Vollständig beantwortet
Wohnungslosigkeit: AfD hinterfragt dramatischen Anstieg bis 2024
Hintergrund
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zielt darauf ab, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 vollständig zu überwinden. Die dramatische Entwicklung der Zahlen stellt dieses Ziel jedoch in Frage. Besonders der hohe Anteil von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Drittstaaten prägt die aktuelle Statistik.
Die Zahl wohnungsloser Menschen in Deutschland ist zwischen 2022 und 2024 von 262.600 auf 531.600 Personen gestiegen. Eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor (BT-Drs. 21/5885 vom 11. Mai 2026).
Gründe für den Anstieg
Die Bundesregierung führt diese Entwicklung auf zwei Hauptfaktoren zurück. Einerseits hat sich die Datenmeldung durch die auskunftspflichtigen Stellen verbessert. Andererseits werden nun auch Geflüchtete erfasst, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen worden ist, die aber mangels Alternativen weiterhin in Unterkünften leben müssen. Dies ist bemerkenswert, da diese Personengruppe zuvor statistisch nicht als wohnungslos galt.
Erheblich zu den Zahlen trägt die Ukraine-Krise bei. 137.805 ukrainische Staatsangehörige sind als wohnungslos untergebracht. Hinzu kommen 376.660 Drittstaatsangehörige. Hintergrund ist, dass diese Personen über keinen Mietvertrag verfügen und zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in Gemeinschaftsunterkünften oder Normalwohnraum untergebracht werden müssen.
Einfach erklärt: Viele Menschen, die eigentlich schon anerkannte Flüchtlinge sind, können trotzdem noch keine eigene Wohnung finden und gelten daher statistisch als wohnungslos.
Aktuelle Zahlen und Entwicklung
Zum Stichtag 31. Januar 2025 sind nach Angaben der Kommunen rund 474.700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht gewesen. Ein Rückgang gegenüber dem Höchststand 2024. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Sie gibt jedoch an, dass eine Bewertung der Realisierbarkeit aufgrund vieler unvorhersehbarer Faktoren nicht möglich sei.
Die AfD hat in ihrer Anfrage auch die fehlenden Erkenntnisse der Bundesregierung zu Kostenzusammenhängen thematisiert. Auf die meisten Fragen zu konkreten Ausgaben und zum Zusammenhang zwischen Migration und Wohnraummangel hat die Regierung geantwortet, dass hierzu keine Informationen vorliegen. Die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen.
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Betroffen sind über 531.000 wohnungslose Menschen in Deutschland, darunter ein hoher Anteil von Geflüchteten aus der Ukraine (137.805 Personen) und anderen Drittstaaten (376.660 Personen). Auch Kommunen sind durch die Unterbringungskosten belastet.
Die Bundesregierung setzt weiterhin auf den Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030. Konkrete Zwischenziele sollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen vereinbart werden. Zusätzlich werden gesetzgeberische Maßnahmen wie die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 verfolgt.
- Wohnungslosenberichterstattung
- Regelmäßige statistische Erfassung wohnungsloser Menschen durch das Statistische Bundesamt und ergänzende Forschungsaufträge
- EhAP Plus
- Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zur Förderung sozialer Integration
- Verdeckte Wohnungslosigkeit
- Menschen ohne eigene Wohnung, die vorübergehend bei anderen unterkommen























































