Beantwortet am 6. Mai 2026
Warnt Regierung vor Islamisten-Unterwanderung in Parteien?
Hintergrund
Die AfD bezieht sich auf Berichte über Fälle in Berlin, wo SPD-Politiker vor islamistischer Unterwanderung warnten. Als Beispiel nennt sie den Rücktritt eines Berliner SPD-Kandidaten nach Kritik aus der eigenen Partei wegen seiner Position zum politischen Islam. Die Fragesteller verweisen auf das französische Konzept „Islamo-Gauchisme“ – eine vermeintliche Allianz zwischen radikaler Linke und islamistischen Akteuren.
Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2026 die Kleine Anfrage der AfD zur möglichen Unterwanderung von Parteien durch Islamisten (BT-Drs. 21/5840) beantwortet. Die AfD-Fraktion hat gefragt, ob islamistische Organisationen systematisch versuchen, deutsche Parteien zu unterwandern.
Die Regierung sieht derzeit keine Belege für eine gezielte Unterwanderung der Bundestagsparteien durch islamistische Gruppen. Solche Organisationen streben langfristig politischen Einfluss an.
Keine konkreten Erkenntnisse zu Unterwanderung
Zu einer gezielten Unterwanderung im Deutschen Bundestag vertretener Parteien durch Mitglieder oder Anhänger islamistischer Organisationen liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Konkrete Warnungen der Sicherheitsbehörden gibt es nicht. Systematische Präventionsmaßnahmen existieren ebenfalls nicht.
Einzelne islamistische Organisationen erheben laut Bundesregierung den Anspruch, zentrale Ansprechpartner für muslimische Belange zu sein. Das Ziel ist langfristig gesellschaftliche und politische Einflussnahme. Dies ist bemerkenswert, da diese Gruppen eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchsetzen wollen.
Muslimbruderschaft im Fokus
Als zentrale islamistische Organisation nennt die Antwort die Muslimbruderschaft. Ihre deutsche Hauptorganisation ist die „Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V.“ (DMG). Diese tritt gegenüber Politik und Behörden als gemäßigter Ansprechpartner auf, verfolgt aber eine Strategie der Einflussnahme zur Errichtung eines Systems auf Basis von Koran und Sunna.
Details zu konkreten Organisationen und deren Verbindungen zur Muslimbruderschaft gibt die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls nicht preis. Hintergrund ist, dass eine Offenlegung die Arbeit des Verfassungsschutzes gefährden und betroffenen Organisationen ermöglichen würde, Abwehrstrategien zu entwickeln.
Berliner SPD-Fall als Ausgangspunkt
Die AfD hat ihre Anfrage mit Fällen aus der Berliner SPD begründet. Dort ist ein Kandidat für das Amt des Neuköllner Bezirksbürgermeisters nach innerparteilicher Kritik zurückgetreten. Die Berliner Integrationsbeauftragte hatte vor islamistischer Unterwanderung der SPD gewarnt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert über seine Öffentlichkeitsarbeit und den jährlichen Verfassungsschutzbericht über islamistische Aktivitäten. Spezielle Präventionsprogramme für Parteien zum Schutz vor islamistischer Unterwanderung existieren jedoch nicht.
Betroffen sind alle im Bundestag vertretenen Parteien, die nach Ansicht der AfD einem Unterwanderungsrisiko durch islamistische Gruppen ausgesetzt sein könnten. Besonders erwähnt werden Fälle aus der Berliner SPD-Struktur.
Die Antwort ist abgeschlossen. Die Sicherheitsbehörden bearbeiten extremistische Einflussnahme im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags weiter. Spezielle Präventionsprogramme für Parteien sind derzeit nicht geplant.
- Muslimbruderschaft
- Islamistische Organisation, die eine politische und gesellschaftliche Ordnung auf Basis von Koran und Sunna anstrebt, was im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.
- Islamo-Gauchisme
- Französischer Begriff für eine angebliche Allianz zwischen Teilen der radikalen Linken und islamistischen Akteuren, getragen von antiwestlichen Ressentiments.
- Deutsche Muslimische Gemeinschaft
- Zentrale Organisation für die Anhängerschaft der Muslimbruderschaft in Deutschland, versucht als gemäßigter Ansprechpartner aufzutreten.























































