- Förderung 2023 geprüft: Mittel zweckentsprechend verwendet
- Verwendungsnachweis 2024 noch beim Bundesverwaltungsamt in Prüfung
- Förderantrag für 2026 liegt vor und wird derzeit geprüft
Hintergrund
Die Bundesregierung hat am 26. Oktober 2026 über den Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) Antworten auf eine Nachfrage-Kleine Anfrage der AfD-Fraktion übermittelt (BT-Drs. 21/8801). Die Anfrage baut auf einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7576) auf und zielt auf offene Fragen zur Förderung des Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH ab. Das Institut erhält seit 2023 Bundesmittel aus dem Haushalt des BKM; Antragsteller und Förderempfänger ist die GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ein gemeinnütziger Verein ist. Der CDU-Politiker Armin Laschet ist mit dem Institut in Verbindung gebracht worden, was zu parlamentarischen Nachfragen zur organisatorischen Trennung zwischen seinem Bundestagsbüro und dem Institut geführt hat.
Im Detail
Die Prüfung des Verwendungsnachweises 2023 ist abgeschlossen und die Mittel wurden laut Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4. Dezember 2024 zweckentsprechend verwendet.
— Antwort zu Frage 3, BT-Drs. 21/8801
Das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH erhält seit 2023 Projektförderungen des Bundes aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Drucksache 21/8801 vom 27. Oktober 2026 dokumentiert die Antwort der Bundesregierung auf neun Nachfragen der AfD-Fraktion, die sich aus einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7576) ergeben hatten.
Abraham Accords Institute: Förderstruktur und Prüfstand
Antragsteller und Förderempfänger der Bundesmittel ist die GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der gemeinnützige „Verein zur Förderung des Abraham Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V.“ ist. Auf die Frage, warum die Anträge 2023, 2024 und 2025 von der GmbH gestellt, aber laut früherer Regierungsantwort vom Verein durchgeführt wurden, erklärt die Bundesregierung nun, dass Antragsteller und Förderempfänger die GmbH sei.
Die Verwendungsnachweisprüfung für die Förderung 2023 ist laut Drucksache abgeschlossen: Das Bundesverwaltungsamt hat in seinem Abschlussbericht vom 4. Dezember 2024 bestätigt, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Der Sachbericht zur Förderung 2024 wurde BKM am 3. Juli 2026 vorgelegt; der zugehörige Verwendungsnachweis ging beim Bundesverwaltungsamt am 30. Juni 2026 ein. Die Prüfung für 2024 dauert noch an.
Fragen zur organisatorischen Trennung
Die AfD-Fraktion fragte, wie das Bundeskanzleramt die behauptete organisatorische Trennung zwischen dem Abgeordneten Armin Laschet, seinem Bundestagsbüro und dem Institut prüft. Die Bundesregierung stellt klar, dass BKM eine eigenständige oberste Bundesbehörde ist und der Aufsicht des Bundeskanzleramtes nicht untersteht. Im Rahmen der Prüfung der Unterlagen für die Projektförderungen 2023 bis 2025 hätten sich laut BKM keine Anhaltspunkte im Sinne der Fragestellung gezeigt.
Zur Frage, wie sichergestellt wird, dass öffentliche Auftritte oder Botschafter-Termine nicht unzulässig als Projektarbeit abgerechnet werden, verweist die Bundesregierung auf das Standardinstrumentarium: Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis und Belegliste, die der Zuwendungsempfänger dem Bundesverwaltungsamt vorlegt. Grundlage sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Förderung 2026 und Personalstruktur
Ein Antrag auf Projektförderung für das Jahr 2026 liegt bei BKM vor und befindet sich noch in Prüfung; zu Höhe und Haushaltstiteln macht die Bundesregierung keine Angaben. Laut eingereichten Unterlagen besteht das Institut aus einem Geschäftsführer, einer Leitung und einer Buchhaltungskraft, wobei die Projektleitung in Teilzeit ausgewiesen ist.
Zum Podcast „Wohin mit Abraham?“ teilt die Bundesregierung mit, dass dieser während der Projektlaufzeit aufgrund des Todes des Redakteurs eingestellt werden musste. Die abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung bestätige die zweckentsprechende Mittelverwendung; konkrete Angaben zu Kosten oder Zugriffszahlen macht die Antwort nicht.
Zur nachlassenden Aktivität auf der Institutswebseite (kein neuer Beitrag seit November 2025) und auf dem X-Kanal (zuletzt Juli 2026) erklärt BKM, Entscheidungen über Kommunikationskanäle oblägen dem Zuwendungsempfänger; Social-Media-Reichweiten fließen jedoch als Indikator in die Erfolgskontrollen ein.
Weitere parlamentarische Vorgänge rund um die Verwendung öffentlicher Mittel finden sich in der Übersicht Bundestag 31.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen. Auch die Bundesförderung von Wasserstoff-Müllfahrzeugen steht wegen hoher Ausfallzeiten unter Beobachtung.
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Unmittelbar betroffen ist das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH als Förderempfänger sowie der übergeordnete Trägerverein. Indirekt sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, aus deren Mitteln die Projektförderungen der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 finanziert wurden. Die parlamentarische Kontrolle dieser Mittelverwendung obliegt dem Bundestag.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht jedoch bei Fragen zur konkreten Höhe der Fördermittel für 2026 (Frage 6) und zur Anzahl der Podcast-Zugriffe (Frage 9) aus, indem sie auf laufende Prüfungen verweist oder die gefragten Detailinformationen nicht nennt.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 26. Oktober 2026 abgeschlossen. Die Verwendungsnachweisprüfung für das Haushaltsjahr 2024 läuft beim Bundesverwaltungsamt noch. Über den Förderantrag für 2026 hat BKM noch nicht entschieden; das Prüfverfahren dauert an.
- Verwendungsnachweisprüfung
- Formales Verfahren, bei dem das Bundesverwaltungsamt prüft, ob ein Zuwendungsempfänger Bundesmittel tatsächlich für den bewilligten Zweck eingesetzt hat.
- ANBest-P
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – verbindliche Verwaltungsvorschriften, die Pflichten des Zuwendungsempfängers bei Bundesförderungen regeln.
- BKM
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien – eigenständige oberste Bundesbehörde, die Kulturprojekte fördert und dem Bundeskanzleramt nicht unterstellt ist.
Wer ist Förderempfänger des Bundesgeldes?
Antragsteller und Förderempfänger ist die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der gemeinnützige Verein zur Förderung des Abraham Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. ist.
Wurde die Förderung 2023 ordnungsgemäß verwendet?
Laut Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4. Dezember 2024 wurden die Mittel für 2023 zweckentsprechend verwendet. Die Prüfung ist abgeschlossen.
Gibt es Bundesförderung auch für 2026?
Ein Antrag auf Projektförderung für 2026 liegt vor und befindet sich laut Antwort der Bundesregierung derzeit in Prüfung. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8801 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































