- 3 Planstellen für den Aussiedlerbeauftragten, alle vollständig besetzt
- Über 40 Dienstreisen in 12 Länder im ersten Amtsjahr dokumentiert
- Kosten externer Dienstleister als Verschlusssache eingestuft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6921 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskabinett hat Dr. Bernd Fabritius am 28. Mai 2025 zum Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten für die 21. Legislaturperiode berufen. Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist laut früheren Anfragen zwischen 2000 und 2025 erheblich gestiegen – von 19 auf zeitweise 45 Personen. Mit Stand Juli 2025 verzeichnete die offizielle Liste des BMI 27 solcher Funktionen. Die AfD-Fraktion hat die Anfrage mit dem Ziel gestellt, Nutzen und Ressourceneinsatz dieser Regierungsstruktur parlamentarisch nachvollziehbar zu machen.
- 3 Planstellen — vollständig besetzt (A 15, E 11, E 8), dem Beauftragten im ersten Amtsjahr zugeordnet.
- 2.891,83 Euro — Kosten der ersten abgerechneten Dienstreise nach Taschkent/Usbekistan im Juni 2025.
- Über 40 Reisetermine — dokumentiert von Juni 2025 bis Mai 2026, davon Stationen in mehr als 12 Ländern.
- 3 internationale Kongresse — FUEN in Bozen, Gedenkkonferenz in Budapest, Wolgadeutschen-Kongress in Argentinien.
- 1 Gesetzentwurf begleitet — Beteiligung bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung.
Im Detail
Erfolge ergeben sich daher aus der kontinuierlichen und sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben, der Unterstützung von Verwaltungsprozessen sowie der Erfüllung der jeweiligen Beratungs-, Koordinierungs- und Informationsfunktion.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6921, Antwort zu Frage 13
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, ist seit dem 28. Mai 2025 im Amt. Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 in der Drucksache 21/6921 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6627) geantwortet und dabei erstmals detaillierte Informationen zur Tätigkeit, zu Reisen und zur Personalstruktur des Beauftragten vorgelegt.
Personal und Struktur des Aussiedlerbeauftragten
Dem Beauftragten für Aussiedlerfragen standen im ersten Amtsjahr insgesamt 3,0 Planstellen zur Verfügung, besetzt mit den Besoldungs- und Entgeltgruppen A 15, E 11 und E 8. Alle drei Stellen waren vollständig besetzt. Damit gehört das Büro des Aussiedlerbeauftragten zu den kleineren Regierungsstrukturen – in einem Umfeld, in dem die Gesamtzahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung zeitweise auf 45 Personen angewachsen war.
Über 40 Dienstreisen in 12 Länder
Die der Antwort beigefügte Anlage 2 dokumentiert die Dienstreisen von Fabritius ab seiner Ernennung bis zum 28. Mai 2026. Die Reisetätigkeit war umfangreich: Fabritius besuchte unter anderem Usbekistan, Kroatien, Tschechien, Rumänien, Polen, Ungarn, Dänemark, Israel, Argentinien sowie Kasachstan und Kirgisistan. Dazu kamen zahlreiche innerdeutsche Termine bei Aussiedlerorganisationen, Kultureinrichtungen, Gedenkveranstaltungen und Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.
Die abgerechneten Reisekosten lagen für einzelne Trips zwischen rund 100 Euro (Greifswald) und knapp 2.900 Euro (Taschkent/Usbekistan). Da nach dem Bundesreisekostengesetz eine Abrechnungsfrist von sechs Monaten gilt, lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht alle Kosten vollständig vor. Die Delegationsgrößen und externe Begleitung wurden laut Bundesregierung nicht gesondert erfasst.
Kosten externer Dienstleister: Verschlusssache
Auf die Frage, ob und mit welchem finanziellen Volumen externe Dienstleister beauftragt wurden, verweigert die Bundesregierung eine öffentliche Antwort. Die Informationen wurden als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Zur Begründung führt die Regierung den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Art. 12 GG) sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Unternehmen und Freiberufler an. Die Antwort ist in der VS-Registratur des Bundestages einsehbar.
Für Öffentlichkeitsarbeit entstanden laut Bundesregierung Ausgaben für die Pflege der Webseite aussiedlerbeauftragter.de sowie für Abschlussarbeiten bei der Videokampagne „Russlanddeutsche für Demokratie“. Die genauen Beträge wurden ebenfalls auf die Verschlusssachen-Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Aufgaben und Ziele des Aussiedlerbeauftragten
Der Aussiedlerbeauftragte ist laut Kabinettsbeschluss vom 28. Mai 2025 zentraler Ansprechpartner für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler, für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten sowie für die in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten – darunter Dänen, Sorben, Friesen und Sinti und Roma – und die Sprechergruppe Niederdeutsch. Besonderer Schwerpunkt liegt laut Bundesregierung auf der Unterstützung der deutschen Minderheit in der Ukraine.
Zu den im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode verankerten Zielen zählen die Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sowie die Prüfung von Zuzugsmöglichkeiten für nach dem 31. Dezember 1992 geborene deutschstämmige Personen aus den Aussiedlungsgebieten – die sogenannten „Spätgeborenen“.
Fabritius wurde zudem bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung beteiligt. Internationale Konferenzen führten ihn zum FUEN-Kongress in Bozen (Oktober 2025), zur Gedenkkonferenz anlässlich der Vertreibung der Ungarndeutschen in Budapest (Januar 2026) sowie zum Kongress der Wolgadeutschen in der argentinischen Provinz Entre Rios (März 2026).
Transparenz und Berichterstattung an den Bundestag
Eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung des Aussiedlerbeauftragten gegenüber dem Bundestag oder seinen Ausschüssen besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht. Im ersten Amtsjahr hat Fabritius dennoch zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten geführt und mehrfach an Sitzungen der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion teilgenommen. Sozialer Medien bedient er sich in seiner Funktion als Beauftragter nicht; private Accounts betreibt er in eigener Verantwortung ohne Einsatz öffentlicher Ressourcen.
Ein schriftlicher Tätigkeitsbericht über das erste Amtsjahr befindet sich laut Bundesregierung in Vorbereitung und soll nach Fertigstellung veröffentlicht werden. Konkrete messbare Erfolgskriterien oder eine formelle Evaluation sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
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Betroffen sind Spätaussiedler und deren Nachkommen in Deutschland sowie deutsche Minderheiten in Ländern wie Rumänien, Polen, Tschechien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisistan und Argentinien. Darüber hinaus betrifft das Amt die in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten wie Dänen, Sorben, Friesen und Sinti und Roma sowie die Sprechergruppe Niederdeutsch.
Zu Frage 2 (externe Dienstleister, Kosten) hat die Bundesregierung die Antwort als Verschlusssache eingestuft und verweist auf die VS-Registratur des Bundestages. Bei mehreren Fragen (8, 10, 14, 15) verweist die Regierung auf vorangegangene Antworten, ohne eigenständige Aussagen zu treffen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Aussiedlerbeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1 →
- BVFG
- Bundesvertriebenengesetz – regelt die Aufnahme von Spätaussiedlern und deren Anerkennung sowie die Förderung des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen.
- Spätaussiedler
- Personen deutscher Abstammung, die nach 1992 aus den früheren Ostblock-Ländern nach Deutschland übergesiedelt sind und einen rechtlichen Anerkennungsstatus nach dem BVFG erhalten.
- FUEN
- Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten – Dachorganisation nationaler Minderheiten in Europa mit jährlichem Kongress.
Wie viele Mitarbeiter hat der Aussiedlerbeauftragte?
Dem Beauftragten stehen 3,0 Planstellen zur Verfügung (1x A 15, 1x E 11, 1x E 8), die im ersten Jahr vollständig besetzt waren.
Welche Aufgaben hat der Aussiedlerbeauftragte?
Er koordiniert die Hilfepolitik für deutsche Minderheiten, das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler nach dem BVFG und Integrationsmaßnahmen. Zudem ist er Co-Vorsitzender bei Regierungskommissionen mit Titularstaaten für deutsche Minderheiten.
Was sind die Schwerpunkte der Reisen des Beauftragten?
Fabritius besuchte im ersten Amtsjahr unter anderem Rumänien, Polen, Tschechien, Ungarn, Dänemark, Argentinien, Kasachstan und Kirgisistan, um deutsche Minderheiten und Aussiedlerorganisationen zu treffen sowie an Regierungskommissionen teilzunehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6921 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































