Von Regierung beantwortet
Umsatzsteuer-Reform: Grüne hinterfragen Regierungspläne nach ZEW-Studie
Hintergrund
Das Bundesfinanzministerium hatte 2024 das ZEW-Institut mit einer Studie zur Evaluation des Umsatzsteuersystems beauftragt. Die im November 2025 abgeschlossene Untersuchung analysierte die ermäßigten Steuersätze, die jährlich etwa 35 Milliarden Euro Mindereinnahmen verursachen. Gleichzeitig hatte die Regierung zum Januar 2026 eine weitere Steuersenkung für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent eingeführt, was die Komplexität des Systems weiter erhöhte.
Die Bundesregierung sieht trotz wissenschaftlicher Empfehlungen keine Veranlassung für eine grundlegende Reform des Umsatzsteuersystems. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zur ZEW-Studie von November 2025 hervor (BT-Drs. 21/5901 vom 11. Mai 2026).
Das vom Bundesfinanzministerium beauftragte ZEW-Institut hatte das System der ermäßigten Umsatzsteuersätze untersucht. Die jährlichen Mindereinnahmen belaufen sich auf etwa 35 Milliarden Euro. Bemerkenswert ist dabei das Fazit der Wissenschaftler: Viele der Steuerermäßigungen sind nicht überzeugend gerechtfertigt, heißt es in der Studie. Weitreichende Reformen werden empfohlen.
Regierung verweist auf Koalitionsvertrag
Zurückhaltend reagiert die Bundesregierung auf die Reformvorschläge. ‚Der Koalitionsvertrag sieht keine weiteren Änderungen bei der Umsatzsteuer vor‘, lautet die wiederkehrende Antwort auf die meisten Grünen-Fragen. Die Studienergebnisse gehen lediglich in die weitere wirtschaftspolitische Diskussion ein, so die Regierung weiter.
Besonders kritisch bewerten die Wissenschaftler die kürzlich eingeführte Steuersenkung für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Diese ist nicht überzeugend begründbar und führt zu erheblichen Steuerausfällen. Hintergrund ist jedoch die Absicht der Regierung, die Gastronomiebranche zu fördern und Wettbewerbsgleichheit zu schaffen, wie sie in ihrer Antwort betont.
Die Umsatzsteuer funktioniert wie ein Preisaufschlag: 19% Normalsteuersatz bedeuten, dass von jedem Euro, den Sie zahlen, 19 Cent als Steuer an den Staat gehen. Bei ermäßigten Produkten wie Lebensmitteln sind es nur 7 Cent.
Wissenschaftler empfehlen Vereinfachung
Drei Reformszenarien haben die ZEW-Forscher durchgerechnet. Von der kompletten Abschaffung aller Ermäßigungen bis hin zur selektiven Beibehaltung weniger Ausnahmen reicht das Spektrum. Bei einer vollständigen Vereinfachung kann der einheitliche Steuersatz auf 16,74 Prozent gesenkt werden. Dies ist bemerkenswert, da dabei die Steuereinnahmen gleich bleiben.
Kritik üben die Grünen an der viermonatigen Verzögerung bei der Weiterleitung der bereits im November 2025 abgeschlossenen Studie an den Bundestag. Das Finanzministerium begründet dies mit der internen Prüfung der Ergebnisse, heißt es in der Antwort.
Eine der wichtigsten Finanzierungsquellen des Staates ist die Umsatzsteuer. 302,1 Milliarden Euro betrug das Aufkommen im Jahr 2024. Der Bund erhält davon 48,1 Prozent, die Länder 49,1 Prozent und die Gemeinden 2,8 Prozent.
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Betroffen sind alle Verbraucher, da Umsatzsteuer-Änderungen direkt die Preise beeinflussen. Besonders relevant ist dies für die Gastronomiebranche, Hoteliers, Landwirte und Kultureinrichtungen, die von ermäßigten Sätzen profitieren. Bei einer Reform würden sich die Kosten für Grundnahrungsmittel, Restaurantbesuche und kulturelle Veranstaltungen ändern.
Die Bundesregierung plant keine weiteren Schritte zur Umsatzsteuer-Reform. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich keine Änderungen vor. Die ZEW-Studie fließt lediglich in die ‚wirtschaftspolitische Diskussion‘ ein, ohne konkrete Reformpläne auszulösen.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz
- Reduzierter Steuersatz von 7% statt der normalen 19% für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel oder Bücher.
- Aufkommensneutralität
- Reform-Szenario, bei dem die Gesamtsteuereinnahmen gleich bleiben – niedrigere Sätze in einem Bereich werden durch höhere Sätze in anderen Bereichen ausgeglichen.
- ZEW-Institut
- Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, das im Auftrag der Bundesregierung wissenschaftliche Studien zur Steuerpolitik erstellt.























































