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- Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen
- Auf das Blockmodell entfallen etwa 80 Prozent aller Vereinbarungen
- Nur noch rund 4 Prozent der 55- bis 65-Jährigen nutzen Altersteilzeit
Hintergrund
Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung laut Antrag empfohlen, die Altersteilzeit einzuschränken. Die Fraktion Die Linke stützt sich auf den IAB-Forschungsbericht 24/2025 zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand. Nach diesem Bericht ist die Nutzung seit 2010 stark gesunken und hat sich vom öffentlichen Sektor ins Verarbeitende Gewerbe verlagert.
- 55 auf 58 Jahre — geplante Anhebung der frühestmöglichen Altersgrenze.
- etwa 80 Prozent — Anteil des Blockmodells an allen Altersteilzeitvereinbarungen im langjährigen Durchschnitt.
- 18,4 Prozent (2009) auf rund 4 Prozent — Anteil der 55- bis 65-jährigen Beschäftigten in Altersteilzeit.
Im Detail
Das Blockmodell abzuschaffen, wäre deshalb ein weiterer sozialpolitischer Rückschritt.
— Antrag der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/8390
Die Altersteilzeit steht vor möglichen Einschnitten: Die Fraktion Die Linke wendet sich in ihrem Antrag (BT-Drs. 21/8390 vom 6. Oktober 2026) gegen eine höhere Altersgrenze und gegen die Abschaffung des Blockmodells. Beide Punkte gehen auf Empfehlungen der Alterssicherungskommission zurück. Sie soll die Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre anheben und an die Regelaltersgrenze koppeln. Auf das Blockmodell entfallen im langjährigen Durchschnitt etwa 80 Prozent aller Vereinbarungen.
Was gilt aktuell?
Derzeit ist Altersteilzeit ab 55 Jahren möglich. Beschäftigte und Arbeitgeber können sie im Blockmodell vereinbaren, bei dem erst voll gearbeitet und anschließend freigestellt wird. Nach den Empfehlungen der Kommission soll sich das ändern. Laut Antrag würden beide Vorschläge die Nutzung der Altersteilzeit erheblich einschränken.
Altersteilzeit: Nutzung seit Jahren rückläufig
Die Fraktion verweist auf den IAB-Forschungsbericht 24/2025. Danach befanden sich 2009 noch 18,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 55 und 65 Jahren in Altersteilzeit. Heute sind es rund vier Prozent. Die Verbreitung hat sich zudem vom öffentlichen Sektor ins Verarbeitende Gewerbe verlagert und konzentriert sich laut IAB auf Produktionsberufe.
Wer ist betroffen?
Nach dem Antrag trifft eine Einschränkung vor allem Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben. Fast die Hälfte der Betriebe mit Branchentarifvertrag hat Altersteilzeitregelungen, bei Betrieben ohne Tarifvertrag knapp ein Viertel. Die Fraktion nennt als Beispiel Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie, die Altersteilzeit für sozialverträglichen Stellenabbau nutzen. Fiele das Blockmodell weg, könnten laut Antrag vielerorts betriebsbedingte Kündigungen die Alternative sein. Das könnte auch die Arbeitslosigkeit erhöhen.
Forderungen an die Bundesregierung
Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, zwei angekündigte Gesetzgebungsvorhaben nicht weiterzuverfolgen: die Anhebung der Altersgrenze auf 58 Jahre mit Kopplung an die Regelaltersgrenze sowie die Abschaffung des Blockmodells. Die Fraktion argumentiert, Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, insbesondere in körperlich belastenden Berufen, müssten rechtzeitig und selbstbestimmt aus dem Erwerbsleben aussteigen können.
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Betroffen sind vor allem ältere Beschäftigte in Produktionsberufen und in tarifgebundenen Betrieben der Industrie, etwa in der Automobil- und Zulieferbranche. Laut Antrag haben fast die Hälfte der Betriebe mit Branchentarifvertrag Altersteilzeitregelungen, bei Betrieben ohne Tarifvertrag knapp ein Viertel.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse und die Beratung im Bundestag. Die abschließende Abstimmung im Plenum steht noch aus.
- Blockmodell
- Bei der Altersteilzeit wird zuerst voll weitergearbeitet und danach vollständig freigestellt. Die Arbeitszeit wird dadurch in zwei Blöcke geteilt.
- Regelaltersgrenze
- Das Alter, ab dem man ohne Abschläge in die gesetzliche Altersrente gehen kann.
- IAB
- Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit.
Was empfiehlt die Alterssicherungskommission?
Laut Antrag empfiehlt sie, die frühestmögliche Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben, an die Regelaltersgrenze zu koppeln und das Blockmodell abzuschaffen.
Was fordert die Linke?
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, beide angekündigten Gesetzgebungsvorhaben nicht weiterzuverfolgen.
Wie verbreitet ist Altersteilzeit?
Laut IAB-Forschungsbericht 24/2025 nutzen sie noch rund 4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 55 und 65 Jahren, 2009 waren es 18,4 Prozent.




































































