „Osttrotz“ ein neues Selbstbewusstsein entwickelt. Zudem diene die Aufhebung der Verwaltungsvereinfachung, vermeide Doppelzuständigkeiten und stärke die Verantwortlichkeit der Fachressorts. Förder- und Strukturpolitik solle sich an objektiven Kriterien wie Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt, Demografie, Infrastruktur und kommunaler Leistungsfähigkeit orientieren statt an einer pauschalen Ost-West-Kategorisierung.
Wer ist betroffen?
Unmittelbar betroffen wären die Organisation der Bundesregierung und die Zuständigkeiten der Ministerien. Mittelbar betrifft die Frage die ostdeutschen Länder und strukturschwache Regionen im gesamten Bundesgebiet, für die nach dem Antrag künftig die Fachressorts und die regulären Bund-Länder-Gremien zuständig wären.
Weiterlesen:
Betroffen wären die Bundesregierung selbst, die Fachministerien sowie die ostdeutschen Länder, deren Anliegen künftig im Rahmen der regulären Bund-Länder-Zusammenarbeit bearbeitet werden sollen.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse, die Beratung und anschließend die Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Beauftragte der Bundesregierung
- Eine von der Bundesregierung per Organisationsentscheidung eingesetzte Funktion, die Themen bündelt und koordiniert, aber nach Darstellung des Antrags keine eigene Fachzuständigkeit besitzt.
- Gleichwertige Lebensverhältnisse
- Politisches Ziel, in allen Regionen Deutschlands vergleichbare Chancen bei Infrastruktur, Arbeit und Daseinsvorsorge zu schaffen.
Was fordert die AfD in dem Antrag?
Die Fraktion fordert, die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland aufzuheben und die Aufgaben auf die Fachministerien zu übertragen.
Hat das Amt eine gesetzliche Grundlage?
Laut Antrag beruht die Funktion nicht auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage, sondern auf einer Organisationsentscheidung der Bundesregierung.
Was soll mit den Haushaltsmitteln geschehen?
Die Mittel, Planstellen und Stellenansätze sollen eingespart oder in fachpolitische Maßnahmen für alle strukturschwachen Regionen umgeschichtet werden.




































































