- KI-Tools wie WormGPT werden für Cyberangriffe auf den Bund genutzt
- Programm CyberGovSecure seit Juli 2026 zur Abwehr eingerichtet
- 21 Fragen zu Budget, Forensik-Aufträgen und Attribuierungsverfahren
Hintergrund
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in einer eigenen Analyse dokumentiert, dass generative KI-Modelle bei missbräuchlicher Nutzung die Erstellung von Schadsoftware, Social Engineering und Datenauswertung erleichtern können. Die EU-Cybersicherheitsbehörde ENISA benennt im Threat Landscape 2025 konkrete Angebote wie WormGPT, EscapeGPT und FraudGPT als von Bedrohungsakteuren genutzte Werkzeuge. Die Bundesregierung hatte auf BT-Drs. 21/7929 das Risiko durch KI-gestützte Schwachstellensuche staatlicher Akteure bereits als hoch und dynamisch ansteigend eingestuft, detaillierte Angaben zu einzelnen Vorfällen jedoch mit Verweis auf den Schutz nachrichtendienstlicher Quellen verweigert. Am 22. Juli 2026 beschloss die Bundesregierung das Programm CyberGovSecure zur Stärkung der Cyberresilienz der Bundesverwaltung.
Im Detail
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7929 das Risiko durch 'KI‑gestützte und automatisierte Schwachstellensuche durch staatliche Akteure' als 'hoch und dynamisch ansteigend' bezeichnet.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8841
KI-gestützte Cyberangriffe auf die Bundesverwaltung stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8841, eingereicht am 29. Oktober 2026). In 21 Fragen erkundigt sich die Fraktion nach dem konkreten Einsatz generativer KI-Modelle bei Angriffen auf Behörden des Bundes, nach den Mitteln des Programms CyberGovSecure und nach nationalen Attribuierungsverfahren für Cyberangriffe.
KI-gestützte Cyberangriffe: Was ist bekannt?
Sowohl das BSI als auch die europäische Cybersicherheitsbehörde ENISA haben in jüngsten Analysen auf den wachsenden Missbrauch großer Sprachmodelle für Cyberangriffe hingewiesen. Der ENISA Threat Landscape 2025 nennt dabei explizit die Bezeichnungen WormGPT, EscapeGPT und FraudGPT als von Bedrohungsakteuren eingesetzte Werkzeuge. Dabei ist laut der Vorbemerkung der Anfrage noch nicht abschließend geklärt, ob es sich bei diesen Bezeichnungen jeweils um eigenständige KI-Modelle, manipulierte offene Modelle oder schlicht vermarktete Dienste ohne eigene KI-Basis handelt. Die Anfrage zielt darauf ab, die Erkenntnislage der Bundesregierung zu diesen Angeboten öffentlich zu machen — soweit dies ohne Offenlegung nachrichtendienstlicher Quellen möglich ist.
Auf eine frühere Anfrage (BT-Drs. 21/7929) hatte die Bundesregierung das Risiko durch KI-gestützte Schwachstellensuche staatlicher Akteure als „hoch und dynamisch ansteigend“ eingestuft. Detailliertere Angaben zu konkreten Vorfällen, Angriffszielen und betroffenen Stellen verweigerte sie jedoch, weil diese Rückschlüsse auf den nachrichtendienstlichen Kenntnisstand ermöglichen könnten. Die neue Anfrage setzt genau hier an und fragt nach aggregierten Fallzahlen, die keine Einzelfälle offenbaren.
CyberGovSecure: Programm für mehr Cyberresilienz
Am 22. Juli 2026 beschloss die Bundesregierung das ressortübergreifende Programm CyberGovSecure, das die Cybersicherheit der gesamten Bundesverwaltung stärken soll. Ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) legt den strategischen Rahmen fest. Prioritäre Handlungsfelder sind sichere Systemkonfiguration, Schwachstellenmanagement sowie Protokollierung und Detektion. Das BMDS hat nach eigenen Angaben für 2027 zusätzliche Personal- und Sachmittel im Haushaltsaufstellungsverfahren angemeldet. Konkrete Beträge oder Personalzahlen sind öffentlich bislang nicht bekannt — genau diese Angaben fordert die Anfrage ein. Die Fragen 8 und 9 der Drucksache verlangen explizit Auskunft über messbare Ziele, Fristen und Haushaltsmittel für die Jahre 2026 und 2027.
Externe Dienstleister und Forensik-Aufträge
Neben den eigenen Kapazitäten des BSI — darunter Schadprogrammanalyse, digitale Forensik und ein Mobile Incident Response Team — setzt der Bund auch externe Unternehmen für die Vorfallbearbeitung ein. Die Anfrage listet in den Fragen 11 bis 17 einen umfangreichen Katalog an Informationswünschen zu diesen Aufträgen: gefragt wird nach Auftragnehmern, Vergabeverfahren, Vertragswerten, tatsächlich abgerufenen Beträgen und Qualitätskriterien. Auch mögliche Vertragsänderungen nach Vertragsschluss und die dabei eingesetzten Leistungskennzahlen sind Gegenstand der Anfrage. Dies spiegelt ein allgemeines parlamentarisches Interesse an der Kostenkontrolle und Qualitätssicherung bei externer IT-Sicherheitsberatung wider — ein Thema, das auch bei anderen Bereichen staatlicher Auftragsvergabe immer wieder diskutiert wird, wie etwa bei der Transparenz staatlicher Ausgaben.
Attribuierung: Wer steckt hinter den Angriffen?
Drei der 21 Fragen (18–21) widmen sich dem nationalen Attribuierungsverfahren — also dem staatlichen Prozess, Cyberangriffe einem bestimmten Angreifer oder Staat zuzuordnen. Gefragt wird nach der Gesamtzahl eingeleiteter und abgeschlossener Verfahren seit Beginn der 21. Wahlperiode, nach genutzten Vertrauensgraden und beteiligten Behörden sowie danach, in wie vielen öffentlich attribuierten Fällen auch ein KI-Einsatz der Angreifer festgestellt wurde. Diese Fragen berühren unmittelbar die Schnittmenge von KI-gestützten Cyberangriffen und staatlicher Reaktionsfähigkeit — ein Thema mit direkter Relevanz für die Sicherheit aller Bundesbürger. Weitergehende Entwicklungen im Bereich parlamentarischer Kontrolle sicherheitsrelevanter Bereiche lassen sich im laufenden Überblick verfolgen.
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Unmittelbar betroffen sind alle Bundesbehörden und deren Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Daten in Bundesregistern gespeichert sind. Mittelbar sind alle Nutzer staatlicher Dienste betroffen, da erfolgreiche Cyberangriffe den Betrieb von Behörden und digitalen Verwaltungsangeboten beeinträchtigen können. Außerdem sind externe IT-Sicherheitsunternehmen betroffen, die als Dienstleister für Forensik und Incident Response für den Bund tätig sind oder tätig werden wollen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8841) ist am 29. Oktober 2026 beim Bundestag eingegangen. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Liegt die Antwort vor, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht; das Verfahren gilt dann als abgeschlossen.
- Generative KI
- KI-Systeme, die auf Basis großer Sprachmodelle Texte, Code oder andere Inhalte erzeugen können — und damit sowohl für legale als auch für missbräuchliche Zwecke einsetzbar sind.
- Incident Response
- Strukturiertes Vorgehen zur Erkennung, Eindämmung und Aufarbeitung eines IT-Sicherheitsvorfalls, oft durch spezialisierte Forensik-Teams.
- Attribution
- Staatliche Zuordnung eines Cyberangriffs zu einem bestimmten Angreifer oder Staat auf Basis technischer, nachrichtendienstlicher und politischer Analyse.
Was ist CyberGovSecure?
CyberGovSecure ist ein ressortübergreifendes Programm der Bundesregierung, das per Beschluss vom 22. Juli 2026 zur Stärkung der Cybersicherheit und -resilienz der Bundesverwaltung eingerichtet wurde. Ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung legt den strategischen Rahmen fest.
Was sind WormGPT, EscapeGPT und FraudGPT?
Laut dem ENISA Threat Landscape 2025 handelt es sich um Bezeichnungen für KI-Angebote, die mutmaßlich von Bedrohungsakteuren für Cyberangriffe genutzt werden. Ob es sich jeweils um eigenständige Modelle, manipulierte offene Modelle oder rein vermarktete Dienste handelt, ist öffentlich nicht abschließend geklärt.
Welche Unterstützung leistet das BSI bei IT-Sicherheitsvorfällen?
Das BSI bietet der Bundesverwaltung Schadprogrammanalyse, digitale Forensik und Logdatenanalyse an und kann in herausgehobenen Fällen ein Mobile Incident Response Team einsetzen. Es unterstützt betroffene Organisationen auch bei der Suche nach externen Dienstleistern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8841 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































