- Sonja Nientiet befindet sich seit Mai 2018 in Al-Shabaab-Geiselhaft
- Jamshid Sharmahd wurde im Oktober 2024 im Iran hingerichtet
- Deutschland hat keine institutionalisierte Dauerstruktur für Geiselbefreiungen
Hintergrund
Die Anfrage nimmt Bezug auf eine Reihe öffentlich bekannter Fälle der vergangenen Jahre: Die Krankenschwester Sonja Nientiet wurde am 3. Mai 2018 in Somalia von Al-Shabaab verschleppt und befindet sich laut Medienberichten weiterhin in Geiselhaft. Jamshid Sharmahd, ein deutsch-iranischer Staatsbürger und Sprecher einer iranischen Exilopposition, wurde 2020 durch den iranischen Geheimdienst entführt und am 28. Oktober 2024 hingerichtet, obwohl die Bundesregierung Iran zuvor mehrfach gewarnt hatte. Im Juli 2017 entführte der vietnamesische Geheimdienst Trinh Xuan Thanh aus dem Berliner Tiergarten; der Generalbundesanwalt bezeichnete den Vorgang als staatlich organisierten Menschenraub. Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht am 11. Dezember 2024 im Fall des Journalisten Billy Six (Az. 1 BvR 1426/24) eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz fest, weil Berliner Gerichte eine Prüfung seiner Klage gegen das Auswärtige Amt verweigert hatten.
- 8 Jahre — Sonja Nientiet befindet sich seit Mai 2018 in der Gewalt von Al-Shabaab in Somalia.
- 738 Tage — Deutsche Hamas-Geiseln waren nach dem 7. Oktober 2023 bis Oktober 2025 in Gefangenschaft.
- 55 Fragen — Umfang der Großen Anfrage zu Strukturen, Fallzahlen und Rechtsgrundlagen des deutschen Bürgerschutzes.
- 180 US-Bürger — Freilassungen, an denen die US-amerikanische Hostage Recovery Fusion Cell innerhalb ihrer ersten drei Jahre beteiligt war.
- 6 Mrd. Dollar — Blockierte iranische Öleinnahmen, die die USA im September 2023 im Tausch gegen fünf US-Doppelstaatler freigaben.
Im Detail
„Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Entführungsfällen und Geiselnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland.“
— Staatssekretär Dr. Géza Andreas von Geyr, Antwort auf Schriftliche Frage 64, BT-Drs. 21/1089
Ob eine im Dschungel Somalias festgehaltene Krankenschwester, ein im Iran hingerichteter Deutsch-Iraner oder ein aus Berlin entführter vietnamesischer Asylbewerber: Deutschland ist in den vergangenen Jahren mehrfach mit Fällen konfrontiert worden, in denen Staatsbürger im Ausland in die Gewalt staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure gerieten. Die Große Anfrage BT-Drs. 21/8840 der AfD-Fraktion vom 29. Oktober 2026 stellt der Bundesregierung 55 Fragen dazu, wie Deutschland den staatlichen Schutzauftrag gegenüber seinen Bürgern tatsächlich erfüllt — und welche strukturellen Lücken bestehen.
Geiseldiplomatie und konkrete Fälle im Fokus
Im Mittelpunkt stehen mehrere namentlich genannte Fälle. Die Krankenschwester Sonja Nientiet wurde am 3. Mai 2018 in Mogadischu während eines Einsatzes für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz von der islamistischen Terrororganisation Al-Shabaab entführt. Nach laut Drucksache vorliegenden Medienberichten gelang es dem Bundesnachrichtendienst, ihren Aufenthaltsort zu lokalisieren; eine geplante Befreiungsaktion sei jedoch durch den damaligen Außenminister Heiko Maas gestoppt worden. Sonja Nientiet befindet sich damit im neunten Jahr der Gefangenschaft. Ihre Mutter starb im Juni 2024, ohne ihre Tochter wiedergesehen zu haben.
Jamshid Sharmahd, ein deutscher Staatsbürger iranischer Herkunft und Sprecher der Exiloppositionsorganisation Tondar, wurde im Sommer 2020 durch den iranischen Geheimdienst während einer Transitreise über Dubai verschleppt. Am 28. Oktober 2024 wurde er hingerichtet, obwohl die Bundesregierung Iran zuvor mehrfach vor schwerwiegenden Folgen gewarnt hatte. Als Reaktion schloss die Bundesregierung die drei iranischen Generalkonsulate in Deutschland — Sharmahd war da bereits tot. Die Anfrage thematisiert, ob Deutschland jemals eine eigene Verhandlungsposition definiert hat, während andere westliche Staaten wie die USA, Österreich, Belgien und Frankreich vergleichbare Fälle durch Gefangenenaustausch oder wirtschaftliche Gegenleistungen lösen konnten.
Was gilt aktuell? Keine institutionalisierte Koordinierungsstruktur
Deutschland verfügt nach Darstellung der Drucksache über keine dauerhaft eingerichtete, ressortübergreifende Behördenstruktur für Entführungs- und Geiselnahme-Fälle — anders als die USA, die 2015 die Hostage Recovery Fusion Cell (HRFC) schufen. Diese Dauerstruktur umfasst Geheimdienst-, Ermittlungs-, Familienbetreuer- und Rechtsteams und hat laut Anfrage innerhalb ihrer ersten drei Jahre an der Freilassung von 180 amerikanischen Staatsbürgern mitgewirkt. Auf die Frage einer CDU-Abgeordneten im Jahr 2023, ob eine vergleichbare Stabsstelle geplant sei, antwortete die damalige Staatssekretärin Susanne Baumann laut Drucksache lediglich mit dem Hinweis auf nicht näher beschriebene „bewährte Mechanismen“. Welche Mechanismen dies konkret sind, blieb unbenannt.
Auch die Frage nach klaren Rechtsgrundlagen für extraterritoriale Operationen steht im Raum. § 8 Abs. 2 Bundespolizeigesetz ermächtigt Bundespolizei und GSG 9 zu Auslandseinsätzen zur Personenrettung; das Kommando Spezialkräfte (KSK) verfügt im Rahmen von Bundestagsmandaten über Festnahmebefugnisse. Eine eigenständige gesetzliche Befugnisnorm für Operationen außerhalb laufender Mandate — etwa in Gebieten ohne funktionsfähige Staatsgewalt — existiert hingegen laut Drucksache nicht. Als Präzedenzfall gilt die Rückholung des Mordverdächtigen Ali B. aus dem Irak im Jahr 2018 durch den damaligen Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann mit GSG-9-Beamten — ein rechtlich umstrittener Vorgang, der zu eingestellten Ermittlungen gegen Romann und einem diplomatischen Protest der irakischen Zentralregierung führte.
Geiseldiplomatie als System: Iran, Russland, Vietnam
Die Anfrage adressiert neben nichtstaatlichen Entführern auch die sogenannte Geiseldiplomatie durch Staaten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt laut Drucksache fest, dass der Iran gezielt im Ausland lebende Regimegegner entführt und Doppelstaater als Geiseln gegen Heimatregierungen einsetzt. Russland warnte das Auswärtige Amt im November 2024 offiziell, dass auf seinem Territorium auch deutsche Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden könnten. Der Mord an einem tschetschenischen Exilanten im Berliner Kleinen Tiergarten 2019, gerichtlich als russischer Staatsterrorismus eingestuft, belegt, dass fremde Geheimdienste auf deutschem Boden sogar töten. Im Fall des vietnamesischen Asylbewerbers Trinh Xuan Thanh — 2017 aus dem Berliner Tiergarten entführt — bezeichnete der Generalbundesanwalt den Vorgang als staatlich organisierten Menschenraub; Deutschland wies zwei vietnamesische Diplomaten aus. Trinh Xuan Thanh sitzt weiterhin in Vietnam in Haft.
Das Bundesverfassungsgericht sprach am 11. Dezember 2024 im Fall des Journalisten Billy Six (Az. 1 BvR 1426/24) eine Teilstattgabe aus: Berliner Gerichte hatten eine inhaltliche Prüfung seiner Klage gegen das Auswärtige Amt — er rügte mangelnden konsularischen Schutz während seiner 119-tägigen Venezolanhaft 2018/2019 — rechtswidrig verweigert und damit sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt. Die Anfrage fragt die Bundesregierung, welche Konsequenzen sie daraus zieht.
Die Anfrage thematisiert auch die informelle Diplomatie im Umgang mit autoritären Staaten und steht im größeren Kontext der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, der auch Fragen der staatlichen Handlungsfähigkeit berührt. Parallel dazu erinnert der Fall Sharmahd an Debatten, wie sie auch im Zusammenhang mit der Schutzverantwortung des Staates gegenüber seinen Bürgern geführt werden.
Betroffen sind deutsche Staatsbürger, die im Ausland entführt, willkürlich inhaftiert oder durch ausländische Geheimdienste verfolgt werden, sowie Doppelstaater, die bei Reisen in ihre Herkunftsländer besonders gefährdet sind. Darüber hinaus richtet sich die Anfrage an alle in Deutschland lebenden Personen ausländischer Herkunft, gegen die fremde Nachrichtendienste auf deutschem Boden aktiv werden.
Die Große Anfrage (BT-Drs. 21/8840) ist am 29. Oktober 2026 eingegangen. Für Große Anfragen ist keine gesetzliche Antwortfrist vorgeschrieben; die Bundesregierung beantwortet sie nach eigenem Ermessen. Eine Terminsetzung durch das Präsidium oder die Tagesordnung des Plenums ist gesondert zu verfolgen.
- Hostage Diplomacy
- Praxis staatlicher Akteure, ausländische Bürger als politisches Druckmittel willkürlich festzuhalten, um Zugeständnisse vom Heimatstaat zu erzwingen.
- Hostage Recovery Fusion Cell (HRFC)
- Seit 2015 in den USA gesetzlich verankerte, ressortübergreifende Behördenstruktur zur Koordinierung der Befreiung amerikanischer Geiseln im Ausland.
- § 129b StGB
- Deutsche Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung von Mitgliedern ausländischer terroristischer Vereinigungen, auch wenn die Straftaten im Ausland begangen wurden.
Was ist Geiseldiplomatie (Hostage Diplomacy)?
Als Geiseldiplomatie bezeichnet man die Praxis staatlicher Akteure, ausländische Staatsbürger willkürlich festzuhalten, um politischen Druck auf deren Heimatstaat auszuüben – etwa um Gefangene freizupressen, Sanktionen abzuwenden oder Schweigen zu erzwingen.
Welche konkreten Fälle nennt die Anfrage?
Die Anfrage benennt die seit 2018 in Somalia verschleppte Krankenschwester Sonja Nientiet, den im Oktober 2024 im Iran hingerichteten Jamshid Sharmahd, die Entführung des vietnamesischen Asylbewerbers Trinh Xuan Thanh aus Berlin 2017 sowie die Venezuela-Inhaftierung des Journalisten Billy Six 2018.
Welche Struktur schlägt die Anfrage als Vorbild vor?
Die Anfrage verweist auf die US-amerikanische Hostage Recovery Fusion Cell (HRFC), eine gesetzlich verankerte, ressortübergreifende Dauerstruktur, die seit 2015 besteht und nach Angaben der Fragesteller an der Freilassung von 180 US-Bürgern mitgewirkt hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8840 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































