- Nutzenbarwert der A 39 stieg von 1,7 auf knapp 7 Mrd. Euro
- Kosten-Nutzen-Verhältnis kletterte von 2,1 auf 5,3
- Neue Verkehrsprognose VP 2040 erklärt den Großteil des Anstiegs
Hintergrund
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthält das Autobahnprojekt A 39 zwischen Lüneburg und Weyhausen als vordringlichen Bedarfsfall. Ein Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses vom 20. März 2024 (BT-Drs. 20/6037) verpflichtete das Bundesministerium für Verkehr, für alle Bedarfsplanprojekte mit erwartetem Baurecht bis 2029 aktualisierte Nutzen-Kosten-Berechnungen vorzulegen. Im Ergebnis dieser Nachbewertung 2025 stieg das Kosten-Nutzen-Verhältnis des A-39-Projekts von 2,1 auf 5,3. Das Projekt ist in der Region politisch umstritten; eine Studie von TU Dresden, IKEM und Bosch & Partner kommt zu abweichenden Bewertungen, die das Bundesministerium für Verkehr als methodisch vereinfacht einstuft.
- 2,1 → 5,3 — Anstieg des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der A 39 zwischen der BVWP-Berechnung 2016 und der Nachbewertung 2025
- 1,7 Mrd. → knapp 7 Mrd. Euro — Anstieg des Barwerts des berechneten Gesamtnutzens zwischen 2016 und 2025
- 2,531 Mrd. Euro — Berechneter Nutzen aus Betriebskostenveränderungen im Personen- und Güterverkehr laut Nachbewertung 2025 (2016: 35-mal niedriger)
- 706 Mio. Euro — Berechneter Nutzen aus Zuverlässigkeitsveränderung 2025 (2016: 68 Mio. Euro, Anstieg um Faktor 10)
- rund 4 Prozent — Anteil der Gesamtprojektkosten, der auf Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen entfällt
Im Detail
Aufgrund der Verwendung aktualisierter Kosten- und Wertansätze sowie einer neuen Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2040 mit gegenüber der VP 2030 grundlegend geänderten Prognoseprämissen, eines weiterentwickelten Modellinstrumentariums zur Ermittlung der Streckenbelastungen und konkretisierter Projektkenntnisse, die zu veränderten verkehrlichen Wirkungen der Projekte führen, können die Bewertungsergebnisse zum Teil deutlich von den Bewertungsergebnissen im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 abweichen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8757, S. 2–3
Das geplante Autobahnprojekt A 39 zwischen Lüneburg und Weyhausen steht erneut im Mittelpunkt einer parlamentarischen Debatte. Im Zentrum steht dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis (KNV) des Projekts: Bei der vom Haushaltsausschuss verlangten Nachbewertung 2025 stieg es von 2,1 auf 5,3 — der Barwert des berechneten Gesamtnutzens kletterte von rund 1,7 Mrd. Euro auf knapp 7 Mrd. Euro. Diese Zahlen bildeten den Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/8467), die das Bundesministerium für Verkehr am 21. Oktober 2026 in der Drucksache 21/8757 beantwortet hat.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Neue Prognose als Haupttreiber
Die Bundesregierung erklärt den starken Anstieg des Kosten-Nutzen-Verhältnisses vor allem mit drei Faktoren: erstens mit der neuen Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose 2040, die gegenüber der früheren Prognose 2030 grundlegend geänderte Prämissen enthält; zweitens mit aktualisierten Kosten- und Wertansätzen sowie einem weiterentwickelten Verkehrsmodell; drittens mit dem Planungsfortschritt, der dazu führt, dass zukünftige Nutzen weniger stark abgezinst werden und damit früher in die Barwertberechnung einfließen. Bereits fertiggestellte Parallelstrecken wie A 7, B 4 und A 14 sind laut Regierung in der Zielnetzprognose 2040 als realisiert eingerechnet — eine Berücksichtigung, die die Grünen-Fraktion in Frage gestellt hatte.
Besonders augenfällig ist der Anstieg einzelner Nutzenkomponenten. Der berechnete Nutzen aus Betriebskostenveränderungen im Personen- und Güterverkehr liegt in der Nachbewertung 2025 bei 2,531 Mrd. Euro — laut Anfrage 35-mal so hoch wie 2016. Der Nutzen aus Reisezeitveränderungen im Personenverkehr beträgt 2,578 Mrd. Euro und ist damit mehr als 3,75-mal so hoch wie neun Jahre zuvor. Der Nutzen aus Zuverlässigkeitsveränderungen stieg von 68 Mio. Euro auf 706 Mio. Euro — ein Faktor von fast zehn.
Was gilt aktuell beim Bundesverkehrswegeplan?
Die A 39 ist im geltenden Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarfsfall eingestuft. Grundlage für die Nachbewertung 2025 war ein Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses vom 20. März 2024 (BT-Drs. 20/6037), der für alle Bedarfsplanprojekte mit erwartetem Baurecht bis 2029 aktualisierte Nutzen-Kosten-Berechnungen nach der BVWP-2030-Methodik vorschrieb. Rund vier Prozent der Gesamtprojektkosten entfallen laut Regierung auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Investitionskosten sind zwischen dem Preisstand Ende 2023 und Ende 2025 um ca. 7 Prozent gestiegen.
Methodische Detailfragen — etwa nach dem Anteil privater Fahrten im Personenverkehr oder nach einer konkreten Aufschlüsselung der Planungskosten für 2016 und 2025 — beantwortet das Verkehrsministerium mit Verweisen auf öffentlich zugängliche Projektdossiers. Auf die Frage, welcher Nutzen sich bei optimaler Verwendung der Projektmittel in anderen Verkehrsprojekten ergäbe, erklärt die Bundesregierung knapp, dass eine entsprechende Betrachtung nicht vorliege. Einer unabhängigen Studie von TU Dresden, IKEM und Bosch & Partner, die zu abweichenden KNV-Werten kommt, bescheinigt das Ministerium deutliche Vereinfachungen gegenüber der BVWP-Methodik.
Das Projekt bleibt politisch umstritten. Aus Sicht der Grünen-Fraktion wirft der starke Anstieg des Nutzenwerts methodische Fragen auf — insbesondere, ob die verwendeten Modelle eine realistische Abbildung künftiger Verkehrsmengen liefern oder ob veränderte Annahmen das Ergebnis systematisch begünstigen. Die Bundesregierung sieht die Abweichungen als Konsequenz sachlich gebotener Methodenanpassungen. Wie es beim EU-Klimasozialfonds zu beobachten ist, zeigt sich auch hier, wie stark Modellprämissen die finanzielle Bewertung von Infrastrukturvorhaben beeinflussen können.
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Betroffen sind vor allem Pendler und Bewohner der Region zwischen Lüneburg und Wolfsburg, die den geplanten Autobahn-Neubau als Entlastung oder als Eingriff in Landschaft und Klima wahrnehmen. Darüber hinaus berührt die Entscheidung über das Projekt den Bundeshaushalt, da die Gesamtprojektkosten im Milliarden-Bereich liegen.
Die Bundesregierung hat die meisten methodischen Detailfragen beantwortet, verweist bei Anteilen privater Fahrten und Planungskostenaufschlüsselungen auf öffentlich zugängliche Projektdossiers statt konkrete Zahlen zu nennen. Auf die Frage nach einem alternativen Nutzenwert bei optimaler Mittelverwendung erklärte sie schlicht, dass keine entsprechende Betrachtung vorliege.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr vom 21. Oktober 2026 abgeschlossen. Das parlamentarische Anfrageverfahren ist damit beendet. Die Entscheidung über Planfeststellung und Baubeginn der A 39 hängt vom laufenden Planfeststellungsverfahren ab und liegt außerhalb dieses Anfrageverfahrens.
- Kosten-Nutzen-Verhältnis (KNV)
- Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit eines Infrastrukturprojekts: Ein Wert über 1,0 bedeutet, dass der berechnete volkswirtschaftliche Nutzen die Investitionskosten übersteigt.
- Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
- Planungsdokument der Bundesregierung, das den mittel- und langfristigen Investitionsbedarf für Bundesstraßen, Autobahnen, Schienenwege und Wasserstraßen festlegt.
- Induzierter Verkehr
- Zusätzliche Fahrten, die erst durch den Bau einer neuen Straße entstehen, weil die verbesserte Infrastruktur mehr Verkehr anzieht als ohne das Projekt vorhanden wäre.
Warum stieg das Kosten-Nutzen-Verhältnis der A 39 so stark?
Laut Bundesregierung liegt es an einer neuen Verkehrsprognose (VP 2040) mit grundlegend geänderten Prämissen, aktualisierten Kosten- und Wertansätzen sowie einem weiterentwickelten Verkehrsmodell. Außerdem wird der Planungsfortschritt berücksichtigt.
Sind Parallelstrecken wie A 7, B 4 und A 14 in der Berechnung berücksichtigt?
Ja. Die Bundesregierung erklärt, dass entsprechende Bedarfsplanprojekte im Zuge der A 7, B 4 und A 14 in der Zielnetzprognose 2040 bereits als realisiert unterstellt werden.
Welcher Anteil der Baukosten entfällt auf Naturschutz-Ausgleich?
Laut Bundesregierung entfallen rund vier Prozent der Gesamtprojektkosten auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8757 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































