- Seit September 2021 nutzen alle obersten Bundesbehörden die Zuwendungsdatenbank verpflichtend
- Anlage listet hunderte Einzelzuwendungen von 2016 bis 2025 in Tausend Euro
- Münchner Sicherheitskonferenz 2017 erhielt 500.000 Euro Bundesförderung
Hintergrund
Der Bundesrechnungshof hatte empfohlen, eine umfassende und standardisierte Zuwendungsdatenbank des Bundes einzuführen, um den Verwaltungsaufwand zu mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln zu erleichtern und Doppelförderungen zu vermeiden. Die Verwaltungsvorschrift zu § 44 Bundeshaushaltsordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Erfassung sämtlicher Bundeszuwendungen. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8036 detaillierte Auskunft über Stand, Pläne und Daten der Datenbank verlangt.
- September 2021 — Aufnahme des Wirkbetriebs der Zuwendungsdatenbank; seitdem Nutzungspflicht für alle obersten Bundesbehörden.
- 500.000 Euro — Bundeszuwendung an die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz für die 53. Konferenz 2017 (Gesamtausgaben: 1.877.500 Euro).
- 1.537.000 Euro — Gesamtausgaben des Aspen Institute Deutschland e.V. für institutionelle Förderung politischer Öffentlichkeitsarbeit 2017; Bundeszuwendung: 300.000 Euro.
- 2016–2025 — Zeitraum, über den die Anlage zu Frage 5 Einzelzuwendungen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen (SJK) auflistet.
Im Detail
In der Zuwendungsdatenbank des Bundes sind sämtliche Zuwendungen des Bundes zu erfassen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8721
Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Zuwendungsdatenbank des Bundes (BT-Drs. 21/8036) mit der Drucksache 21/8721 beantwortet. Kern der Anfrage war, ob der Bund eine umfassende und standardisierte Erfassung sämtlicher Förderzahlungen aller obersten Bundesbehörden plant, wie weit die Umsetzung gediehen ist und ob eine öffentlich zugängliche Version nach dem Vorbild der US-Bundesregierung angestrebt wird.
Zuwendungsdatenbank: Pflicht seit September 2021
Laut Antwort der Bundesregierung ist die Zuwendungsdatenbank des Bundes bereits eingerichtet und seit September 2021 im Wirkbetrieb. Alle obersten Bundesbehörden sind seitdem verpflichtet, sämtliche Zuwendungen dort einzutragen. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift Nr. 1 Satz 1 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ausnahmen einzelner oberster Bundesbehörden von dieser Pflicht sind laut Drucksache nicht vorgesehen. Die Erfassung der Daten ist im Sinne der Nutzung des Datenbanksystems standardisiert.
Kein öffentliches Transparenzregister geplant
Auf die Frage, ob eine Überführung in ein öffentliches Zuwendungstransparenzregister — vergleichbar mit der Datenbank der US-Bundesregierung — geplant sei, verweist die Bundesregierung auf das bestehende System differenzierter Informationsrechte. Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag werde durch die parlamentarischen Fragerechte sichergestellt; Bürgerinnen und Bürger verfügten über umfassende Informationsrechte. Ein eigenständiges öffentliches Register wird in der Antwort nicht angekündigt. Damit bleibt der Zugang zu den Rohdaten der Zuwendungsdatenbank vorerst auf parlamentarische Kontrolle beschränkt.
Was gilt aktuell?
Die Zuwendungsdatenbank ist kein neues Vorhaben, sondern bereits operativ. Seit dem Wirkbetriebsstart im September 2021 müssen die in der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO aufgezählten Daten in den vorgesehenen Feldern eingetragen werden. Ein öffentlicher Zugang besteht nicht; die Daten sind über parlamentarische Anfragen abfragbar, wie die umfangreiche Anlage zur Drucksache zeigt.
Anlage: Hunderte Einzelzuwendungen offengelegt
Die Antwort enthält eine maschinenlesbare Anlage zu Frage 5, die Einzelzuwendungen aus dem Zeitraum 2016 bis 2025 auflistet. Darin finden sich unter anderem Zahlungen des Bundespresseamts (BPA) an die Europa-Union Deutschland e.V. (513.000 Euro Gesamtausgaben, 304.000 Euro Zuwendung, 2017), an die Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. (363.000 Euro / 302.000 Euro) sowie an die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz für die 53. Konferenz 2017 in Höhe von 500.000 Euro bei Gesamtausgaben von rund 1,88 Mio. Euro. Für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) werden Bewilligungen über Projektträger Jülich und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für beide Programmphasen 2015–2021 und 2022–2023 aufgeführt, mit Gesamtausgaben je Projekt im ein- bis zweistelligen Millionenbereich.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle sei und keine administrative Überkontrolle darstellen dürfe. Hinsichtlich des Umfangs der gestellten Fragen und deren Detailtiefe sieht die Regierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle als erreicht an.
Mehr zur Transparenz bei Bundesförderprogrammen und verwandten Themen finden sich in den Beiträgen zu Wasserstoff-Müllfahrzeugen: 140 Mio. Euro und hohe Ausfallzeiten sowie zur Sicherheitsplattform Strom der Bundesnetzagentur.
Weiterlesen:
- Bundestag 31.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Rapserdfloh: Ernteverluste und Pflanzenschutz-Lücken
Betroffen sind alle obersten Bundesbehörden als Bewilligungsbehörden sowie die Empfänger von Bundeszuwendungen — von gemeinnützigen Vereinen über Journalistenschulen bis hin zu Stiftungen und kommunalen Projektträgern. Steuerzahler haben ein mittelbares Interesse an der Transparenz dieser Mittelverwendung.
Die Bundesregierung hat die Fragen weitgehend vollständig beantwortet. Zur Frage nach einem öffentlichen Transparenzregister verweist sie auf das bestehende System parlamentarischer Fragerechte und Informationsrechte der Bürger, ohne eine konkrete Überführung in ein öffentliches Register anzukündigen.
Die Anfrage ist vollständig beantwortet; das parlamentarische Verfahren ist damit abgeschlossen. Die gelieferten Anlagendaten sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter der Drucksachennummer abrufbar.
- Zuwendungsdatenbank
- Zentrales IT-System des Bundes, in das alle obersten Bundesbehörden ihre Förderbewilligungen eintragen müssen. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift zu § 44 Bundeshaushaltsordnung.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Gesetz, das die Grundsätze für die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts regelt, einschließlich der Vergabe von Zuwendungen.
- Doppelförderung
- Unerwünschte Situation, bei der ein Projekt gleichzeitig Mittel aus mehreren staatlichen Fördertöpfen erhält, ohne dass dies koordiniert oder gerechtfertigt ist.
Seit wann ist die Zuwendungsdatenbank in Betrieb?
Der Wirkbetrieb der Zuwendungsdatenbank wurde im September 2021 aufgenommen. Seitdem ist ihre Nutzung für alle obersten Bundesbehörden verpflichtend.
Plant der Bund ein öffentliches Förderregister?
Die Bundesregierung verweist auf das bestehende System parlamentarischer Fragerechte und Informationsrechte der Bürger. Ein öffentliches Transparenzregister vergleichbar dem der US-Bundesregierung wird in der Antwort nicht angekündigt.
Welche Behörde ist für die Datenbank zuständig?
Die Verwaltungsvorschrift Nr. 1 Satz 1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet die obersten Bundesbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen zur Befüllung der Datenbank.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8721 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































