- FSRU Excelsior fiel Herbst 2025 wegen Biofouling-Versagen aus
- Jährlich bis zu 170 Mio. Kubikmeter Biozid-Wasser in die Jade geplant
- Gesamtkosten für fünf FSRU lagen laut Planung bei rund 10 Mrd. Euro
Hintergrund
Deutschland errichtete und charterte ab 2022 infolge der Energieversorgungskrise mehrere schwimmende Flüssigerdgas-Terminals (FSRU). Die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) betreibt die Standorte Brunsbüttel, Wilhelmshaven I, Wilhelmshaven II und Stade. Für Wilhelmshaven II kommt die FSRU ‚Excelsior‘ zum Einsatz, die sich seit Mai 2025 im Regelbetrieb befindet. Der Chartervertrag für die Anlage wurde bereits im Oktober 2022 geschlossen. Die Planungskosten für fünf FSRU wurden gegenüber dem Bundestag mit rund zehn Milliarden Euro angegeben (BT-Drs. 20/5784). Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 19. Dezember 2024, dass Elektrochlorierung dem Stand der Technik entspricht, dem Ultraschallverfahren diesen Status jedoch noch nicht zukommt.
- ca. 10 Mrd. Euro — Geplante Ausgaben für Anmietung und Betrieb von fünf FSRU laut BT-Drs. 20/5784.
- 169.968.850 m³/Jahr — Beantragte jährliche Einleitungsmenge biozidbehandelten Wassers in die Innenjade durch die Elektrochlorierungsanlage der Excelsior.
- Mai 2025 — Aufnahme des Regelbetriebs von Wilhelmshaven II mit der FSRU Excelsior.
- Herbst 2025 — Ausfall der Excelsior infolge unzureichender Antifouling-Wirkung; LNG-Lieferanten mussten abgewiesen werden.
- 19. Dezember 2024 — Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Elektrochlorierung entspricht Stand der Technik; Ultraschallverfahren noch nicht anerkannt.
Im Detail
Die DET bezeichnete das System bei der Inbetriebnahme von Wilhelmshaven II im Jahr 2025 als erstmalige Erprobung eines Ultraschallverfahrens gegen den Bewuchsdruck im Meerwasserleitungssystem einer FSRU in Europa.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8839
Das LNG-Terminal Wilhelmshaven II steht seit Herbst 2025 im Mittelpunkt einer technischen und kostenpolitischen Debatte: Die schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (FSRU) „Excelsior“ fiel aus, weil das eingesetzte Ultraschall-Antifoulingsystem dem Bewuchs durch Meeresorganismen in der Jade nicht standhielt. LNG-Lieferanten mussten abgewiesen werden, der Betreiber Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) beantragte daraufhin den Einsatz einer Elektrochlorierungsanlage — mit einer jährlichen Einleitungsmenge von bis zu 169.968.850 Kubikmetern biozidbehandelten Wassers in die Innenjade. Die BT-Drs. 21/8839 vom 29. Oktober 2026 dokumentiert 20 Fragen der AfD-Fraktion an die Bundesregierung zu Ursachen, Kosten und Konsequenzen des Vorgangs.
LNG-Terminal Wilhelmshaven II: Hintergrund des Ultraschall-Versagens
Deutschland baute ab 2022 in kurzer Zeit eine Flotte schwimmender LNG-Terminals auf, um die Gasversorgung nach dem Wegfall russischer Pipelinelieferungen zu sichern. Die DET, eine bundeseigene Gesellschaft, betreibt vier FSRU-Standorte. Für Wilhelmshaven II charterte der Bund bereits im Oktober 2022 die „Excelsior“. Laut früherer Regierungsangabe auf BT-Drs. 20/5784 beliefen sich die geplanten Gesamtkosten für Anmietung und Betrieb von fünf FSRU auf rund zehn Milliarden Euro — ein Kosten-Nutzen-Gutachten hatte die Bundesregierung damals nicht in Auftrag gegeben.
Ein technisches Spezifikum der „Excelsior“ ist das Ultraschall-Antifoulingsystem, das den Bewuchs von Meerwasserleitungen durch Bioorganismen ohne Chemikalieneinsatz verhindern soll. Die DET bezeichnete das System bei der Inbetriebnahme im Mai 2025 als erstmalige Erprobung dieses Verfahrens an einer FSRU in Europa. Bereits im April 2024 hatte die Bundesregierung erklärt, das Ultraschallverfahren für die andere Wilhelmshavener FSRU „Höegh Esperanza“ stelle ein „nicht kalkulierbares, technisches Betriebsrisiko“ dar — und angekündigt, die DET werde es stattdessen auf der „Excelsior“ erproben.
Ausfall im Herbst 2025: Was beim LNG-Terminal Wilhelmshaven II schiefging
Im Spätsommer 2025 zeigte sich laut Medienberichten, auf die die Drucksache verweist, dass das Ultraschall-Antifoulingsystem dem Bewuchsdruck durch Bioorganismen in der Jade nicht ausreichend entgegenwirkte. Technische Anpassungen blieben erfolglos. Im Frühherbst 2025 fiel die FSRU infolge der mangelhaften Antifouling-Leistung aus; LNG-Lieferanten konnten nicht bedient werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits am 19. Dezember 2024 in einem anderen Verfahren festgestellt, dass dem Ultraschallverfahren der Status „Stand der Technik“ noch nicht zukommt, weil dessen praktische Eignung für FSRU nicht hinreichend gesichert sei — und dabei ausdrücklich auf den Erprobungscharakter des Einsatzes auf der „Excelsior“ verwiesen.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestätigt in seinen Verfahrensunterlagen, dass die DET das Ultraschallsystem als nicht hinreichend geeignet bewertet. Die DET beantragte daraufhin die Inbetriebnahme der bereits an Bord installierten Elektrochlorierungsanlage. Das wasserrechtliche Verfahren läuft beim NLWKN.
20 Fragen zu Kosten, Transparenz und Wirtschaftlichkeit
Die AfD-Fraktion stellt in der Kleinen Anfrage 20 detaillierte Fragen zu Gesamtkosten des Ultraschallsystems, zu vorhandenen Gutachten und Risikoanalysen vor der Beschaffungsentscheidung, zu Mehrkosten durch Ausfall und Umrüstung, zu möglichen Regressansprüchen gegenüber Lieferanten sowie zur Wirtschaftlichkeit des gesamten Standorts. Darüber hinaus fragt die Fraktion, welche Maßnahmen die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ergriffen hat, um Investitionsentscheidungen bei der DET unter den im Koalitionsvertrag formulierten Grundsätzen einer soliden Verwendung von Bundesmitteln zu überprüfen. Auch eine mögliche Evaluation der Betriebserfahrungen und deren Übertragbarkeit auf andere bundeseigene LNG-Terminals ist Gegenstand der Anfrage.
Die politische Dimension des Vorgangs ergibt sich aus dem Erprobungscharakter der eingesetzten Technologie auf Staatskosten: Das System wurde ohne gesicherten Wirksamkeitsnachweis für FSRU installiert, obwohl die Bundesregierung bereits 2024 für eine andere FSRU ein „nicht kalkulierbares technisches Betriebsrisiko“ diagnostiziert hatte. Fragen zur Informationspolitik der DET gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie zu Umweltfolgekosten der nun geplanten Biozideinleitung runden den Fragenkatalog ab. Hintergründe zu den Marktakteuren im deutschen Energiesektor finden sich in weiteren parlamentarischen Dokumenten.
Weiterlesen:
- Bundestag 29.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Bundeswertpapiere: Wer profitiert von Staatsschulden?
Unmittelbar betroffen sind die Deutsche Energy Terminal GmbH als Betreiber sowie der Bund als Eigentümer, der für eventuelle Mehrkosten haftet. Mittelbar betroffen sind Gaskunden und die Versorgungssicherheit in Deutschland, da der Ausfall von Wilhelmshaven II LNG-Importkapazitäten reduzierte. Die Anwohner und das Ökosystem der Innenjade sind durch die geplante Einleitung von biozidbehandeltem Wasser betroffen.
Die Kleine Anfrage wurde am 29. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Das wasserrechtliche Verfahren zur Genehmigung der Elektrochlorierungsanlage beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) läuft parallel.
- FSRU
- Floating Storage and Regasification Unit — ein schwimmendes Schiff, das Flüssigerdgas (LNG) aufnimmt, speichert und wieder in gasförmigen Zustand umwandelt, um es ins Erdgasnetz einzuspeisen.
- Biofouling
- Bewuchs von Schiffsrümpfen, Rohrleitungen und Anlagenteilen durch Meeresorganismen wie Muscheln, Algen oder Bakterien, der Leitungsquerschnitte verengt und den Betrieb stört.
- Elektrochlorierung
- Verfahren, bei dem durch Elektrolyse von Meerwasser Chlor erzeugt wird, das als Biozid den Bewuchs von Rohrleitungssystemen verhindert; das entstehende biozidbehandelte Wasser wird anschließend wieder eingeleitet.
Was ist Biofouling bei LNG-Terminals?
Biofouling bezeichnet den Bewuchs von Rohrleitungen und Anlagenteilen durch Meeresorganismen wie Muscheln oder Algen. Bei schwimmenden LNG-Terminals (FSRU) kann dieser Bewuchs die Meerwassersysteme blockieren und den Betrieb gefährden.
Warum wurde zunächst Ultraschall statt Chlorierung eingesetzt?
Laut Drucksache galt das Ultraschallverfahren als umweltschonendere Alternative zur Elektrochlorierung, da es ohne den Einsatz von Bioziden auskommt. Die DET erprobte es auf der 'Excelsior' erstmalig an einer FSRU in Europa.
Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?
Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Urteil vom 19. Dezember 2024 fest, dass die Elektrochlorierung dem wasserrechtlich geforderten Stand der Technik entspricht. Das Ultraschallverfahren erkannte das Gericht diesen Status nicht zu, weil dessen Eignung für FSRU noch nicht hinreichend gesichert war.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8839 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































