Vom Ausschuss empfohlen
Bundestag empfiehlt Modernisierung des Flaggen- und Schiffsrechts
Hintergrund
Das deutsche Flaggen- und Schiffsrecht weist verschiedene Regelungslücken und veraltete Bestimmungen auf. Die Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Behörden sind nicht klar geregelt, und die Schiffsregister entsprechen noch nicht dem digitalen Standard. Gleichzeitig erfordern EU-Vorgaben zur Fischereipolitik Anpassungen bei den Fanglizenzen.
Der Bundestag berät über die Modernisierung des deutschen Flaggen- und Schiffsrechts. Der Verkehrsausschuss hat am 6. Mai 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/3948 empfohlen, während sich AfD, Grüne und Die Linke enthielten.
Im Mittelpunkt der Reform steht die Digitalisierung der Schiffsregister. Die Länder können künftig einen elektronischen Abruf der Schiffsregisterdaten für jedermann ermöglichen. Dies ist bemerkenswert, da bisher nur ein eingeschränkter Teilnehmerkreis automatisierten Zugang gehabt hat. Das bisherige System wird damit ersetzt.
Auch die Zuständigkeiten im Flaggenrecht regelt das Gesetz neu. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird als zentrale Flaggenbehörde benannt. Veraltete Regelungen werden gestrichen. Regelungslücken geschlossen.
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland dürfen künftig die Bundesflagge führen. Voraussetzung ist, dass sie eine beauftragte Person im Inland benennen. Bei hälftigen Miteigentumsverhältnissen wird die Flaggenführung ebenfalls ermöglicht – eine weitere Neuerung.
Die Reform macht deutsche Schiffsregister digital zugänglich und verändert die Verwaltung für Reeder und Schiffseigner.
Neue Regeln für Fanglizenzen führt das Gesetz im Fischereirecht ein. Hintergrund ist die Durchsetzung der EU-Fischereipolitik. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine beauftragte Person im Inland benennen, um eine Fanglizenz zu erhalten.
Die Bewertungen der Fraktionen fielen unterschiedlich aus. CDU/CSU und SPD haben das Gesetz als Schritt zur Stärkung des maritimen Standorts Deutschland bezeichnet. Die anderen Fraktionen kritisierten das Fehlen weitergehender Reformen wie die Bindung der Tonnagesteuer an die deutsche Flagge.
Betroffen sind deutsche Reeder, Schiffseigner, Fischer mit Fanglizenzen, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie alle, die Einsicht in Schiffsregister nehmen möchten. Besonders profitieren Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die künftig die Bundesflagge führen dürfen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Verkehrsausschuss zur Annahme empfohlen und geht nun zur abschließenden Beratung und Abstimmung ins Plenum des Bundestags. Bei Annahme treten die neuen Regelungen zur Digitalisierung der Schiffsregister und den erweiterten Flaggenrechten in Kraft.
- Flaggenrechtsgesetz
- Regelt, welche Schiffe die deutsche Bundesflagge führen dürfen und unter welchen Bedingungen.
- Schiffsregister
- Öffentliches Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse und andere wichtige Daten von Schiffen eingetragen sind.
- Fanglizenz
- Behördliche Erlaubnis für Fischereifahrzeuge, in bestimmten Gewässern Fischfang zu betreiben.























































