- 100,9 Mrd. Euro Ukraine-Hilfe seit Februar 2022 geleistet oder bereitgestellt
- 57,6 Mrd. Euro militärisch, 43,3 Mrd. Euro zivil aufgewendet
- Grundsicherungsgeld für Ukrainer in Deutschland: bis zu 4,2 Mrd. Euro pro Jahr
Hintergrund
Russland führt seit dem 24. Februar 2022 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland hat seitdem schrittweise die Unterstützung ausgeweitet — von humanitärer Hilfe über Budgetunterstützung bis hin zu schweren Waffensystemen. Die Bundesregierung veröffentlicht quartalsweise eine Liste bilateraler Unterstützungsleistungen. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8052 der AfD-Fraktion zielte darauf ab, detaillierte Haushaltsdaten, Empfängerlisten und Kontrollmechanismen offenzulegen.
- 100,9 Mrd. Euro — Gesamte bilaterale Ukraine-Hilfe Deutschlands, geleistet oder bereitgestellt (Stand: 30. Juni 2026)
- 57,6 Mrd. Euro — Militärische Unterstützung, geleistet oder für kommende Jahre bereitgestellt
- 43,3 Mrd. Euro — Zivile Unterstützung seit dem 24. Februar 2022
- 4,2 Mrd. Euro — Grundsicherungsgeld (SGB II) für Ukrainer in Deutschland im Jahr 2024
- 317,5 Mio. Euro — Einnahmen aus Windfall Profits eingefrorener russischer Vermögenswerte (100 Mio. Euro in 2024, 217,5 Mio. Euro in 2025), zweckgebunden für Ukraine-Beschaffungen verwendet
Im Detail
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten eines militärischen Siegs Russlands über die Ukraine die Kosten der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8872
Deutschland hat seit dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 bilaterale Unterstützungsleistungen von insgesamt 100,9 Milliarden Euro geleistet oder bereitgestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 2. November 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/8872). Die Summe teilt sich in rund 57,6 Milliarden Euro militärische und mehr als 43,3 Milliarden Euro zivile Unterstützung auf. Damit zählt Deutschland zu den größten staatlichen Einzelunterstützern der Ukraine weltweit.
Ukraine-Hilfe: Verteilung auf zivile und militärische Leistungen
Die militärische Ukraine-Hilfe umfasst neben direkten Waffenlieferungen auch die Finanzierung von Rüstungsbeschaffungen, an denen Deutschland nicht selbst als Vertragspartner auftritt. Laut Antwort beauftragen die zuständigen ukrainischen Stellen die Unternehmen direkt — Deutschland übernimmt nach fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung die Finanzierung. Zahlungen erfolgen ausschließlich nach Prüfung und Bestätigung der Lieferung durch den Leistungsempfänger. Welche Unternehmen konkret beauftragt wurden, teilt die Bundesregierung nicht mit: Weitergehende Angaben zu Auftrags- und Finanzierungsbeziehungen könnten Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte ermöglichen und die Sicherheit beteiligter Firmen gefährden.
Ein Teil der Ukraine-Hilfe wurde über Erträge aus eingefrorenen russischen Zentralbank-Vermögenswerten finanziert. Deutschland war 2024 für ein Projekt im Umfang von 100 Millionen Euro und 2025 für 217,5 Millionen Euro Implementierungspartner für Ukraine-Beschaffungen aus diesen sogenannten Windfall Profits. Die Mittel sind zweckgebunden und fließen vollständig in Rüstungsbeschaffungen.
Sozialleistungen für Ukrainer in Deutschland
Neben der Unterstützung in und für die Ukraine erfasst die Bundesregierung auch die Leistungen an ukrainische Staatsangehörige in Deutschland. Das Grundsicherungsgeld (SGB II) stieg von rund 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf den bisherigen Höchstwert von 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2024, ging 2025 auf 3,9 Milliarden Euro zurück und erreichte im ersten Halbjahr 2026 bereits 1,9 Milliarden Euro. Die Bundesbeteiligung an Unterkunfts- und Heizkosten lag 2024 bei 2,26 Milliarden Euro. Für Integrationsfragen ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland sind auch berufsbezogene Sprachkurse relevant: Das BAMF gab dafür 2024 rund 178 Millionen Euro aus.
Für Integrationskurse wendete der Bund 2022 rund 118 Millionen Euro auf; bis 2024 stieg dieser Betrag auf rund 430 Millionen Euro und lag 2025 bei rund 403 Millionen Euro. Angaben zu Eingliederungsleistungen für ukrainische Staatsangehörige lagen der Bundesregierung nicht vor.
Kontrolle und Transparenzgrenzen
Auf Fragen zur Kontrolle der Mittelverwendung erklärt die Bundesregierung, die Mittelverwendung werde fortlaufend überprüft, Evaluierungen fänden auf Projektebene statt. Bei bisherigen Prüfungen seien keine substanziellen Mängel festgestellt worden. Der Abgleich von Zuwendungsempfängern mit EU- und VN-Sanktionslisten gehöre zu den Standardmaßnahmen. Eine ressortübergreifende Projektliste oder eine Aufschlüsselung nach Zuwendungsempfängern hält die Bundesregierung aufgrund der Komplexität und Vielzahl der Maßnahmen für nicht darstellbar.
Mehrere Antworten — insbesondere zu Haushaltstiteln der militärischen Hilfe (Fragen 2, 2a, 2b, 3) sowie zur Verteilung nach Zahlungswegen (Fragen 12 bis 12b) — hat das Auswärtige Amt als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlagen wurden gesondert an den Bundestag übermittelt und können im Parlamentssekretariat von berechtigten Abgeordneten eingesehen werden. Die Frage zu Verpflichtungsermächtigungen nach Haushaltsjahr (Frage 2c) beantwortet die Bundesregierung grundsätzlich nicht, da die Haushaltspläne öffentlich zugänglich seien.
Zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz, das einen Wechsel ukrainischer Leistungsempfänger in andere Rechtskreise vorsieht, erwartet die Bundesregierung für 2027 Minderausgaben im SGB II von 300 Millionen Euro und im SGB XII von rund 44 Millionen Euro. Diese Einsparungen sind im Regierungsentwurf für 2027 noch nicht berücksichtigt, da die Verhandlungen mit den Ländern noch laufen. Die ursprünglich unterstellte EU-Schutzrichtlinie läuft nun erst März 2028 aus — was die Berechnungsgrundlage verschiebt. Mehr zum Verteilungsdruck im Bundeshaushalt zeigt auch der aktuelle Verteilungsbericht.
Unmittelbar betroffen sind ukrainische Staatsangehörige in Deutschland, die Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Hilfe aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Rüstungsunternehmen, die an der Beschaffung beteiligt sind, werden aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich genannt.
Die Bundesregierung beantwortet einen Teil der Fragen vollständig — insbesondere zu Sozialleistungen und Integrationskursen. Zu militärischen Detailfragen (Fragen 2, 2a, 2b, 3, 12, 12a, 12b) verweist sie auf als vertraulich eingestufte Anlagen; zu Fragen über beauftragte Unternehmen und Projekte (Fragen 5–6, 8–10d) verweigert sie Angaben mit Verweis auf Sicherheitsinteressen. Bei Frage 2c lehnt sie die Beantwortung mit dem Argument ab, die Haushaltspläne seien öffentlich zugänglich.
„Russland setzt seine Angriffe mit unverminderter Härte und Rücksichtslosigkeit fort“, stellt Bundeskanzler Friedrich Merz nach den internen Gesprächen mit Ukraines Präsident Wolodymyr Selenskyj fest. Der Kanzler fordert Russland auf, bei den direkten Gespräche zwischen der Ukraine und Russland in den nächsten Tagen Frieden möglich zu machen. …
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort vom 2. November 2026 (BT-Drs. 21/8872) abschließend beantwortet. Das parlamentarische Verfahren zu dieser Anfrage ist damit abgeschlossen. Einzelne als vertraulich eingestufte Anlagen wurden gesondert an den Bundestag übermittelt und können im Parlamentssekretariat von Berechtigten eingesehen werden.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Eine Geheimhaltungsstufe unterhalb von 'Vertraulich'. Dokumente mit dieser Einstufung dürfen nicht öffentlich verbreitet werden, sind aber für autorisierte Parlamentarier im Parlamentssekretariat des Bundestages einsehbar.
- Europäische Friedensfazilität (EPF)
- Ein außerbudgetäres Instrument der EU zur Finanzierung militärischer Unterstützung für Drittstaaten. Deutschland beteiligt sich anteilig und nutzt die EPF als Zahlungsweg für Teile der Ukraine-Militärhilfe.
- Windfall Profits
- Unerwartete Zufallsgewinne, die EU-Zentralverwahrer aus den seit 2022 eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank erzielen. Diese Erträge werden zweckgebunden für Ukraine-Beschaffungen eingesetzt.
Wie viel hat Deutschland der Ukraine insgesamt gegeben?
Zum Stand 30. Juni 2026 hat Deutschland bilaterale Ukraine-Hilfe von insgesamt 100,9 Milliarden Euro geleistet oder bereitgestellt — davon 43,3 Milliarden Euro zivil und rund 57,6 Milliarden Euro militärisch.
Wie viel kostet die Versorgung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland?
Allein das Grundsicherungsgeld für Ukrainer in Deutschland betrug 2024 rund 4,2 Milliarden Euro; die Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten lag 2024 bei rund 2,26 Milliarden Euro. Hinzu kommen Integrationskurse von rund 430 Millionen Euro im Jahr 2024.
Werden Firmen genannt, die Waffen an die Ukraine liefern?
Nein. Die Bundesregierung macht keine Angaben zu beauftragten Unternehmen, da dies Rückschlüsse auf Kapazitäten der ukrainischen Streitkräfte ermöglichen und die Sicherheit der Firmen gefährden könnte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8872 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































