- 267 BAMF-Verfahren länger als 24 Monate anhängig (Stand 30.09.2026)
- 136.372 Gerichtsverfahren seit mehr als zwei Jahren ohne Abschluss
- BAMF entschied 92,5 % der Neuzulässigkeitsprüfungen fristgerecht
Hintergrund
Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es soll unter anderem die durchschnittliche Dauer von Asylklageverfahren von mehr als zwei Jahren verkürzen und Kommunen entlasten. Seit dem 12. Juni 2026 gilt zudem die EU-Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348, die neue Fristen für Zulässigkeitsprüfungen setzt. Die AfD-Fraktion griff einen konkreten Einzelfall auf, den eine Kommunalverwaltung in Briefen vom August 2026 an das BAMF und den Innenausschuss geschildert hatte: ein seit Januar 2024 laufendes Verfahren mit über 65 Akteneinträgen zu Ordnungswidrigkeiten und Strafanzeigen.
- 267 — Beim BAMF behördlich anhängige Verfahren länger als 24 Monate (Stand 30.09.2026), davon 226 Ukraine-Fälle.
- 136.372 — Anhängige Gerichtsverfahren länger als 24 Monate (Stand 31.07.2026); davon 105.786 länger als 30 Monate und 61.054 länger als 36 Monate.
- 69,1 % — Anteil der 2026 abgeschlossenen Altantragsverfahren, die innerhalb der 21-Monats-Frist (Art. 31 Abs. 5 RL 2013/32) entschieden wurden.
- 92,5 % — Anteil der Zulässigkeitsentscheidungen zu Neuanträgen (ab 12.06.2026), die innerhalb der 2-Monats-Frist nach EU-Verordnung 2024/1348 ergingen.
- 32.385 — Unanfechtbar gewordene abgeschlossene Anträge im ersten Halbjahr 2026, die länger als 24 Monate gedauert hatten.
Im Detail
Asylverfahren sollen schnell Klarheit darüber bringen, ob Schutz zuerkannt oder abgelehnt wird und daraus ein Recht zu Verbleib oder eine Pflicht zur Ausreise entsteht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8795, Antwort zu Frage 16
Wie geht das BAMF mit Asylbewerbern um, die wiederholt strafrechtlich auffällig werden — und warum dauern manche Verfahren deutlich länger als der Durchschnitt? Diese Fragen stehen im Zentrum der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8795 vom 27. Oktober 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Ausgangspunkt war ein konkreter Einzelfall, den eine Kommunalverwaltung im August 2026 brieflich an das BAMF und den Innenausschuss herangetragen hatte.
BAMF-Verfahrensdauer: Zahlen und Fristen
Nach den veröffentlichten BAMF-Statistiken lag die durchschnittliche Dauer behördlicher Asylverfahren im bisherigen Jahresverlauf 2026 bei 11,9 Monaten. Stand 30. September 2026 waren beim BAMF noch 267 Verfahren länger als 24 Monate anhängig — darunter 226 mit ukrainischer Herkunft, bei denen besondere Verfahrensumstände greifen. Deutlich größer ist das Bild bei den Verwaltungsgerichten: Dort waren zum 31. Juli 2026 insgesamt 136.372 Klageverfahren seit mehr als zwei Jahren ohne rechtskräftigen Abschluss anhängig, davon 61.054 seit mehr als drei Jahren. Die Hauptherkunftsländer in dieser Gruppe sind die Türkei (38.641 Verfahren über 24 Monate), Syrien (22.294) und Afghanistan (13.784).
Fristerfüllung: Was gilt aktuell?
Seit dem 12. Juni 2026 gilt für neu eingereichte Anträge die EU-Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348. Für ältere Anträge bleibt die EU-Richtlinie 2013/32 mit einer Regelbearbeitungszeit von sechs Monaten (verlängerbar auf 21 Monate) maßgeblich. Das BAMF hat laut Bundesregierung im laufenden Jahr 2026 in 69,1 Prozent der Altverfahren die 21-Monats-Frist eingehalten, in 45,8 Prozent sogar die 6-Monats-Frist. Bei Neuanträgen ab dem 12. Juni 2026 entschied das BAMF in 92,5 Prozent der Zulässigkeitsprüfungen innerhalb von zwei Monaten und in 98,5 Prozent der übrigen Verfahren innerhalb von drei Monaten.
Der konkrete Einzelfall: Klage vor schleswig-holsteinischem Verwaltungsgericht
Der in der Anfrage geschilderte Fall — Antragsstellung beim BAMF am 23. Januar 2024, über 65 Akteneinträge bei der zuständigen Kommunalverwaltung, darunter sieben Bußgeldverfahren und mehrere Strafanzeigen — wurde laut Bundesregierung am 10. November 2025 behördlich entschieden. Am 25. November 2025 erhob der Betroffene Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht; das Verfahren ist nach Angaben der Bundesregierung weiterhin anhängig. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über die Entscheidung informiert. Damit betrug die reine BAMF-Bearbeitungszeit rund 22 Monate — über der 6-Monats-Regel, aber unterhalb der 21-Monats-Grenze.
Priorisierung und kommunale Hinweise
Das BAMF priorisiert laut Bundesregierung unter anderem Verfahren mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen und Hinweisen auf begangene Straftaten sowie Fälle, in denen eine andere Behörde um vorrangige Bearbeitung ersucht. Für die Meldung solcher Sachverhalte existiert seit 2016 eine zentrale Registrierungsstelle beim BAMF, über die Länder entsprechende Hinweise einreichen können. Seit 2017 gibt es zudem Sonderbeauftragte für Sicherheit im Asylverfahren; seit 2021 besteht ein etabliertes Priorisierungsverfahren zwischen BAMF, Ausländer- und Strafverfolgungsbehörden.
Ob kommunale Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten oder Strafanzeigen statistisch mit überlangen Verfahren korrelieren, kann die Bundesregierung nicht beantworten: Entsprechende Hinweise werden in Einzelvorgängen aufgenommen, sind aber nicht statistisch auswertbar. Auch zu den konkreten Belastungen der Kommunen durch langandauernde Verfahren mit mehrfach auffälligen Personen erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu besitzen. Diese Datenlücke ist für Kommunen, die wie im geschilderten Fall über Monate auf Reaktionen warten, besonders relevant — wie auch der Beitrag zu den wichtigsten Drucksachen vom 31. Oktober 2026 zeigt.
Auf mehrere Fragen nach konkreten gesetzgeberischen oder organisatorischen Änderungen (Fragen 22, 24, 25) verweist die Bundesregierung pauschal auf die Priorisierungsregeln aus Frage 6 und die Kommunikationswege aus Frage 12, ohne weiterführende Informationen zu liefern. Lediglich zur Evaluation des Beschleunigungsgesetzes heißt es, weitere Maßnahmen würden „unter Einbeziehung aller relevanten Informationen fortlaufend geprüft“.
Weiterlesen:
Betroffen sind Kommunen, die Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften beherbergen, sowie die zuständigen Ordnungsbehörden, die bei langandauernden Verfahren den Verwaltungsaufwand tragen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler, da Unterkunft, Verwaltung und Sicherheitsmaßnahmen öffentlich finanziert werden.
Auf mehrere Fragen zu konkreten Maßnahmen (Fragen 22, 24, 25) verweist die Bundesregierung pauschal auf frühere Antworten zu Fragen 6 und 12, ohne zusätzliche Informationen zu liefern. Zu Frage 15 (kommunale Belastungen) und Frage 14 (Statistik auffälliger Langzeitfälle) erklärt die Bundesregierung, keine Erkenntnisse zu besitzen.
Mit der Antwort vom 27. Oktober 2026 ist das parlamentarische Anfrageverfahren abgeschlossen. Im konkret geschilderten Einzelfall ist die Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht weiterhin anhängig; eine bestandskräftige Entscheidung steht gerichtsseitig noch aus. Laut Bundesregierung werden weitere Beschleunigungsmaßnahmen fortlaufend geprüft.
- Bestandskräftige Entscheidung
- Eine Verwaltungsentscheidung, gegen die keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder gegen die keine Klage anhängig ist. Erst dann steht der Aufenthaltsstatus endgültig fest.
- Aufenthaltsgestattung
- Vorläufiges Dokument, das Asylbewerbern den Aufenthalt in Deutschland während des laufenden Asylverfahrens erlaubt. Es wird regelmäßig verlängert, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
- Ausschlusstatbestand
- Gesetzlich definierter Grund, der trotz grundsätzlicher Schutzbedürftigkeit die Zuerkennung von Asyl oder Flüchtlingsschutz ausschließt, z. B. bei schweren Straftaten.
Wie lange dauern BAMF-Asylverfahren im Durchschnitt 2026?
Laut der in der Vorbemerkung zitierten BAMF-Statistik lag die durchschnittliche Dauer behördlicher Asylverfahren im bisherigen Jahresverlauf 2026 bei 11,9 Monaten.
Wie viele Asylverfahren dauern beim BAMF länger als zwei Jahre?
Stand 30. September 2026 waren 267 behördliche Verfahren länger als 24 Monate anhängig. Bei den Gerichtsverfahren lag die Zahl mit Stand 31. Juli 2026 bei 136.372.
Kann eine Kommune eine Priorisierung beim BAMF beantragen?
Ja. Seit 2016 besteht eine zentrale Registrierungsstelle beim BAMF, über die Länder und Kommunen Hinweise auf erhebliche Auffälligkeiten melden können, um eine priorisierte Bearbeitung anzustoßen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8795 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































