Beantwortet
Die Bundesregierung hat auf umfangreiche Nachfragen der Grünen-Fraktion zur Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geantwortet. Die Drucksache 21/5641 vom 24. April 2026 umfasst 40 detaillierte Fragen zur strategischen Neuausrichtung unter dem Titel „Zukunft zusammen global gestalten“.
Kritische Einschätzung der Reform
Die Grünen sehen den im Januar 2026 vorgelegten Reformplan skeptisch. In ihrer Vorbemerkung äußerten sie erhebliche Bedenken. Sie befürchten eine „Aushöhlung bewährter Prinzipien“ der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Besonders der stärkere Fokus auf deutsche und europäische Eigeninteressen sorgt für Kritik, ebenso die angekündigten Haushaltskürzungen.
Demgegenüber betont die Regierung, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bleibe handlungsleitender Kompass für die vier Reformziele. Dies ist bemerkenswert, da gleichzeitig eine stärkere Interessenorientierung angekündigt wird. Deutsche Interessen definiert sie als Ergebnis eines politischen Abwägungsprozesses, der entwicklungspolitische, wirtschaftliche, sicherheitspolitische und menschenrechtliche Aspekte umfasst.
Regionale und thematische Schwerpunkte
Regional konzentriert sich die Reform künftig auf die EU-Nachbarschaft, Nordafrika und Nahost (MENA), das Horn von Afrika sowie die Sahelzone. Eine deutliche Fokussierung also. Im Gesundheitsbereich plant das BMZ einen grundlegenden Strategiewechsel: künftig will es primär über multilaterale Partner agieren und die bilaterale Zusammenarbeit in diesem Bereich weitgehend beenden.
Die Reform konzentriert die deutsche Entwicklungshilfe auf bestimmte Regionen und setzt verstärkt auf europäische Zusammenarbeit statt bilaterale Projekte.
Hintergrund ist eine strategischere Ausrichtung, wie die Regierung erklärt. Der vollständige Rückzug aus der bilateralen Gesundheitszusammenarbeit bleibt dennoch umstritten. Die Regierung verweist auf die größere Reichweite multilateraler Akteure. Gemeint sind etwa der Globale Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS oder die Impfallianz Gavi.
Bei der Finanzierung hält sich die Bundesregierung bedeckt. Konkrete Aussagen macht sie nicht, da diese „unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung“ stehen. Die ODA-Ziele von 0,7 Prozent für allgemeine Entwicklungshilfe und 0,2 Prozent für die ärmsten Länder bleiben nach Regierungsangaben „wichtige internationale Ziele“.























































