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EVZ-Stiftung: AfD hinterfragt Abweichung vom Stiftungszweck
Hintergrund
Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde 2000 zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern gegründet und zahlte bis 2007 rund 4,4 Milliarden Euro an 1,6 Millionen Betroffene aus. Nach Abschluss dieser Phase verlagerte sich der Schwerpunkt auf Projektförderung gemäß § 2 Absatz 2 EVZStiftG. Die AfD sieht in der aktuellen Förderpraxis eine Abweichung vom gesetzlichen Auftrag, da zunehmend allgemeine zivilgesellschaftliche und entwicklungspolitische Projekte gefördert werden.
Die AfD-Fraktion fragt mit der Drucksache 21/5944 vom 15. Mai 2026 nach der Arbeit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ). In insgesamt 31 Fragen thematisierten die Abgeordneten um Markus Frohnmaier die heutige Ausrichtung der Stiftung im Verhältnis zu ihrem ursprünglichen Zweck.
Hintergrund ist die Gründung der EVZ-Stiftung im Jahr 2000. Sie sollte NS-Zwangsarbeiter entschädigen. Die Stiftung zahlte bis 2007 insgesamt 4,4 Milliarden Euro an 1,6 Millionen Betroffene aus. Nach Abschluss dieser Entschädigungsphase hat sich der Schwerpunkt grundlegend verlagert – hin zur Projektförderung zur Erinnerung an nationalsozialistisches Unrecht.
Die AfD fragt, ob die Holocaust-Stiftung heute zu viele Projekte fördert, die nicht mehr mit der NS-Aufarbeitung in Verbindung stehen – von LGBTIQ-Rechten bis zu Migrantenvereinen.
Konkret fragt die AfD nach der Förderung von LGBTIQ-Organisationen in der Ukraine. Auch die Unterstützung von Migrantenvertretungen wie der „AGABY – Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns“ wird thematisiert. Diese Projekte sind „nur noch schwer von entsprechenden Förderprogrammen des Bundes zu unterscheiden“, so die Einschätzung der Anfragsteller.
Drittmittel im Fokus
Besonderes Augenmerk gilt dem verstärkten Einsatz von Drittmitteln seit 2020. Die AfD fragt nach der Höhe dieser Mittel. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die Gründe, weshalb die Abwicklung über die Stiftung erfolgt statt über bestehende Bundesstrukturen. Dies ist bemerkenswert, da auch die Weiterleitung von BMF-Mitteln an die Conference on Jewish Material Claims against Germany thematisiert wird.
Die Fragesteller wenden sich zudem der Transparenz beim Projektfinder der Stiftung zu. Dort werden keine Förderhöhen veröffentlicht. Das Verhältnis von Verwaltungskosten (5,4 Millionen Euro) zu eigenen Fördermitteln (8,8 Millionen Euro) im Jahr 2024 ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
Ukraine-Schwerpunkt thematisiert
Die seit 2022 erkennbare Schwerpunktsetzung zugunsten der Ukraine erhält besondere Aufmerksamkeit in der Anfrage. Die AfD fragt nach dem Verhältnis zwischen humanitärer Hilfe und außenpolitischer Strategie. Bemerkenswert ist auch, dass die MEMO-Studie der Stiftung nicht in ukrainischer Sprache verfügbar ist – obwohl viele Projekte in der Ukraine umgesetzt werden.
Aktuelle Umfragedaten bilden den Hintergrund der Anfrage: Laut MEMO-Studie 2025 lehnten 60,4 Prozent der Befragten mehr Steuergelder für NS-Erinnerungsarbeit ab. Nur 11,6 Prozent befürworteten dies. Die AfD fragt nach den Konsequenzen für die „gesellschaftliche Akzeptanz und demokratische Legitimation“ der Stiftung.
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Betroffen sind alle Steuerzahler, deren Mittel über die EVZ-Stiftung verwendet werden. Konkret geht es um geförderte Organisationen wie LGBTIQ-Gruppen in der Ukraine, Migrantenvertretungen in Bayern und verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, die nach Ansicht der AfD nicht mehr dem ursprünglichen Stiftungszweck entsprechen.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die 31 Fragen der AfD-Fraktion schriftlich zu beantworten. Die Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt in der Regel mehrere Wochen. Parallel dazu könnte das Thema in den zuständigen Bundestagsausschüssen aufgegriffen werden.
- EVZStiftG
- Gesetz zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000, das die rechtlichen Grundlagen für die Stiftungsarbeit festlegt.
- Drittmittel
- Finanzielle Mittel, die nicht aus dem eigenen Stiftungsvermögen stammen, sondern von externen Gebern wie Bundesressorts zur Verfügung gestellt werden.
- MEMO-Studie
- "Multidimensionaler Erinnerungsmonitor" – eine von der EVZ-Stiftung geförderte Studie zur Einstellung der deutschen Bevölkerung zur NS-Erinnerungskultur.























































