- 100 Mio. Euro KfW-Darlehen an Peru für OECD-Reformprogramm
- Bund haftet für bis zu 80 Mio. Euro bei Zahlungsausfall
- Beratungskosten: 308.000 Euro netto für fünf Institutionen
Hintergrund
Peru ist offizieller OECD-Beitrittskandidat und muss dafür umfassende institutionelle Reformen nachweisen. Die KfW vergibt im Auftrag des BMZ sogenannte Politik-basierte Finanzierungen (PBF), bei denen Darlehensmittel erst nach nachgewiesener Umsetzung definierter Reformschritte ausgezahlt werden. Dieses Instrument wird laut Bundesregierung international als erprobtes Mittel zur Reformunterstützung eingesetzt. Die Projektidentifikationsreise der KfW nach Lima fand im September 2023 statt, die Förderprüfung im November 2024 und eine Fortschrittskontrolle im August 2025.
- 100 Mio. Euro — Gesamtvolumen des KfW-Darlehens an Peru, ausgezahlt in einer einzigen Tranche nach Reformnachweis.
- 80 Prozent — Staatliches Ausfallrisiko des Bundes gemäß Haushaltsgesetz 2026 § 3 Abs. 1 Nr. 3.
- 308.000 Euro (netto) — Kosten für Kurzzeit-Experten zur Unterstützung von fünf am Programm beteiligten peruanischen Institutionen.
- 3 Reisen — KfW-Dienstreisen nach Lima: Projektidentifikation (Sept. 2023), Förderprüfung (Nov. 2024), Fortschrittskontrolle (Aug. 2025).
- 2–3 Jahre — Frist nach Projektabschluss, nach der eine unabhängige ex-post Evaluierung der Wirksamkeit durchgeführt wird.
Im Detail
Die Bundesregierung trägt unter Maßgabe des Haushaltsgesetzes 2026 § 3 Absatz 1 Nummer 3 ein Ausfallrisiko in Höhe von 80 Prozent über den Gewährleistungsrahmen des Bundes.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8778, S. 6
Deutschland hat Peru über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehen von 100 Millionen Euro gewährt, das an die Umsetzung institutioneller Reformen im Bereich Geschlechtergleichstellung geknüpft ist. Hintergrund ist der angestrebte OECD-Beitritt Perus: Als offizieller Beitrittskandidat muss das Land nachweisbare Fortschritte bei der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und bei staatlichen Governance-Strukturen erzielen. Die Bundesregierung hat die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8191) mit Schreiben des BMZ vom 22. Oktober 2026 vollständig beantwortet (BT-Drs. 21/8778).
KfW-Darlehen Peru: Konditionen und Reformbedingungen
Das KfW-Darlehen Peru wird als sogenannte Politik-basierte Finanzierung (PBF) vergeben — ein Instrument, bei dem die Auszahlung nicht für ein konkretes Investitionsprojekt, sondern für nachgewiesene Reformschritte erfolgt. Laut Bundesregierung musste Peru alle vereinbarten Reformmaßnahmen aus drei Bereichen erfüllen, bevor die gesamte Summe in einer einzigen Tranche an den peruanischen Staatshaushalt floss. Die drei Reformbereiche umfassen die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie von Frauen sowie die Stärkung der staatlichen Regierungsführung im Bereich Geschlechtergleichstellung.
Zu den konkreten Reformschritten zählen laut Regierungsantwort unter anderem die Verbesserung des Ergebnis-Monitorings für Haushaltsausgaben gegen Gewalt an Frauen, die Einführung eines Beratungsangebots zur Reintegration von Gewaltopfern in den Arbeitsmarkt, die Entwicklung einer nationalen Strategie zur Förderung von Unternehmerinnen sowie der Abbau bürokratischer Hemmnisse bei Unternehmensgründungen. Für die Klassifizierung staatlicher Ausgaben im Gleichstellungsbereich wurde eine neue Taxonomie entwickelt.
Staatliches Ausfallrisiko: 80 Prozent
Ein zentrales Ergebnis der Anfrage betrifft die Haftung des Bundes: Gemäß Haushaltsgesetz 2026 (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) trägt die Bundesrepublik Deutschland ein Ausfallrisiko von 80 Prozent über den Gewährleistungsrahmen des Bundes. Bei einem Ausfall Perus würde der Steuerzahler damit für bis zu 80 Mio. Euro einstehen. Zinssatz, Laufzeit und weitere Konditionen des KfW-Darlehens Peru verweigert die Regierung unter Verweis auf das Bankgeheimnis und vertragliche Vertraulichkeitspflichten. Es lägen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Peru seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme.
Die Beratungskosten für externe Kurzzeit-Experten, die fünf peruanische Staatsinstitutionen bei der Reformumsetzung unterstützt haben, betrugen 308.000 Euro netto. Die Reisekosten der KfW nach Lima können dem Vorhaben nicht einzeln zugerechnet werden, da KfW-Reisen grundsätzlich für mehrere Projekte kombiniert durchgeführt werden.
Prüfprozess und Wirkungsmessung
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit oblag der KfW Entwicklungsbank, die zwischen September 2023 und August 2025 drei Dienstreisen nach Lima durchführte und dabei mit peruanischen Ministerien, der deutschen Botschaft, der GIZ, der OECD sowie der EU und der Weltbank kooperierte. Vor der Auszahlung überprüfte die KfW anhand konkreter Nachweise, ob alle Reformschritte tatsächlich erfüllt waren. Eine unabhängige ex-post Evaluierung der entwicklungspolitischen Wirksamkeit ist 2 bis 3 Jahre nach Projektabschluss durch die KfW-Evaluierungsabteilung nach OECD-DAC-Kriterien vorgesehen.
Die Frage, ob die peruanische Medienlandschaft ausreichend über die Reformziele des Darlehens berichtet, beantwortet die Bundesregierung knapp: Die Berichterstattung im Partnerland sei kein Vertragsgegenstand. Einfluss auf peruanische Medien werde weder vertraglich noch informell ausgeübt.
Unmittelbar betroffen sind peruanische Frauen, für die Reformen zur Reduzierung von Gewalt, zur Förderung wirtschaftlicher Eigenständigkeit und zur besseren Governance im Gleichstellungsbereich umgesetzt werden. Mittelbar betroffen sind deutsche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da der Bund gemäß Haushaltsgesetz 2026 ein Ausfallrisiko von 80 Prozent auf das Darlehen trägt.
Die Bundesregierung beantwortet den überwiegenden Teil der Fragen. Bei den Fragen zu Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten (Fragen 14 und 18) verweist sie auf das Bankgeheimnis und vertragliche Vertraulichkeitspflichten der KfW. Bei den Reisekosten (Frage 13) erklärt sie, ihr lägen keine projektspezifischen Kosteninformationen vor. Fragen 15 und 16 zur Medienpräsenz werden mit dem Hinweis beantwortet, dass die Berichterstattung im Partnerland nicht Vertragsgegenstand sei.
Das Darlehen ist bereits ausgezahlt; die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8191) ist mit der vorliegenden Antwort des BMZ vom 22. Oktober 2026 abgeschlossen. Eine stichprobenartige ex-post Evaluierung der entwicklungspolitischen Wirksamkeit ist standardmäßig 2 bis 3 Jahre nach Projektabschluss durch unabhängige Prüfer der KfW-Evaluierungsabteilung vorgesehen.
- Politik-basierte Finanzierung (PBF)
- Ein Entwicklungshilfeinstrument, bei dem Darlehen nicht für konkrete Investitionsprojekte, sondern zur Unterstützung von Reformprozessen vergeben werden. Die Auszahlung ist an die nachgewiesene Umsetzung vereinbarter Reformschritte geknüpft.
- Gewährleistungsrahmen des Bundes
- Staatliche Garantie, mit der der Bund für einen bestimmten Anteil eines ausgereichten Darlehens haftet, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Im vorliegenden Fall beträgt dieser Anteil 80 Prozent.
- OECD DAC-Kriterien
- Internationale Bewertungsstandards des Entwicklungsausschusses der OECD, anhand derer die Wirksamkeit von Entwicklungshilfemaßnahmen gemessen wird (u. a. Relevanz, Effektivität, Effizienz, Nachhaltigkeit).
Wofür wird das KfW-Darlehen an Peru verwendet?
Das Darlehen fließt in den peruanischen Staatshaushalt und ist an konkrete Reformschritte in drei Bereichen geknüpft: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Förderung der wirtschaftlichen Autonomie von Frauen sowie Stärkung der Regierungsführung im Bereich Geschlechtergleichstellung.
Welches Risiko trägt Deutschland bei dem Darlehen?
Laut Haushaltsgesetz 2026 übernimmt der Bund ein Ausfallrisiko von 80 Prozent über den Gewährleistungsrahmen des Bundes — das entspricht bis zu 80 Mio. Euro.
Wie überprüft Deutschland, ob Peru die Reformen wirklich umsetzt?
Die KfW Entwicklungsbank wertet die Reformschritte aus und berichtet an die Bundesregierung. Vor Auszahlung prüft die KfW anhand konkreter Nachweise, ob alle vereinbarten Maßnahmen erfüllt sind. Eine unabhängige ex-post Evaluierung erfolgt 2 bis 3 Jahre nach Projektabschluss.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8778 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































