Beantwortet
Die AfD-Fraktion hat in der Drucksache 21/5632 vom 28. April 2026 eine Kleine Anfrage zu Reiseausweisen für Flüchtlinge gestellt. Die Anfrage stammt von den Abgeordneten Stephan Brandner und Martin Hess. Sie knüpft an eine bereits 2025 gestellte Anfrage an und aktualisiert die vorliegenden Daten.
Reiseausweise für Flüchtlinge sind Dokumente, die Ausländerbehörden an anerkannte Flüchtlinge ausstellen, damit diese ins Ausland reisen können – ähnlich einem Pass für Personen ohne eigene Staatsangehörigkeitsdokumente.
Die erste Frage zielt auf eine umfassende Statistik ab. Die AfD fragt, wie viele Reiseausweise die Ausländerbehörden zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2026 ausgestellt haben – aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit der Ausweisinhaber, Bundesland und Jahresscheiben. Dies ist bemerkenswert, da es sich um einen Zeitraum von über 15 Jahren handelt.
Mit der zweiten Frage fokussiert sich die Fraktion auf aktuell im Umlauf befindliche Dokumente. Sie fragt nach der Anzahl gegenwärtig gültiger Reiseausweise für Flüchtlinge. Diese sollen nach dem Jahr aufgeschlüsselt werden, in dem die Gültigkeitsdauer endet.
Kontinuierliche Datenerfassung
Die Anfrage stellt eine Fortführung der parlamentarischen Kontrolle dar. Hintergrund ist, dass die AfD-Fraktion mit der Bundestagsdrucksache 21/1614 bereits 2025 ähnliche Daten bis zum 30. Juni 2025 erfragt hatte. Die aktuelle Anfrage erweitert diese Informationen um etwa neun Monate. Dies ermöglicht ein kontinuierliches Monitoring.
Die Bundesregierung hat auf die am 28. April 2026 gestellten Fragen noch nicht geantwortet. Nach den Geschäftsordnungsregeln des Bundestages muss die Antwort innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Solche detaillierten statistischen Anfragen erfordern oft die Koordination zwischen verschiedenen Behörden und Ländern, was die Bearbeitungszeit verlängern kann.























































