- Rapsernte Brandenburg 2026 nur 2,1 t/ha statt kostendeckender 3,0 t/ha
- Neonikotinoid-Notfallzulassung nach EuGH-Urteil 2023 rechtlich unmöglich
- 1,1 Mio. Hektar Rapsanbaufläche in Deutschland ohne ausreichenden Schutz
Hintergrund
Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) befällt im Herbst die Wintersaat und verursacht durch Minierfraß erhebliche Wachstumsschäden. Seit dem EU-weiten Verbot von Neonikotinoid-Beizmitteln — zunächst 2013 eingeschränkt, ab 2018 vollständig für Freilandanwendungen verboten — fehlt ein effektives Präventionsmittel. Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19. Januar 2023 (Az. C-162/21) klar, dass nationale Notfallzulassungen für neonikotinoidgebeiztes Saatgut unzulässig sind. Das Julius-Kühn-Institut führt gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Resistenzmonitoring bei Rapsschädlingen durch, liefert aber keine flächendeckenden Befallszahlen.
- 1,1 Mio. Hektar — Raps- und Rübsenanbaufläche in Deutschland, ca. 7 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche.
- 3,9 Mio. Tonnen — Gesamtertrag Raps in Deutschland; größter Produzent in der EU.
- 2,1 t/ha — Rapsertrag Brandenburg 2026, gegenüber 2,7 t/ha im Vorjahr und einer Kostendeckungsgrenze von 3,0 t/ha.
- 0,1 µg/l — Zulässiger Grundwassergrenzwert für Cyantraniliprole-Metaboliten; wird bei jährlicher Anwendung überschritten, weshalb nur Zweijahresrhythmus erlaubt ist.
- 2022–2024 — Zeitraum, in dem Imidacloprid an LAWA-Messstellen noch EU-weite Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern überschritt.
Im Detail
Die Bundesregierung nimmt die Problematik rund um den Rapserdfloh sehr ernst und steht dazu mit den Ländern, Verbänden und dem Julius-Kühn-Institut im Austausch. Sie verfolgt die Entwicklungen, auch wenn aktuell keine belastbaren Daten über die Auswirkungen auf den Markt oder Ertragsmengen vorliegen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8788, S. 2
Raps ist Deutschlands wichtigste Ölfrucht: Auf 1,1 Millionen Hektar — rund 7 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche — ernten Betriebe insgesamt 3,9 Millionen Tonnen pro Jahr und machen Deutschland zum größten Rapsproduzenten in der EU. Doch ein kleiner Käfer gefährdet diese Stellung zunehmend: Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) fraß im Jahr 2026 Brandenburger Erträge auf nur noch 2,1 Tonnen pro Hektar herunter — weit unter der Kostendeckungsgrenze von 3,0 t/ha. Zum Vergleich: Im Vorjahr 2025 waren es immerhin noch 2,7 t/ha.
Rapserdfloh und das Pflanzenschutz-Dilemma
Das Kernproblem ist politischer und rechtlicher Natur: Seit dem EU-weiten Verbot von Neonikotinoid-Beizmitteln — zunächst 2013 eingeschränkt, ab 2018 vollständig für Freilandanwendungen untersagt — fehlt ein nachweislich wirksames Präventionsmittel gegen den Rapserdfloh. Die Bundesregierung hatte dies laut Drucksache bereits 2019 in Antworten auf frühere Kleine Anfragen anerkannt. Eine nationale Notfallzulassung für neonikotinoidgebeiztes Saatgut ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2023 (Az. C-162/21) rechtlich nicht möglich. Damit bleibt der Rapserdfloh ein strukturell schwer beherrschbares Problem für die Branche.
Die einzig verfügbare Notlösung ist das Insektizid Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole, das für den Wintersaatzeitraum 2026 eine Notfallzulassung erhalten hatte. Wie die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8788 klarstellt, ist das Mittel inzwischen regulär bis zum 14. September 2027 zugelassen — jedoch mit einer entscheidenden Einschränkung: Zum Schutz des Grundwassers vor Metaboliten darf es auf derselben Fläche nur alle zwei Jahre eingesetzt werden. Bei jährlicher Anwendung würden die Einträge den zulässigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschreiten. Eine Aufhebung dieser Beschränkung ist laut Bundesregierung rechtlich nicht möglich.
Resistenzen verschärfen die Lage
Parallel wächst ein biologisches Problem: Der Rapserdfloh entwickelt zunehmend Resistenzen gegen die einzig verbleibende Wirkstoffgruppe der Pyrethroide. Während einfache Knockdown-Resistenzen (kdr) laut Bundesregierung im Feld noch keine agronomische Bedeutung haben, ist die Super-Knockdown-Resistenz (skdr) gravierender: Wo sie weit verbreitet ist, wirken Pyrethroide im Feld praktisch nicht mehr. Betroffen sind aktuell vor allem Regionen im Südwesten — Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen — sowie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Bundesregierung empfiehlt den Wechsel zwischen verschiedenen Wirkstoffgruppen, um weitere Resistenzbildung zu verlangsamen.
Was gilt aktuell?
Zugelassen für den Einsatz gegen den Rapserdfloh sind derzeit die Saatgutbeize Lumiposa (Cyantraniliprole, Diamide) und Susteed (Bacillus amyloliquefaciens). Die Saatgutbeize Buteo Start (Flupyradifuron) ist in Deutschland nicht zugelassen, aber über EU-rechtlich in anderen Mitgliedstaaten gebeiztes Saatgut verkehrsfähig. Alle drei Mittel haben laut Bundesregierung jedoch nur eine begrenzte Wirkung speziell auf den Rapserdfloh. Ein konventioneller Rapsanbau ohne chemischen Pflanzenschutz gilt unter den derzeitigen Bedingungen als kaum realisierbar. Alternativen wie Beisaaten zeigen in Versuchen keine signifikante Wirkung auf den Befall.
Belastbare Daten zu Ertragsmengen betroffener Betriebe oder zum prozentualen Anteil befallener Anbauflächen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Das Julius-Kühn-Institut führt zwar ein bundesweites Resistenzmonitoring durch, erfasst aber keine flächendeckenden Befallszahlen. Ob 2027 ein flächendeckend kostendeckender Ertrag erzielt werden kann, lässt die Bundesregierung offen: Das Auftreten des Rapserdflohs schwanke regional und sei von Witterung und Befallsdruck abhängig und damit nicht vorhersagbar.
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Betroffen sind vor allem Rapsanbaubetriebe in Deutschland, die auf insgesamt 1,1 Mio. Hektar Anbaufläche wirtschaften. Besonders schwer trifft es Betriebe in Brandenburg, wo die Erträge 2026 auf 2,1 t/ha sanken — weit unter der Kostendeckungsgrenze von 3,0 t/ha. Regionen mit verbreiteten skdr-Resistenzen — darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein — sind besonders gefährdet, da Pyrethroide dort kaum noch wirken.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist aber bei den Fragen 2 und 3 zu Marktauswirkungen und Ertragsdaten auf das Fehlen belastbarer Daten. Bei Frage 11 zur Prognose für 2027 verweist sie auf regionale Schwankungen und macht keine konkreten Zusagen zu Unterstützungsmaßnahmen.
Die Anfrage (BT-Drs. 21/8491) ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 26. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8788) abgeschlossen. Konkrete gesetzgeberische oder förderpolitische Folgemaßnahmen sind der Drucksache nicht zu entnehmen; die Bundesregierung verweist auf den laufenden Austausch mit Ländern, Verbänden und dem Julius-Kühn-Institut.
- Neonikotinoide
- Gruppe synthetischer Insektizide, die als Saatgutbeize eingesetzt werden. EU-weit seit 2018 für alle Freilandanwendungen verboten, da sie Bienen und Wildbestäuber schädigen.
- kdr / skdr-Resistenz
- Knockdown-Resistenz (kdr) und Super-Knockdown-Resistenz (skdr) bezeichnen genetisch bedingte Unempfindlichkeit von Insekten gegenüber Pyrethroiden. Bei skdr wirken Pyrethroide im Feld praktisch nicht mehr.
- Cyantraniliprole
- Wirkstoff aus der Diamid-Gruppe, im Pflanzenschutzmittel Exirel enthalten. In Deutschland regulär bis September 2027 zugelassen, aber aus Grundwasserschutzgründen nur alle zwei Jahre auf derselben Fläche anwendbar.
Warum sind Neonikotinoide als Beizmittel verboten?
Die EU-Kommission verbot 2018 alle Freilandanwendungen der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid, nachdem die EFSA die Risiken für Bienen und Wildbestäuber bestätigt hatte. Eine nationale Notfallzulassung ist nach einem EuGH-Urteil vom 19. Januar 2023 rechtlich nicht möglich.
Was ist Cyantraniliprole und wie darf es eingesetzt werden?
Cyantraniliprole (Handelsmittel Exirel) ist ein Insektizid aus der Wirkstoffgruppe der Diamide und regulär in Deutschland bis 14. September 2027 zugelassen. Aus Grundwasserschutzgründen darf es auf derselben Fläche jedoch nur alle zwei Jahre angewendet werden.
Was sind kdr- und skdr-Resistenzen beim Rapserdfloh?
Knockdown-Resistenzen (kdr) gegen Pyrethroide wurden beim Rapserdfloh in Deutschland vor über zehn Jahren nachgewiesen. Die schwerere Super-Knockdown-Resistenz (skdr) macht Pyrethroide im Feld wirkungslos und tritt aktuell vor allem im Südwesten Deutschlands sowie in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein auf.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8788 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































