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Petitionsausschuss bearbeitet 94 Bürgereingaben in Sammelübersicht
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine umfangreiche Sammelübersicht mit 94 Beschlussempfehlungen zu Bürgerpetitionen vorgelegt. Die Drucksache 21/5785 vom 6. Mai 2026 zeigt die Bandbreite der Anliegen auf, mit denen sich Bürger an das Parlament wenden.
Vielfältige Themen bewegen die Bürger
Ein breites Spektrum wird durch die behandelten Petitionen abgedeckt. Von Verbraucherschutz und Steuerrecht über Datenschutz bis hin zu Familienfragen und mobilem Arbeiten reichen die Themen. Eingaben zum Petitionsrecht selbst sind besonders häufig vertreten. Ebenso aufenthaltsrechtliche Regelungen.
Verschiedene Beschlusswege
Unterschiedliche Verfahren empfiehlt der Ausschuss: Einige Petitionen leitet er als Material an zuständige Bundesministerien weiter, andere gibt er den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis. Dies ist bemerkenswert, da der Ausschuss damit verschiedene institutionelle Wege nutzt, um den Bürgereingaben gerecht zu werden. Mehrere Verfahren schließt er ab, weil den Anliegen entsprochen wurde oder nicht entsprochen werden kann.
Petitionen sind ein wichtiges demokratisches Instrument: Jeder Bürger kann sich mit Anliegen direkt an den Bundestag wenden.
Eine bemerkenswerte Petition betrifft den besseren Schutz von Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Diese leitet der Ausschuss teilweise an das Justizministerium weiter und gibt sie den Fraktionen zur Kenntnis. Auch Eingaben zu Schutzraumkonzepten der Bundesregierung finden sich in der Liste. Ebenso zur Unterstützung Alleinerziehender.
Auffällig ist die große Zahl von Petitionen zum mobilen Arbeiten. Allein 23 Eingaben behandeln dieses Thema. Hintergrund ist dessen gestiegene Bedeutung seit der Pandemie. Diese schließt der Ausschuss sämtlich als erledigt ab. Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, zeichnet für die Sammelübersicht verantwortlich.






















































