- 15.045.851,98 Euro Schaden durch GIZ-Betrug im Jemen festgestellt
- 24 Mitarbeitende entlassen, keine Strafanzeige im Jemen
- GIZ leitet Rückerstattung an den Bund ein
Hintergrund
Ab Mitte 2022 trafen bei der GIZ Hinweise auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten aus verschiedenen Kanälen ein, darunter das interne Hinweisgeberportal und die GIZ-Landesdirektion Jemen. Eine erste externe Sonderprüfung wurde im November 2022 beauftragt; ihr Ergebnis lag im Mai 2023 vor und bestätigte die Hinweise. Insgesamt folgten drei externe Prüfungen bis Juni 2026. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beendete die Zusammenarbeit im Jemen; das verbleibende GIZ-Portfolio läuft im März 2027 vollständig aus. Medienberichte hatten intern von „systematischem bandenmäßigem Betrug“ gesprochen, während die öffentliche Kommunikation zunächst nur von „kaufmännischen Ungereimtheiten“ die Rede war.
- 15.045.851,98 Euro — Festgestellter Gesamtschaden durch Betrug bei GIZ-Projekten im Jemen (Jahre 2014–2024)
- 187.281,00 Euro — Schaden in Madagaskar durch unautorisierte Banküberweisungen dreier Mitarbeitender (Juni 2022 – Juni 2024)
- 24 Mitarbeitende — Zahl der nationalen GIZ-Mitarbeitenden im Jemen, von denen sich die GIZ arbeitsrechtlich getrennt hat
- 3 externe Prüfungen — Zahl der von der GIZ beauftragten Sonderprüfungen im Jemen zwischen November 2022 und Juni 2026
- 700.000 Euro — Verbleibende Mittel des letzten noch laufenden GIZ-Vorhabens im Jemen (Abwicklung bis März 2027)
Im Detail
Die Summe ist bereits vollständig festgestellt worden, sie beträgt 15 045 851,98 Euro. Diese Summe ist vollständig geltend gemacht, die GIZ hat den Ausgleich bereits in die Wege geleitet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8870, Antwort zu Frage 3
Über 15 Millionen Euro deutsche Entwicklungshilfemittel wurden bei GIZ-Projekten im Jemen veruntreut — das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor (BT-Drs. 21/8870, veröffentlicht am 2. November 2026). Die GIZ-Betrug-Affäre, die sich seit mindestens Mitte 2022 anbahnte, ist damit erstmals quantifiziert: Der Schaden beträgt genau 15.045.851,98 Euro und betrifft Vorgänge aus den Jahren 2014 bis 2024.
GIZ-Betrug im Jemen: Wie der Schaden entstand
Ab Mitte 2022 trafen bei der GIZ über verschiedene Kanäle — das interne Online-Hinweisgeberportal, die Compliance-Mailbox und die GIZ-Landesdirektion Jemen — Hinweise auf kaufmännische Unregelmäßigkeiten ein. Die GIZ beauftragte im November 2022 eine erste externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Deren Bericht lag im Mai 2023 vor und bestätigte die Hinweise. Im selben Monat unterrichtete die GIZ das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt mündlich. Es folgten eine zweite externe Untersuchung (Beauftragung April 2024, Bericht März 2025) zur Einschätzung schwerer Regelverstöße sowie eine dritte Prüfung (Beauftragung Oktober 2025, Bericht Juni 2026) zur Abrechenbarkeit gebuchter Kosten.
Als Betrugsformen nennt die Drucksache unter anderem die Abrechnung von Seminaren und Veranstaltungen, die nie stattfanden, gefälschte Tank- und Fahrtkosten, Manipulationen bei Währungsumrechnungen sowie Unregelmäßigkeiten bei Zuschüssen und Vergaben. Mitte September 2026 wurde die Ermittlung der Schadenssumme für sämtliche betroffenen Vorhaben der Jahre 2014 bis 2024 abgeschlossen.
Aktenvernichtung in Sanaa — und keine Strafanzeige
Ein besonders sensibler Aspekt des GIZ-Betrugs im Jemen: Im Jahr 2025 musste die GIZ beim Räumen ihres Büros in Sanaa einen Teil der Belege und Projektakten vernichten. Grund war eine verschärfte Bedrohungslage durch die Huthi-Rebellen, die die Akten hätten beschlagnahmen können, was Mitarbeitende und Partner gefährdet hätte. Für nicht belegbare Fälle wurden Erkenntnisse aus vollständig dokumentierten Vorgängen übertragen. Trotz des festgestellten GIZ-Betrugs in Millionenhöhe wurden im Zusammenhang mit den Jemen-Vorgängen keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet. Arbeitsrechtlich trennte sich die GIZ von insgesamt 24 nationalen Mitarbeitenden: Acht erhielten im September 2023 fristlose Kündigungen, 14 Verträge wurden nicht verlängert, zwei Mitarbeitende wurden freigestellt.
Madagaskar: 187.281 Euro Schaden, Strafverfolgung eingeleitet
Separat zum Jemen-Komplex hat die GIZ eine Sonderprüfung ihres Landesbüros in Madagaskar durchgeführt. Zwischen Juni 2022 und Juni 2024 verursachten drei lokale Mitarbeitende durch nicht autorisierte Banküberweisungen und Buchhaltungsmanipulationen einen Schaden von 187.281,00 Euro. Anders als im Jemen wurden die Verantwortlichen hier strafrechtlich verfolgt und fristlos entlassen — ebenso die verantwortliche Führungskraft wegen Verletzung kaufmännischer Sorgfaltspflichten. Im Landesbüro wurden ein elektronisches Zahlungssystem eingeführt und eine disziplinarische Trennung von Zahlungsverkehr und Buchhaltung vorgenommen.
GIZ verschärft Kontrollsysteme
Als Konsequenz aus dem GIZ-Betrug hat die GIZ ihr Internes Kontrollsystem und ihr Compliance Management System weiterentwickelt und risikobasierter ausgerichtet. Der Compliance-Länderindex für Einsatzländer wurde überarbeitet. Seit 2023 ist die Digitalisierung aller kaufmännischen Akten und Personalakten verpflichtend. Eine ISO-37301-Zertifizierung des Compliance-Systems ist bis Ende 2029 vorgesehen. Das BMZ hat im März 2026 die Regeln für die Ad-hoc-Berichterstattung zu Compliance-Fällen konkretisiert. Wie bereits in einem früheren Beitrag zum GIZ-Betrug im Jemen dargestellt, hatten Medienberichte intern von „systematischem bandenmäßigem Betrug“ gesprochen — ein Begriff, der in der öffentlichen Kommunikation des Unternehmens zunächst nicht auftauchte.
Zu einzelnen Fragen — darunter die detaillierte Aufschlüsselung der betroffenen Haushaltsmittel nach Projekten und Jahren sowie die Aufsichtsratsberatungen — verweist die Bundesregierung auf als VS-NfD (Nur für den Dienstgebrauch) eingestufte Anlagen, die nur berechtigten Parlamentariern im Parlamentssekretariat zugänglich sind. Der Bundesrechnungshof hat die Vorgänge im Jemen und in Madagaskar bislang nicht geprüft. Das verbleibende GIZ-Portfolio im Jemen mit noch 700.000 Euro Restmitteln läuft im März 2027 vollständig aus.
Unmittelbar betroffen sind die deutschen Steuerzahler, da Mittel aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 23 und Einzelplan 05) zweckwidrig verwendet wurden. Betroffen sind außerdem die 24 nationalen GIZ-Mitarbeitenden im Jemen, die arbeitsrechtliche Konsequenzen erlitten haben, sowie die lokale Bevölkerung im Jemen, für die Entwicklungsprojekte vorzeitig beendet wurden.
Die Bundesregierung hat die zentralen Fragen zu Schadenshöhe und Erstattung beantwortet. Bei Fragen zu Haushaltstiteln und Aufsichtsratsberatungen (Fragen 4 und 8) verweist sie auf als VS-NfD eingestufte Anlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Zur Frage eines umfassenden Berichts an den Bundestag (Frage 20) weicht sie auf eine allgemeine Aussage zu parlamentarischen Auskunftspflichten aus.
Seit Mai 2023 kennt das Ministerium die Vorwürfe. Den Bundestag hat es bis heute nicht umfassend unterrichtet. Noch im Juli hieß es, die Schadenshöhe sei nicht beziffert. Im Haushaltsausschuss hat die Koalition aus Union und SPD die Aufklärung sogar abgelehnt. Erst unsere Anfrage hat die Zahl ans Licht gebracht. …
Die Anfrage ist mit der Antwort des BMZ vom 2. November 2026 (BT-Drs. 21/8870) abgeschlossen. Die GIZ leitet die Rückerstattung von 15.045.851,98 Euro an den Bund ein; ein Teil des Ausgleichs erfolgt im Wege der Verrechnung. Das letzte verbleibende Vorhaben im Jemen läuft im März 2027 aus. Eine ISO-37301-Zertifizierung des GIZ-Compliance-Systems ist bis Ende 2029 vorgesehen.
- GIZ
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH — staatliche Durchführungsorganisation, die im Auftrag der Bundesregierung Entwicklungsprojekte weltweit umsetzt.
- Einzelplan 23
- Haushaltsplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Bundeshaushalt, aus dem Entwicklungshilfemittel finanziert werden.
- VS-NfD
- Verschlusssache — Nur für den Dienstgebrauch: niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland; Dokumente dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Wie hoch ist der Schaden im Jemen?
Die Bundesregierung beziffert den festgestellten Schaden auf 15.045.851,98 Euro für Vorgänge der Jahre 2014 bis 2024. Die GIZ hat den Ausgleich gegenüber dem Bund bereits eingeleitet.
Wie hoch ist der Schaden in Madagaskar?
Zwischen Juni 2022 und Juni 2024 verursachten drei lokale Mitarbeitende durch unautorisierte Banküberweisungen und Buchhaltungsmanipulationen einen Schaden von 187.281,00 Euro.
Wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet?
Im Zusammenhang mit den Vorgängen im Jemen wurden keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet. In Madagaskar wurden die drei verantwortlichen Mitarbeitenden hingegen strafrechtlich verfolgt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8870 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































