Beantwortet
Die Bundesregierung hat am 27. April 2026 umfassend auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern geantwortet. Nach dem Equal Pay Day im Februar 2026 hatte die AfD Fragen zum Umgang der Regierung mit der geschlechtsspezifischen Entgeltlücke gestellt.
In Deutschland liegt die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei rund 16 Prozent, die bereinigte bei etwa 6 Prozent.
In ihrer Antwort auf Drucksache 21/5643 betont die Bundesregierung, dass sie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD das Ziel festgelegt hat, gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030 zu verwirklichen. Dabei verfolgt die Regierung einen ganzheitlichen Ansatz, der verschiedene strukturelle Ursachen der Entgeltlücke angeht.
Strukturelle Ursachen der Entgeltlücke
Dem Gender Pay Gap liegen verschiedene strukturelle Faktoren zugrunde, so die Bundesregierung. Unterschiedliche Teilzeiterwerbsquoten sind ein wesentlicher Faktor. Das Berufswahlverhalten spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, ebenso geschlechtsspezifische Erwerbsbiografien, die insbesondere durch die höhere Übernahme von Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten durch Frauen geprägt sind.
Bemerkenswert ist die starke Altersabhängigkeit der Entgeltlücke. Bei 25- bis unter 30-Jährigen beträgt sie etwa 4 Prozent. Bei den 50- bis unter 55-Jährigen steigt sie jedoch auf 22 Prozent an. Dies zeigt deutlich, dass insbesondere die Phase der Familiengründung ein zentraler Treiber für anhaltende Lohnunterschiede ist.
Maßnahmen der Bundesregierung
Zur Schließung der Entgeltlücke führt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen auf. Regelungen für gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen gehören dazu, ebenso bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Abbau von Geschlechterstereotypen in der Berufs- und Studienwahl ist ein weiterer Schwerpunkt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf motivierenden Maßnahmen für junge Frauen im MINT-Bereich.
Zurückweisung von Diskriminierungsvorwürfen
Die von der AfD unterstellte Annahme einer flächendeckenden, bewussten Lohndiskriminierung durch Arbeitgeber weist die Bundesregierung zurück. Bestehende Lohnunterschiede lassen sich häufig durch strukturelle Faktoren erklären. Unterschiedliche Erwerbsbiografien spielen eine wichtige Rolle. Zudem können Entgeltunterschiede die Folge intransparenter und historisch gewachsener Entgeltregelungen sein.
Zur Frage nach Lohntransparenz und den Aussagen der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman erklärt die Regierung, dass sie die Aussagen von unabhängigen Beauftragten nicht kommentiere. Diese seien fachlich und rechtlich unabhängig.
Die Beseitigung der Entgeltlücke bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betont die Bundesregierung abschließend. Diese müsse an die vielfältigen strukturellen Ursachen anknüpfen.























































