Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8427 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Anschlag auf den CSD Berlin: 1 Toter, 31 Verletzte
- Gefährder war achtmal Thema im Terrorismusabwehrzentrum
- RADAR-iTE-Bewertung „hohes Risiko“ blieb ohne Aktualisierung
Hintergrund
Nach den Angaben in der Drucksache wurde bei dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026 ein Mensch getötet, 31 weitere wurden teilweise schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter Abdul B. war den Sicherheitsbehörden zuvor als radikalisierter Islamist bekannt. Die Fragesteller stützen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/7826 sowie auf Medienberichte.
- 1 Toter, 31 Verletzte — Bilanz des Anschlags vom 25. Juli 2026.
- 8 Beratungen — Abdul B. war zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum Thema.
- 13. Mai 2026 — RADAR-iTE-Bewertung mit dem Ergebnis „hohes Risiko“.
- 18 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Im Detail
Nicht geklärt ist bislang, wann das Bundeskriminalamt von einer späteren Reduzierung der Intensität dieser Maßnahmen […] Kenntnis erlangte und wie es diese vor dem Hintergrund der Hochrisikobewertung bewertete.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8427
Ein Toter, 31 Verletzte: Nach den Angaben der Drucksache 21/8427 ist das die Bilanz des islamistischen Anschlags auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026. Die AfD-Fraktion will nun von der Bundesregierung wissen, was die Bundesbehörden vor der Tat über den mutmaßlichen Täter Abdul B. wussten und welche Maßnahmen sie ergriffen. Die Kleine Anfrage trägt das Datum des 7. Oktober 2026 und umfasst 18 Fragen. Unterzeichnet haben sie Alice Weidel, Tino Chrupalla und weitere Abgeordnete der Fraktion.
Wer war dem Staat bekannt?
Nach der Vorbemerkung war Abdul B. den Sicherheitsbehörden schon vor der Tat als radikalisierter Islamist bekannt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/7826 gehe hervor, dass er zwischen dem 28. Mai 2025 und dem 26. Mai 2026 achtmal Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum war. Am 26. Mai 2026 tagte auf Einladung des Bundeskriminalamtes die Arbeitsgruppe „Risikomanagement“. Dort wurden laut Bundesregierung laufende und weitere geplante Maßnahmen für die Zeit nach der Haftentlassung besprochen.
Die Fragesteller bemängeln, dass aus dieser Antwort nicht hervorgehe, welche Maßnahmen Bundesbehörden vorschlugen, welche davon umgesetzt wurden und welche Nachkontrolle vorgesehen war. Die Fragen 1 bis 7 zielen darauf ab. Sie betreffen die teilnehmenden Behörden, die vorgeschlagenen und gegebenenfalls nicht umgesetzten Maßnahmen, die Gründe dafür, die Zuständigkeiten sowie die Nachverfolgung der Ergebnisse. Außerdem fragen sie, ob ein neuer Kontrolltermin vereinbart wurde.
Hohes Risiko, geringere Überwachung?
Das Landeskriminalamt Berlin bewertete Abdul B. am 13. Mai 2026 mit dem Instrument RADAR-iTE. Die mit dem Bundeskriminalamt abgestimmte Einschätzung lautete „hohes Risiko“ für eine ideologisch motivierte lebensgefährliche Gewalttat. Dem Bundeskriminalamt war nach Angaben der Bundesregierung bekannt, dass das Landeskriminalamt Abdul B. nach der Haftentlassung mit gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen begleitete.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ vom 7. September 2026 wurde er zunächst engmaschig observiert. Da er sich unauffällig verhalten habe, seien die Maßnahmen schrittweise zurückgefahren worden. Die Fragen 8 bis 10 und 17 betreffen deshalb den Zeitpunkt, zu dem das Bundeskriminalamt davon erfuhr. Sie betreffen auch die Frage, ob es eine Fortführung oder Intensivierung anregte, ob das Thema im Terrorismusabwehrzentrum behandelt wurde und ob die Reduzierung bei einer Hochrisikoeinstufung fachlich vertretbar war. Frage 11 gilt dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Erkenntnissen, die es zwischen der Haftentlassung am 12. Mai 2026 und dem 25. Juli 2026 übermittelte.
Die Wasserpistole und die ausgebliebene Neubewertung
Ein weiterer Komplex betrifft einen Vorfall vom 2. Juli 2026. Abdul B. verließ damals seine Wohnung und trug augenscheinlich eine Waffe im Hosenbund. Das Bundeskriminalamt erfuhr davon am 6. Juli 2026. Die Auswertung der Observationstechnik ergab, dass es sich um eine Spielzeug-Wasserpistole handelte. Zugleich teilte die Bundesregierung mit, es hätten keine neuen Erkenntnisse oder kein beobachtbares Verhalten vorgelegen, die eine individuelle Risikoanalyse erfordert hätten. Die Fragesteller halten offen, ob der Vorgang auf seine Bedeutung für eine neue Risikobewertung geprüft wurde.
Die Fragen 12 bis 16 gehen dem nach. Sie wollen wissen, in welchen Abständen bei einer Person mit dem Ergebnis „hohes Risiko“ eine Neubewertung vorgesehen ist, ob für Abdul B. ein Termin geplant war und ob der Vorfall eine neue Analyse auslöste. Außerdem fragen sie, ob es zwischen dem 6. Juli und dem Anschlag eine behördenübergreifende Befassung gab.
Fehlender Austausch im Innenressort
Schließlich verweisen die Fragesteller auf die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf Frage 38 der Drucksache 21/7826. Danach fand vor dem Anschlag kein konkreter Austausch zwischen dem Bundesministerium des Innern und seinem Geschäftsbereich zu Abdul B. statt. Aus Sicht der Fragesteller ist offen, welche Kontroll-, Eskalations- und Nachsteuerungsmechanismen auf Bundesebene bestanden, nachdem für einen als Gefährder eingestuften Mann eine Hochrisikobewertung vorlag. Frage 18 fragt, ob das Ministerium nach dem Anschlag geprüft hat, warum dieser Austausch ausblieb.
Die Drucksache enthält ausschließlich die Fragen der AfD-Fraktion. Einordnungen, etwa zur Reduzierung der Observation, gehen auf die Fragesteller und die von ihnen zitierte Medienberichterstattung zurück. Die Antwort der Bundesregierung steht aus. Ähnliche parlamentarische Sicherheitsfragen behandelt zum Beispiel der Beitrag Sieben Jahre nach Halle.
Weiterlesen:
- Diplomatische Friedensinitiativen Ukraine-Krieg seit 2022 Scheitergründe
- Heute im Bundestag – 09.10.2026
Betroffen sind die Opfer und Angehörigen des Anschlags sowie die Teilnehmer öffentlicher Großveranstaltungen. Zugleich geht es um Polizei- und Sicherheitsbehörden von Bund und Land Berlin, die bei Gefährdern zusammenarbeiten.
Die Bundesregierung muss die Anfrage beantworten. Für Kleine Anfragen sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Danach liegt die Antwort als eigene Drucksache vor.
- RADAR-iTE
- Ein Instrument zur Bewertung des Risikos, dass eine Person mit islamistischem Hintergrund eine schwere Gewalttat begeht.
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
- Eine Plattform in Berlin, in der Polizei- und Nachrichtendienste von Bund und Ländern Informationen zur Terrorabwehr austauschen.
- Gefährder
- Person, bei der Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.
Worum geht es in der Kleinen Anfrage?
Die AfD-Fraktion fragt, welche Kenntnisse und Maßnahmen die Bundesbehörden vor dem Anschlag auf den CSD in Berlin am 25. Juli 2026 hatten.
Was ist RADAR-iTE?
Ein Risikobewertungsinstrument für Personen mit islamistischem Hintergrund. Für den späteren Täter ergab es am 13. Mai 2026 ein „hohes Risiko“.
Liegt schon eine Antwort der Bundesregierung vor?
Nein. Die Drucksache enthält nur die Fragen der AfD-Fraktion.


































































