Strafrecht im Deutschen Bundestag: Zwischen Terrorismusbekämpfung und Verfahrensrecht
Aktuelle parlamentarische Drucksachen zeigen ein breites Spektrum strafrechtlicher Themen, die den Deutschen Bundestag beschäftigen. Von der Anwendung der Anti-Terror-Paragrafen bis hin zu grundsätzlichen verfahrensrechtlichen Fragen spiegeln die Anfragen der Fraktionen verschiedene Schwerpunkte wider.
Anti-Terror-Gesetzgebung im Fokus der Opposition
Die Fraktion Die Linke richtet in einer aktuellen Kleinen Anfrage den Fokus auf die Anwendung der umstrittenen Anti-Terror-Paragrafen. Konkret fordert sie Statistiken zu Ermittlungsverfahren nach den Paragrafen 129a StGB (terroristische Vereinigung) und 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) für die Jahre 2023 und 2024.
Die Anfrage begründet sich durch die anhaltende Kontroverse um diese Rechtsnormen. Wie die Drucksache dokumentiert, kritisieren Strafverteidigervereinigungen und Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren die Anwendung dieser Paragrafen. Sie sehen darin eine Gefährdung rechtsstaatlicher Prinzipien und befürchten eine zu weite Auslegung der Tatbestände.
Internationale Kriegsverbrechen und deutsche Beteiligung
Die Grünen-Fraktion thematisiert in einer Anfrage den sogenannten „Sniper-Tourismus“ in Sarajevo während der Belagerung von 1992 bis 1996. Hintergrund sind investigative Recherchen von Journalisten wie Ezio Gavazzeni, die auf eine mögliche Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen hindeuten.
Die Zahlen der Drucksache verdeutlichen das Ausmaß der damaligen Gewalt: 11.000 Zivilisten wurden während der Belagerung getötet, 56.000 weitere verletzt. Die Anfrage zielt darauf ab, von der Bundesregierung Auskunft über eventuelle deutsche Beteiligte an diesen Verbrechen zu erhalten.
Höchstrichterliche Rechtsprechung zu Strafverfahren
Mehrere Drucksachen dokumentieren aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafverfahren. So bestätigte der BGH am 19. Mai 2026 ein Mordurteil gegen einen Angeklagten wegen der Tötung einer Psychologin in Offenburg. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ebenfalls rechtskräftig ist ein Urteil des Landgerichts Zwickau gegen einen Vater wegen Mordversuchs an seinen drei Kindern. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden, wie die entsprechende Drucksache festhält.
Zivilrechtliche Verfahren mit strafrechtlichem Bezug
Der Bundesgerichtshof befasst sich in mehreren anstehenden Verhandlungen mit Fragen, die auch strafrechtliche Bezüge aufweisen. Am 16. September 2026 stehen vier zusammenhängende Verfahren zur Lieferung von Corona-Schutzmasken auf der Tagesordnung. Diese betreffen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung.
Eine grundsätzliche Entscheidung traf der BGH bereits zu den Grenzen des „Sammelklage-Inkassos“ beim LKW-Kartell. Die Entscheidung präzisiert die Möglichkeiten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Kartellverfahren.
Verfahrensrechtliche Grundsatzfragen
Am 21. Oktober 2026 verhandelt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit einer Verbandsklage (I ZR 253/25). Das Verfahren wirft grundsätzliche Fragen zur Klagebefugnis von Verbänden auf und könnte weitreichende Auswirkungen auf das Verfahrensrecht haben.
Zusätzlich beschäftigt sich der BGH am 2. Juli 2026 mit der rechtlichen Zulässigkeit der Weitersendung von Rundfunkprogrammen in Seniorenwohnheimen (I ZR 34/23 und I ZR 35/23).
Parlamentarische Bilanz
Die dokumentierten Drucksachen zeigen unterschiedliche parlamentarische Aktivitäten: Während die Oppositionsfraktionen Die Linke und die Grünen durch Kleine Anfragen Aufklärung zu spezifischen strafrechtlichen Themenkomplexen fordern, dokumentieren andere Drucksachen laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren. Die Anfragen der Opposition zielen primär darauf ab, von der Bundesregierung konkrete Informationen zu erhalten – über Beschlüsse oder Antworten der Regierung geben die vorliegenden Drucksachen jedoch keinen Aufschluss.























































