Eingereicht, Antwort aussteh…
Fußverkehrsstrategie: Grüne hinterfragen Bundesregierung zu Umsetzung
Hintergrund
Der Fußverkehrsanteil am Modal Split ist von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 26 Prozent im Jahr 2023 gestiegen. Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode bekräftigt die Bundesregierung das Ziel, Fußverkehr als Bestandteil nachhaltiger Mobilität zu stärken. Die Verkehrsministerkonferenz forderte im März 2026 eine Erhöhung der Mittel im Titel „Aktive Mobilität“.
Die Grünen-Fraktion hat am 15. Mai 2026 eine umfassende Kleine Anfrage zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie eingereicht (BT-Drs. 21/5946). Mit 37 detaillierten Fragen fragen die Abgeordneten um Victoria Broßart und Matthias Gastel nach den konkreten Zielen und Maßnahmen der Bundesregierung für die Förderung des Fußverkehrs.
Schwerpunkt auf Vision Zero und Verkehrssicherheit
Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Vision Zero, dem Ziel, schwere Unfälle im Straßenverkehr vollständig zu vermeiden. Dies ist bemerkenswert, da vulnerable Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen besonders im Fokus stehen. Die Grünen erkundigten sich nach konkreten Plänen für Schulstraßen und barrierefreie Querungsstellen. Auch Sicherheitsmaßnahmen gegen das illegale Gehwegparken sind Gegenstand der Anfrage.
Einen zentralen Punkt bildet die Finanzierung der Fußverkehrsförderung. Die Abgeordneten fragten nach detaillierten Aufschlüsselungen der Bundesmittel für Fußverkehrsmaßnahmen seit 2010. Hintergrund sind geplante Erhöhungen im neuen Titel „Aktive Mobilität“ – dabei geht es auch um die Frage, wie sichergestellt wird, dass der Fußverkehr gegenüber dem Radverkehr nicht benachteiligt wird.
Die Grünen fragen: Was tut die Bundesregierung konkret, damit das Gehen in Deutschland sicherer und attraktiver wird?
Forschung und rechtliche Neuerungen im Fokus
Der aktuelle Stand von Forschungsprojekten und Studien zum Fußverkehr ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Dazu gehören die Überarbeitung der Richtlinien für Stadtstraßen (RASt) und der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum illegalen Gehwegparken zieht, fragten die Grünen zudem.
Besonders detailliert erkundigten sich die Grünen nach der Umsetzung von Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz. Die Bundesregierung soll erklären, ob und wann sie die geforderte Mittelerhöhung für aktive Mobilität umsetzt. Auch wie sie die Vorschläge der Ad-hoc-AG Fußverkehr in Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt, ist zu beantworten. Verkehrssicherheit bleibt dabei ein durchgängiges Thema der Anfrage.
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Betroffen sind alle Fußgänger, besonders ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Die Anfrage zielt auf bundesweite Verbesserungen der Fußverkehrsinfrastruktur in Kommunen ab.
Die Bundesregierung muss die 37 Fragen innerhalb der üblichen Antwortfrist beantworten. Die Antwort wird voraussichtlich detaillierte Informationen über geplante Maßnahmen, Budgets und Zeitpläne für die Fußverkehrsförderung enthalten.
- Vision Zero
- Zielsetzung, schwere Unfälle im Straßenverkehr vollständig zu vermeiden – sie werden als weder hinnehmbar noch unvermeidbar betrachtet.
- Modal Split
- Aufteilung der zurückgelegten Wege auf verschiedene Verkehrsmittel wie zu Fuß gehen, Fahrrad, Auto oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Aktive Mobilität
- Fortbewegungsformen aus eigener Körperkraft, hauptsächlich zu Fuß gehen und Radfahren.























































